Transport : Waffe und Magazine im selben Koffer

 
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Ich werde mich mal direkt an der Quelle informieren, mal shen was der Freund und Helfer dazu meint.

So richtig kann ich es immer noch nicht glauben, da Ergebnis werd ich die Tage mal posten.

Ich denke jeder hat verstanden das airsoft waffen in ein koffer gehören den man abschließen muss und vor dritten unzulänglich aufbewaren sollte ob magazin in dem selben koffer sind oder nicht solange keine muni drin ist.

 

 

Einfach mal ins Waffengesetz schauen, da steht es genau so drin. Ist sogar mal was, was nicht schwammig formuliert ist.

 

€dit:@V: Die Frage ist, ob nun "Munition" getrennt von der Waffe transportiert werden muss, oder ob ich die im gleichen Koffer transportieren darf, wie die Waffe.

richtig... und BB´s zählen nicht als Munition, der Rest ist richtig.

§ 35 Abs. 4 Nr. 2c WaffG

Wichtig: nicht schußbereit
Es darf sich keine Munition in der Waffe befinden, ohne daß es darauf ankommt, ob die Waffe gespannt oder entsichert ist.

Wichtig: nicht zugriffsbereit
Die Waffe darf nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden können.

Wird keine Munition mitgeführt, reicht es aus, daß die Waffe angemessen verpackt ist, z.B. ein Gewehr in einem Futteral.

Packt keine BBs mit rein, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Aber wenn ihr BBs im gleichen Behältnis wie die Waffe transportiert, kann euch, rein rechtlich, auch keiner was. BBs zählen halt laut WaffG nicht als Munition.

Hier gilt es wie bei so vielem - möglich ja, muss aber nicht.

€dit: Zwischenposter

Ich bin jemand, der gern ganz genau bescheid weiß. Dass man damit auf der sicheren Seite ist, ist klar. 

 

Aber rein nice to know würd ich gerne noch wissen wollen, wie es sich damit bei scharfen Waffen verhält.

Es ist ein Grundgesetz des Universums,dass jede Handlung eine gleichwertige entgegengesetzte Reaktion auslöst

 

Jeder der eine Waffentasche besitzt, der hat meistens nur platz für seine Waffe und die Mags, aber nicht für sperrige muni säcke oder muniflaschen also um das ja auf den punkt zu bringen weshalb sich hier alle an die gurgel gehen, packt die muni in eine andere tasche.

 

 

Meine Vermutung ist das auch Freund und Helfer nicht unbedingt helfen kann, über die Gesetze und ihre auslegung streiten Gerichte jeden Tag, da gibt es keine ABSOLUTE WAHRHEIT.

Es gibt die Gesetze über deren Auslegung gibt es Kommentare, und da streuen noch aktuelle Urteile ein, wenn die Gesetze eindeutig wären, müssten sich 80% der Juristen eine neue Stelle suchen!

Darum halte ich es gewagt als Nichtjurist ohne entsprechende Ausbildung hier absolute Meinungen zu verkaufen. Es kann so sein, muss aber nicht!

Ich ziehe mir den Schuh jetzt einfach mal an und gelobe Besserung. 

Was den Transport betrifft, habe ich leider nur Lehrbuch und Dozentenwissen. Ich wollte hier beileibe nichts als Allgemeingültig hinstellen, sondern habe meine Argumente zur Diskussion beigetragen. Sollte es jemand so aufgefasst haben, dass meine Äußerungen zum Transport allgemeingültig sind, so war das gewiss nicht so gewollt.

Nun flea einsicht ist der beste weg zur besserung.

so jetzt ist doch alles geklärt, und bedarf keiner weiteren Diskussion.

Auch ich gebe hier nur die Erfahreungen und Meinungen eines  alten Kämpen weiter und maße mir nicht an Rechtswissenschafftler zu sein.

Werde mich aber rein Interessenhalber weiter dazu informieren.

 

Darf ich dan eigentlich auch die Flasche BBs in den Koffer legen, die sind ja dan nicht in der Waffe und wenn ich den Akku entnehme kann ich mit einer reinen AEG auch nichts anfangen wenn ich nur den Koffer hätte.

ja darfst du du kannst ihn auch in der waffe lassen, aber zu deinem schutz nimm ihn aus der waffe raus

Oweia.......

 

Transport ungleich Aufbewahrung
dies wird allein schon durch verschiedene Paragraphen im WaffG deutlich

 

Tranport:

§ 12  Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


schussbereit ist eine Waffe, wenn diese ungeachtet von etwaiger Sicherung, Munition IN der Waffe / IM Magazin IN der Waffe befindet
für mich ist eine Waffe nicht schussbereit wenn ein geladenes Magazin daneben liegt im gleichen Behältnis, da eine weitere Handlung benötigt wird, um die Waffe eben schussbereit zu machen, nämlich das Magazin einzusetzen



In Bezug auf die Schussbereitschaft einer Airsoft-Waffe ist zu sagen, dass diese schussbereit ist, sobald sich eine BB IN der Waffe (samt Magazin) befindet, da im Paragraph  12 nicht von Munition gesprochen wird.




FAZIT:
während des Transportes:
Waffe mit eigestecktem geladenen Magazin = verboten
Waffe mit eigestecktem ungeladenen Magazin = erlaubt
Waffe ohne eigestecktem Magazin mit BB im Lauf = verboten
Waffe ohne eigestecktem Magazin mit ganz vielen geladenen Magazinen und rumkullernden BBs daneben = erlaubt
Waffe mit eigestecktem ungeladenen Magazin mit ganz vielen geladenen Magazinen und rumkullernden BBs daneben = erlaubt

Jedoch bitte ich euch an dieser Stelle, zur Sicherheit die geladenen Magazine anderswo, als im gleichen "Taschenraum" (natürlich in einem verschlossenen Behältnis wie eure Waffe zu transportieren, da leider Gottes immer noch einige Polizeibeamte nicht ausreichend vertraut mit den gesetzlichen Gegebenheiten sind.

Soviel von meiner Seite ;)


PS: Ein ganz anderer Aspekt ist, dass BBs im Sinne des WaffG KEINE Munition sind, da BBs keine Treibladung aufweisen.
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