Transport : Waffe und Magazine im selben Koffer

 
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Flea, wende ruhig den von die geposteten Paragraphen auf den Tansport an ^^

Ich sehe dir grinsend zu, wie du einen B-Würfel auf den Schießstand hievst ;)

Das ist ja meine Argumentation. 

Ich kann beim Transport eben nicht das geforderte Behältnis zur sicheren Aufbewahrung nutzen, deshalb muss ich Waffe und Munition trennen.

@Patrick B.:

 

Zitat von flea:

Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1)

 

Ich kann lesen

 

 

Zwischenposter war schneller

 

Oh Gott. Lass es sein -.- (Ich meinte nicht Excalibur)

Aufbewahrung ist NICHT gleich Transport!

 

Zählen BBs überhaupt, rein WaffG betrachtet, überhaupt als Munition? Sie sind nicht patroniert und nicht EWB-pflichtig.

Das hat Chris (der Rechtsexperte des ASVZ) schon beantwortet. Sie tun es nicht.

Ich weiß. Das sollte als Denkanstoß dienen.

Einige verbreiten hier wieder rechtliche panik, das ist Wahnsinn.

Leute Leute, es wird allesnicht so heiß gegesen wie es gekocht wird und wir sprechen hier von Spielzeugen nicht von Waffen im sinne des Gesetzes. nehmt euch doch mal nicht so verdammt ernst:

 

>>>>>>Waffen im Sinn der §§ 244, 244a StGB (Diebstahl mit Waffen) sind Gegenstände, die von vornherein dazu konstruiert sind, als Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel gegen Menschen eingesetzt zu werden.

Schusswaffen gehören ebenfalls dazu. Diese müssen im Rahmen der §§ 244, 244a StGB funktionstüchtig und einsatzbereit sein, um eine erhöhte abstrakte Gefährlichkeit zu begründen.<<<<<<<

Find ich echt erwachsen das hier Posts einfach so gelöscht werden wenn sie einem nicht passen! Bezogen auf den Kommentar von Dirk das hier mit Halbwissen agiert wird. Den ich so unterschreiben würde! Denn Unterbringung und Transport ist ein Unterschied das lernt man, wenn man eine WBK besitzt.

Aber Airsofts sind keine Waffen, sie dürfen als Anscheinswaffen nicht geführt werden. Alles andre ist egal, wenn ich meine Softairs im verschlossenem Kofferraum meines Autos zum Gelände transportiere reicht das aus.

Übrigens sind wir mir Schwarzpulverwaffen durch halb Europa gereist und hatten trotz diverser Kontrollen nie Probleme. Das Pulver war verschlossen in einer separaten kiste und alles war gut, deshalb kann ich den ganzen Aufriss hier nicht verstehen.

@Goethe: Da liegst du nur halb richtig.

Airsofts sind tatsächlich sogar Schusswaffen.

@ flea, sorry aber als Anscheinswaffen seh ich das alles noch ein, aber Schusswaffen, wo steht das, welchen waffengesetzlichen hintergrund soll das haben?

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Waffenrechtliche Einstufung

Bei der waffenrechtlichen Behandlung von Softairwaffen ist zwischen Regeln für Anscheinswaffen, die Geschossenergie, sowie Vollautomaten zu unterscheiden.
Regelungen über Anscheinswaffen [Bearbeiten]

Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.[1]

Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.[2] Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.[3]
Regelungen über die Geschossenergie [Bearbeiten]

Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.[4]

Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich.[5] Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein[6] und dürfen keine Vollautomaten sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur im befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden.[7] Beim Transport darf die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Waffe ungeladen ist und sich in einem verschlossenen Behältnis befindet.[8]

Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie über 7,5 Joule erteilen, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.
Regelungen über vollautomatische Waffen [Bearbeiten]

Der Besitz vollautomatischer Airsoftwaffen über 0,5 Joule ist in Deutschland verboten

@Ronny: Und wo steht was davon, dass es keine Schusswaffen sind?

 

@Goethe: 

 

Anlage 1 Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.1 WaffG


Schusswaffen 
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Hierbei sind die 0,5er natürlich ausgenommen:

Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 WaffG: 

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1. 
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

Moderatorenhinweis:

@Ketzer: Deine Beiträge sind gelöscht, weil sie absolut nichts mit dem Thema Transport von Schusswaffen zu tun haben.

@Ronny: Und wo steht was davon, dass es keine Schusswaffen sind?

hab ich nicht angezweifelt,

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