Transport : Waffe und Magazine im selben Koffer

 
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ich finds zwar jedes mal wieder zum erbrechen wenn ich aufm feld ankomme und erstmal 5midcaps, 6 lowcaps und meine pistolenmags/granaten laden darf, aber dieser thread zeigt ja das es im zweifelsfall bei ner kontrolle wohl nur so geht...

(hab akkus in den guns, etwas gas zum lagern im mag, magazine im selben koffer wie die gewehre aber achte ebenfalls drauf das in dem koffer nirgends bbs zu finden sind und das ich die einzeln mitnehme!)

oder halt einen magazinkoffer anschaffen :-) wenn ich werbung machen dürfte könnte ich euch auch verraten WO man die günstig kaufen kann 

Eure Vorsicht in und Gesetzestreue in allen Ehren, aber im Gesetz steht:".....nicht zugriffsbereit und nicht schußbereit......".

BB´s sind meines Erachtens nach keine Munition, und wo das Magazin transportiert wird bzw. ob es gefüllt ist sollte eigentlich keine Rolle spielen, es darf nur nicht in der Waffe sein bzw wenn der Accu drausen ist bzw kein Gas im Mag sollte das auch schon reichen.

Der Gesetzestext lässt da sowieso immer versch. auslegungen zu.

Nur mal so als Anmerkung, ich möchte natürlich niemanden davon abhalten seine "Waffen" so sicher wie möglich zu transportieren.

Wenn wir uns mal ansehen wie es mit echten Waffen gemacht wird:

Meine Pistole und zugehörige Magazine sind zusammen in einem Koffer verschlossen. Meine Munition befindet sich einem anderen Koffer.

Was  auch geht:

  • Waffenkoffer mit zwei getrennten / einzeln abschließbaren Fächern. Ein Fach Waffe und Mag, das andere Muni.
  • Waffe und Mag in einem Koffer, Munition in abgeschlossener Schatulle im gleichen Koffer.

Was soll damit bezweckt werden? Es soll niemandem Möglichkeit sein den Betriebszusand der Waffe herzustellen. Wenn zB. einer seine Waffe im Vereinsheim putze und kurz aufs Klo geht kann sie niemand fertig laden...
Also wenn ihr den Koffer aufschießt, darf es nicht möglich sein die Waffe, ohne weiteres Tun, betreibsbereit zu machen. (Weiteres Tun: Irgenwas aus einer anderen Quelle hinzufügen : )

Was bedeutet das für AS:

Wir haben ja keine Munition im eingentlichen Sinne: Also Waffe + leere Mags in den Koffer, Akku, BBs und Gas in den Rucksack, der Rucksack muss aber nicht extra gesichert werden.

 @Edit: Dies bezieht sich auf leere Magazine!

@Weitere Gadanken:

Die Auflage der ,,getrennten Beförderung" müsste im AS sogar erfüllt sein, wenn sich Akku/Gas und BBs im gleichen Koffer/Futeral befindet, solange es nicht im selben Fach liegt. In einer Außentasche z.B. Begründet damit: Akkus/Gas und BBs dürfen ja jedem frei zugänglich gemacht werden, da von ihnen ja quasi kein Gefährdungspotenzial ausgeht.

Also wenn man die Magazine fertig geladen in einem anderen Sack unverschlossen transportiert werden das kein Problem. Die Waffe muss dann nur separat in einem verschlossenem Behältnis sein!

Aus eigenem Erleben mit Schwarzpulverwaffen die auch "richtig" schießen können so man das will, kann ich nur sagen es kommt immer darauf an, an wen man kommt, wie gut sich derjenige mit dem Waffengesetz auskennt und mit welchem Bein er am Morgen aufgestanden ist.

Das habe ich doch auch schon gesagt.

so jetz hier mal ne Zusammenfassung:

Mein Vater ist Sportschütze im Klein- und Großkaliber Bereich und zudem Mitglied bei Pro-Legal. Deswegen nun mal eine Richtigstellung.

In einem Transportkoffer dürfen Waffe + Magazine + Munition transportiert werden. ALLERDINGS :

- Die Magazine dürfen nicht geladen sein.

- Die Magazine dürfen nicht in der Waffe sein.

Allgemein darf die Waffe ,, Nicht zugriffsbereit '' sein und der Transportbehälter muss verschlossen sein.

FERTIG es darf nur nicht geladen sein und eben NICHT ZUGRIFFSBEREIT .

so und jetz is aber fertig :D viel spaß mit der Antwort ^^

Dann empfehle ich deinem Vater folgende Lektüre:

§ 36 WaffG - Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Wenn ich mich nicht irre, ist hier aber die Rede von Aufbewahrung .

Und wenn ich meine Waffe transportiere, bewahre ich sie währenddessen in einem Koffer auf.

@ flea : die waffe ist getrennt von der munition. Das ist so gemeint dass die Waffe nicht mit der Munition geladen ist .

Edit: Noch dazu habe ich geschrieben dass der Behälter verschlossen sein muss. Somit gibt es gesetzlich gesehen keine Möglichkeit für Zweite die Waffen zu entnehmen bzw. zu nutzen .

Nein, es ist so gemeint, dass die Munition nicht im selben Fach liegt wie die Waffe, sondern dass du, um an die Munition zu kommen, nochmal was anderes auf machen musst.

Grund für diese Regelung ist, dass wenn jemand fremdes irgendwie Zugriff auf die Waffe bekommt nicht auch gleich die Munition frei Haus geliefert bekommen soll.

@ Ketzer :

Komisch aber die Überschrift lautet : Transport : Waffe und Magazine im selben Koffer

@ flea : Wenn das so ist komm ich jetzt auch mal mit Paragraphen.

Ich zitiere von folgender Seite : http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/

Zitat:

Führen/Transport (§ 12)
Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.

„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.

„Nicht zugriffsbereit“ ist eine Waffe dann, wenn sie

nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit wenigen [= 3 oder weniger] Handgriffen)
in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt (d.h. in einem zusätzlich gegen das einfache öffnen gesicherten Behältnis, z.B. durch ein Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum)
Das Führen der Armbrust ist erlaubnisfrei. Der Transport von Munition unterliegt keinen Beschränkungen hinsichtlich eines Behältnisses; allerdings muss der Transport so erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter nicht möglich ist.

Zitat Ende

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