Lampen/Laser an Helmen

 
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Und ich wüsste mal gerne worüber so lange diskutiert wird.

Im Waffengesetzt steht das Zielbeleuchtungsgedöns, Lasier und der ganze Quatsch nicht an die Waffe gebaut werden dürfen.

!!!! Es gibt aber KEIN Helmgesetzt, also dürfte der fall doch wohl klar sein!!!!

Bei einem Laiser musst du aber wiederrum die in Deutschland gelteneden Stärken einhalten

@ Phoenix

Ja es ist verboten diese Montage an eine Waffe zu bauen, da sie dazu bestimmt ist eine Lampe aufzunehmen und diese fest mit der jeweiligen Waffe zu verbinden.

(28 Posts)

(nachträglich editiert am 19.02.2012 um 01:48 Uhr)

Es Gibt manche Amerikanischen Helmlampen Nachtsichtgeräte die in Deutschland verboten sind. Dazu zählen Ausrüstungsgegnstände die im aktuellen reportwa der US Streitkräfte sind wie Nachtsichtgeräte der 3ten Generation und die Original Helmlampen von Surfire.

Seit wann ist es verboten, eine Lampe an einem "Spielzeug" (Softair fällt nunmal unter so eine Kategorie) anzubauen?

Ein Laser als Zielhilfe ist ja klar, aber eine Lampe?

Hab mich vor kurem durchgegoogelt und hab nichts gefunden, was eine Lampe verbietet,

da ich vorgestern eine Walter Tactical + Kabelschalter (Was ja ausschließlich für einen Waffengebrauch hergestellt ist) angebaut habe...

 


(nachträglich editiert am 19.02.2012 um 02:09 Uhr)

Da ich denke der Paragraph wird schon gefallen sein,wird jedem wohl klar sein das "Leuchtmittel die das Ziel bestrahlen" (Lampen/Laser) an Waffen verboten sind und somit alles was unters Waffengesetz fällt nicht damit ausgerüstet werden darf,wenn man nicht für den Staat arbeitet.Alle ASG's die über 0,5J haben dürfen dies sogesehen auch nicht.Unter 0,5J zählt die ASG als Spielzeug ja,aber sieht man auf die Entfernung die Joule?

Wer bock auf stress mit Behörden hat baut es sich bei unter 0,5J an und der rest lässt es bleiben!

An Helmen kann man alles anbauen da sich der Paragraph des Wafengesetzes auf die Waffen beschränkt.Das dieser Paragraph sich auch auf Helme bezieht ist mir nicht geläufig und ich denke es wird wohl jeder hier so sehen das dies an Helmen legal ist.

(971 Posts)

(nachträglich editiert am 19.02.2012 um 02:10 Uhr)

@J.K. Airsoft fällt eben nicht unter die Kategorie Spielzeug sondern unter die Kategorie Anscheinswaffen und es ist eben VERBOTEN ende basta aus findet euch damit ab.

 

Die schöne Edit: zwischen Post

das gilt nur so lange wie das betreffende Spielzueg auch wie eine Waffe aussieht. bei NERFguns sieht das nemich schon anders aus(nightfinder hat einen Laser) wenn ich meine 0,5er in lustigen Farben anmale ist es ein Spielzeug.

und Oliv oder Pink(siehe G&G Femme FAtale) sind Farben.

Und warum kann ich dann einen 30mm Motagering an 22mm Ris frei erwerben? soll ich damit eine Kuchengabel an meine Wumme basteln???

Der Verkäufer  von Frankonia hat mir noch Tipps gegeben, wie ich die Lampe + Taster (Kein Dauerleuchten) an die "Waffe" anbringen kann :D

weil es viele ZF's gibt die genau den selben Durchmesser haben wie bekannte TacLights...

Es gibt genug Verkäufer die sich nicht auskennen und /oder nur Geld verdienen wollen und wer das nicht glaub ...naja....gibt ja auch genug Polizisten die sich nicht damit auskennen obwohl genau die es eigentlich müssten...

Dann mal eine allgemeine Frage...

Hier wird die ganze Zeit von AEG´s (also Dauerfeueroption) geredet...

wie siehts denn mit meiner GBB aus? da kann ich kein Dauerfeuer einstellen?

Suche gerade die ganze Zeit nach Paragraphen, die von GBB´s sprechen.

Gibts da Unterschiede??? 

nein über 0,5 joule sind über 0,5 joule. drissegal wie die kugeln angetriben werden.

wenn GBB's nicht über das Gas sehr schnell über 0,5 Joule zu bekommen wären, dann könnten sich auf 14jährerige 0,5er VA-GBB's erhalten.

und ich wär der erste der eine MP (zb UZI) in Co²-GBB-0,5J-VA hätte xD

Und wie siehts mit beleuchteten Scopes aus (Rot/Grün)???

etwa auch verboten??? 

strahlen die das Ziel an? nein.. also wofür die Frage?^^

(567 Posts)

(nachträglich editiert am 22.02.2012 um 08:04 Uhr)

Wie der Gesetzestext es besagt ist es verboten Vorrichtungen an der Waffe zu montieren, die Licht abstrahlen.

Das sind zum Beispiel Geräte wie der AN-PEQ15. Die 22mm Montage ist hierbei integriert.

Es ist Nicht verboten Montageringe/ Taschenlampenmontagen/ Lasermontagen für 22mm Schienen in egal welcher größe zu besitzen! Es darf nur nicht fest mit dem abstrahlenden Gerät verbunden sein.


AN-PEQ ist verboten. Der Besitz einer Montage für Laserpointer oder Lampen (Ringe, e.t.c) nicht. Erst die Kombination der Montage mit der Taschenlampe/Laser (der Anbau an einer Waffe ist hierzu nicht erforderlich) macht es verboten.

Ist die Lampe unbrauchbar ist es egal. Dies gilt für alle Schusswaffen (Geräte die ein Geschoss durch einen Lauf treiben also AEG, S-AEG, GBB, CO², ALLES!)

Eine Montage an einem Helm ist völlig in Ordnung. Auch mit einer Montage die für eine Waffe geeignet ist. Die Montage ist in diesem Fall für den Anbau an einer Waffe geeignet aber nicht bestimmt. Dies wird aber nur deutlich, wenn sie auch an einem Helm angebracht ist und nicht gerade montagebereit neben einer Waffe liegt.

Ich bin Polizist.

MfG, Dobermann

 PS: Behörden (Polizei, Bundeswehr, Zoll und Feuerwehr) kriegen Sondererlaubnisse für solche Fälle die aber (@Phillip Setzke) unter keinen Umstände außerhalb des Dienstes anwendbar sind.

 

 

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