Lampen/Laser an Helmen

 
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Montage sind auch verboten, wenn sie bauartbedingt ausschließlich für soetwas vorgesehen sind!

Niemand wird wegen Besitz Panzetape, Kabelbinder oder ähnlichem an die Kehle springen und demjenigen wegen Verstoß gegen das WaffG anklagen.
Auch Ringmontagen (für ZFs, etc.) sind legal,sobald sie nicht für Lampen etc. vorgesehen sind, auch wenn man sie theoretisch dazu nutzen könnte.

In der Tat ist die Gesetzeslage in diesem Bezug sehr schwammig, besonders, wenn man schon vom alleinigen Besitz einer solchen Montage spricht.

Illegal wäre z.B. eine Lampenmonatge für Pistolen etc., wo die Lampe schon eingearbeitet ist.

MfG

also im WaffG steht der Begriff wie folgt:
"für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen [...], die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)"

und wenn du eben eine Lampe mit 22mm-Schiene hast, dann ist die für Schusswaffen bestimmt, auch wenn du sie dir gerade als Kette um den Hals hängst.

ist die Lampe aber dauerhaft unbrauchbar gemacht, kann die Lampe das Ziel nicht mehr beleuchten (wie auch) und somit kannst du dir das sowohl an die Waffe, als auch an den Helm machen.

Ich meine aber funktionstüchtige Lampen/Laser an Helmen :D

...funktionsfähige Lampen sind legal, wenn sie keine Vorrichtung besitzen, die sie ohne weiteres an Waffen befestigen lässt.

Frage: Wenn die Vorrichtungen verboten wären, warum, bietet StormTec diese dann fpür den deutschen Markt an?

Beim besagten Artikel steht Desweiteren drunter, dass die Montage der Halterung ohne Lampe in DE legal sei...

marvbec du darfst dir auch keine funktionstüchtige lampe an die wafe tapen.solange sie an die waffe soll muss sie immer funtionsuntüchtig sein aber das weist du sicher

Habe ich jemals gesagt, dass "ich" eine funktionsfähige Lampe tapen will?
Davon kann ich bei mir nix finden, oder?

Es ging generell darum, das der alleinige Besitz von z.B. Panzertape an sich nicht illegal sein kann - wäre auch absurd, wenn dem so wäre.

Warum Stormtec diese Vorrichtungen verkauft, kann ich nicht sagen.
Ich prüfe aber da auch nochmal das WaffG, inwiewieit der Besitz solch einer Vorrichtung ohne Lampe illegal ist - ich habe dies noch so in Erinnerung, dass es so wäre.
Sobald ich wieder am Stromnetz bin, reiche ich etwas nach, sofern dies nicht vorher schon eindeutig geklärt wurde.

Hi Ho,

so um mal Nägel mit Köpfen zu machen und dass die Diskussion nicht wieter ausartet hier zuerst mal der Link für eine solche Montage

http://www.stormtec.com/AEG-Zubehoer/AEussere-Ersatz-und-Tuningteile/Grips-Griffstuecke/FAB-Lampenhalter-mit-Griff-schwarz.html?force_sid=07cf6a77ceb61b9734462d1c20217f59

wer Lesen kann sieht das Stormtec unten in der Beschreibung schon ne eindeutige Erklärung hierzu gibt... wem dass noch nicht reicht, kann ich auch beruhigen stormtec schickt mir in nächster Zeit eine E-Mail mit dem passendem Auszug aus dem aktuellen Waffengesetz den ich natürlich unverzüglich posten werde...

mfg *g*

Peter

Dieser Thread hat mich auch ein wenig verwirrt. Also eine Lampe am Helm zu befestigen ist ganz sicher legal. Wofür man einen Laser an den Helm befästigen will, ist mir jedoch unklar und ich wüsste auch nicht ob das verboten ist.

Zu den Halterungen für Laser/TacLights: 

Das diese Befestigungen illegal sind wäre mir neu.. Haben doch ziemlich viele hier. Nur die Lampe muss unbrauchbar gemacht werden. Zum Beispiel mit Kunstharz ausfüllen.

Wenn diese Halterungen verboten wären, wäre es doch auch illegal Akkuboxen im Laserstyle zu besitzen/montieren. Die AnPeq Attrappen sind doch nichts anderes als Laserhalterungen nur das sie für Akkus oder als Deko gelten.

 

Freu mich schon auf den offiziellen Stand des Waffengesetztes :P

 

EDIT: F*ck! meinte natürlich LEGAL, war nur mit den Gedanken schon weiter...

Warum sollte eine Lampe am Helm illegal sein, Jesse?
Du sagst selber "ganz sicher" - dem ist aber nicht so.

Um diese Lampe/Laser illegal zu machen, muss die Montage für den Helm kompatibel zu der Waffe sein - sprich, wenn man die Montage für Helm und Waffe gleichzeitig ohne Modifikation verwenden kann, dann erst ist diese illegal.

 Ich habe mich dort auch nochmal reingelesen - auch in die älteren Threads .
Aus irgendeinem Grund wurden irgendwann allein schon Montagen als verboten mitgezählt und dies hat sich auch bei mir so festgebrannt.

Wahrscheinlich wurde jedoch beim Umherwerfen von §§ auch Punkte vermischt und somit misinterpretiert.

Es steht klar, dass Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, verboten sind.
Unter "Vorrichtungen" zählen auch die Montagen - jeodch kann eine Montage selbst nicht beleuchten.

Erst die Kombination daraus ergibt eine illegale Vorrichtung. Also:

Montage + funktionierende Lampe/Laser = illegal

Stimmt eines davon nicht, ist diese "Formel" ungültig.

Wenn also in den Akkubox-Attrappen oder diesen Laser/Lampen-Replikas keine funktionstüchtige Lampen mehr vorhanden sind (mit Gips, Kunstharz, etc. ausgegossen), dann ist diese Kombination legal.

Die alleinige Montage ohne Lampe/Laser sowie auch die alleinige Lampe/Laser ohne Montage ist aus jetztiger Betrachtung legal.

 

 

Um aber nun zum Thema zu kommen - da gilt nach wie vor:

Lampen/Laser an Helmen sind legal, sofern die Montage dazu nicht an Waffen passt.

 

MfG

 

EDIT:

Was mich dazu interessieren würde, warum Stormtec die Sachen (also Lampe sowie Montage) nicht zusammen in einem Pakte getrennt verpackt verschickt.
Die sagen selber aus "rechtlichen Gründen".
Übertriebene Vorsicht?

Wenn man beides seperat "eintüten" würde und es dann dadruch getrennt in das Paket verstaut, gebe es theoretisch absolut keinen Anhalt, der dadurch aus "rechtlicher Sicht" einen illegalen Gegenstand machen könnte.

Und wie siehts nun aus, wenn ich meine Taschenlampe (legal) mit Panzertape (legal) an meine ASG (legal) pappe?... Dann hab ich keine Vorrichtung die dazu bestimmt ist, eine Lampe zu halten, die das Ziel beleuchtet (illegal)^^

 

Illegal. Lies nochmal nach.

Danke.

Ist illegal...egal wie du es befestigst.. Zielbeleuchtung ist Zielbeleuchtung. Egal ob mit Panzertape, Kabelbinder, Scheidenausfluss oder sonstigen Körperflüssigkeiten festgeklebt. [Zwischenposter oO]

Bäh :D Hier hätte gegolten: Weniger ist mehr^^

@War-T-hog: Habs mir eig auch schon fast gedacht - nur gehts hier um die Montagen, daher wollt ich die Frage nochma stellen. Danke für deine ausnehmend freundliche Antwort :)

Was ich mich immer frage:

Wenn man eine elektromagnetische Platte hat, die die Lampe immer im abstand von 2 cm zur Waffe hält, die Lampe aber zur Schussrichtung mitführt.. wäre das illegal?

Weil die Lampe ist ja nicht an der Waffe montiert.

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