Lampen/Laser an Helmen

 
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Das wär megawitzig aaaber...

1. Hast du sowas oder weißt wie es ginge???

2. Sieh mal zu dass du dann nich bei jedem kleinen Ruck aufpassen musst, dass die Lampe (bzw. die Platte an selbiger) ihr Magnetfeld nicht verlässt...

 

Wäre bestimmt im Rahmen des Gesetzes nicht illegal. Über sowas macht sich da oben bestimmt niemand Gedanken^^

Nein, du darfst einen funtionsunfähigen Laser oder eine nicht funktionsfähige Lampe mit Mountringen oder jeder anderen befestigumg an der ASG befestigen.

 

Zu der Sache mit der Feuerwehr, dort war ich 3 Jahre, es sind ja keine Mountringe am helm zur befestigung man darf es nur nicht schnell an de ASG bekommen heisst KEINE funktionsfähige Lampe an Mountringen!

 

Die Bundeswehr darf Lampen an den Waffen tragen, dar diese Leute eine Taktische Ausbildung durchlaufen haben, wenn man diese ebenfalls besitzt, so heißt es, glaube ich, darf man lampen funktionsfähig an einer ASG befestigen, ansonste nicht...

Wir wissen ja alle irgendwie, dass das mit der BuWe nochn bisschen was anderes ist. Ob Ausbildung oder nicht, vlt liegts auch einfach daran, dass sie eben zur BW gehören, die Soldaten, und als staatliches Heer sowas machen dürfen, und wir eben nicht.

Was mir grad zur War[...]s Idee noch einfiel: Es gibt ja diese magnetischen Schwebestifte. Die liegen ja über einer V-förmigen Mulde, und unten rechts und links in den Spitzen des Vs liegen Magnete.

Übertrag das auf eine Lampenhalterung, das heißt, einfach neben der Waffe schweben könnts garnicht. Du brauchst mindestens einen zweiten Bezugspunkt, z.B. UNTER der Lampe. So wird das ganze L-Förmig und damit schon wieder iwie einer Montage ähnlich...

Wäre es auch verboten einen Laser an die Waffe zu halten? Zum Beispiel auf eine RIS Schiene legen und dran drücken oder Einfach daneben halten (möglicher minimaler Präzisionsverlust :D)

 

@ War-t-hog

tut mir leid, hab mich vertippt.. Wurde schon editiert, meinte natürlich "legal"

An die Waffe halten ist nicht verboten, weil die Lampe/ der Laser nicht fest an die Waffe angebracht wurde - und fest versteht man auch eine feste Verbindung mittels Montagen, Kabelbinder oder Panzertape.

was willstde machen? nen laser der auf 5 meter entfernung schon 4 meter nach links zielt wenn ichn dranhalte? leute bleibt ma realistisch, man will den laser präzise und nicht irgendwo 80 meter weiter links.. also. jeglicher laser flashlight ( habe das eben nochmal genauer studiert) wie zum beispiel ein AN/PEQ oder pistol grip with laser oder laser mit halterung für 20 millimeterschiene usw. der an einer schusswaffe montiert werden kann...blablabla .... da is sogar schon der besitz in deutschland verboten. setzt auf helmlampen. laser sind schlimm. wenn ich nen laser mit genug lumen hab, brenn ich dem gegenspieler innerhalb von 2 sekunden die netzhaut weg. da hilft auch keine schutzbrille mehr. also bitte, unterlasst es.

Die montage einer lampe oder eines lasers an die ASG fällt unter das waffengesetz.

hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen... 

LG. euer kai

aber was mich ma so nebenbei interessiert, es gibt ja helmgummibänder mit ner schlaufe für minimaglights... theoretisch kann ich die um die ASG wickeln und die lanpe durch die schlaufe wickeln, wenn ich es richtig mache. dann hätte ich auch ein funktionierendes gespann für eine zielbeleuchtung. und es ist nicht verboten, beides zusammen zu tragen, hingegen ne helmmontage mit sagen wir 22mm schiene, der funktionierenden taschenlampe und ner m4 oder was auch immer schon.

Laser und Lampen die fuer Rails bestimmt sind, sind verbotten !

zu : "Die Montage an sich ist auch verboten."
Nein sind sie nicht ! kannst du Ueberal kaufen ! hab auch ein paar hir, fuer meine Ausgegossenen Lampen !

Lampe + Montage ist nicht gleich ein Lampe fuer Schusswaffe !

Eine Lampe/Laser in eine Vorichtung am Helm zu kloppen, ob die jetz abnehmba an Rail ist oder nicht, ist vollkommen Wurst !

das hat mir der 'Bucksenmacher meines Vertrauens' geschildert !
kp ob das so stimmt.

Aber selbst wenn es eine Lampe ist die fuer Schusswaffen bestimmt ist, wenn ein Cop die am Helm sieht fragt er sicher nicht ob die fuer eine Waffe bestimmt ist !
(dennoch illegal)

@kai

Man kann auch eine Lampe an den Handschuh kleben dann kann man auch schnell die waffe weckseln !
Du kannst auch deine Waffe an den arm binden und die Lampe an die andere Seite !
macht halt nur keinen Sinn ! ;)

@ Kai

Die montage einer lampe oder eines lasers an die ASG fällt unter das Kriegswaffengesetz.

Im Kriegswaffenkontrollgesetz kann ich nichts derartiges finden. Bitte nachweisen.

Weiterhin ist ein Stinrband mit Lampe nicht verboten, da diese nicht für Waffen vorgesehen ist - erst wenn sie an die Waffen montiert wird, wird es auch interessant für die Behörden.

Ansonsten hat quasi jegliche Helmmontage mit 22mm-Picantiny Halterung (gibt es die überhaupt?) den Charakter, ausschließlich für Waffen vorgesehen zu sein.
Auch wenn man die Taschenlampe an den Helm befestigt, ist diese Halterung bauartbedingt weiterhin für Waffen vorgesehen und könnte Konsequenzen nach sich ziehen.

MfG

Kann Marvbec nur zustimmen !

Ja es gibt einige Helme mit 22mm-Rails !

Ich glaube du bewegst dich dann in einer grau Zone !
Denn eine Helm-Lampen-Montage fuer diese Helme ist icht fuer Schusswaffen forgesehen, auch wenn sie passen wuerde !

mir wurde geschildert, dass eine anscheinswaffe nichtmehr als anscheinswaffe gilt, sobald eine lampe oder ein laser an ihr angebracht worden wäre, somit unterliegt dies dem kriegswaffengesetz. man müsste denk ich mal den kompletten teil des kriegswaffengesetzes im buch nachschlagen... hab gestern auch lange noch im internet geschaut und nix gefunden. dennoch halte ich das für einigermaßen plausibel, da sie ja das zeil beleuchten oder im falle eines lasers markieren.

 

 

hatte mich gestern nochmal ein bisschen schlau gemacht, da ich mir nächsten monat ein funktionierendes ANPEQ  kaufen wollte, aber allein der besitz in deutschland ist strafbar... eigentlich doof, da ich dieses ding nur in frankreich benutzen wollte... aber da kann man nix machen.. 

und für meine verhältnisse sollte es ja funktionieren... 

 

LG.

kann man den beitrag hier irgendwie löschen? hab das was ich hier rein gemacht hab, oben dazugepackt

Wer hat Dir das denn geschildert?
Inhaltlich zwar fast richtig, aber an sich ist das mit dem KrWaffKontrG völliger Unfug.

Eine Lampe/Laser an der Waffe ist nach dem WaffG verboten, aber nicht nach dem KrWaffKontrG. Weiterhin hat dies mit Anscheinswaffen nichts zu tun - Anscheinswaffen sind keine Waffen im eigentlichen Sinne, sondern immernoch Anscheinswaffen.

Aber - wollen wir wieder zum Thema kommen - schließlich geht es um Lampen/Laser an Helmen...
noch irgendetwas, was man sinnvoll ergänzen kann, was man nicht nochmal wiederholen müsste?

MfG

Das Kriegswaffenkontrollgesetz beschäftigt sich ausschließlich mit Patronenwaffen!

 

Es ist für Softair in keinem Fall anzuwenden! No, Ney, Never!

 

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