Lampen/Laser an Helmen

 
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Moin.

Mir ist ja bekannt, dass man an seine ASGs keine Lampen/Laser montieren darf.

Darf man das denn an seinen Helm machen wenn man auch die passende Montage hat?

Nein.

 

Die Montage an sich ist auch verboten.

@war-t-hog: das war jetzt auf die waffen bezogen, oder? weil ich wüsste nicht wo steht dass man sich das zeug nicht an den helm montieren darf. da wäre ja jede stirnlampe illegal

hab ich noch nie gehört, bitte mal die entsprechende Gesetzestextstelle zitieren, ich lass mich gerne vom gegenteil überzeugen.

das is mir allerdings echt neu... haste da auf die schnelle nen gesetzestext zu?

Ich glaube da liegt ein Missverständniss vor.

wahrscheinlich hat War-t-hog das so verstanden, dass man die Montage für die Waffe an den Helm baut, und der Besitz einer Montage, die geeignet ist, um Beleuchtungsmittel an einer Waffe zu befestigen ist in der Tat verboten.

Kann ich mir auch nicht vorstellen das es verboten ist weil in der Feuerwehr sind die Helmlampen auch so montiert.

das stimmt - ne lampenmontage die für eine waffe bestimmt ist, darf man nicht an einen helm machen - weil die lampenmontage selbst ja schon illegal ist - auch wenn sie nur in der schachtel liegt ist sie illegal.

aber du kannst schon ne lampe an den helm montieren, so wie bei einem feuerwehr-helm

aber ich denke die frage war einfach, ob man ne lampe oder nen laser an einen helm basteln kann (mit den dafür vorgesehenen montagen - siehe fw-helm)

@Torsten

Ja, bloß wenn die Feuerwehr das macht ist das ja ne andere Geschichte. Die BW darf sich ja auch Lampen etc. an ihre Waffen machen.

Den Paragrafen zum Thema Zielbeleuchtende Mittel udn Montagen für Zielbeleuchtende mittel  kann ich gerade nich finden...bin blind :D

 

Also, es is Verboten eine Lampe in eine 22mm Halterung zu packen und dir die an den Helm montierst.

Weil man das ding eben ruckzuck an die RIS-Schienen der Waffe machen kann.

€: Die BW Trainiert auch mit vollautomatischen MP7 GBB...

 

stellen wir fest :für uns als zivilpersonen ist es illegal beleuchtungsmittel (laser,lampen,etc.) an waffen zu montieren oder eine solche montage zu besitzen.

das montieren von lampen an kopfbedeckungen oder am kopf selbst (bsp. stirnlampe) ist legal

Also ich hab eine lampe am Helm...

Zur Frage mit der Montge: die Kopflampe is so am original kopfband befestigt das sie ohne Probleme auch an die Ösen von dem BW Helmbezug Passen. Mus sagen das ich mit dem Ding Echt zufrieden bin.

Hir mal der Link:

http://www.zweibrueder.com/produkte/html_highperformance/html_Hserie/h7.php?id=h7

Das Ding ist zwar sehr teuer (65€) aber es lohnt. Außerdem denke ich mal das bei anderen Lampen mit ähnlichnen Funktion (Fokusirbar/ Dimbar/ 170 Lm etc..) und Qualität der preiß auch nicht niedriger sein wird.

ich muss jetzt noch mal Verwirrung stiften! Lachend

Die ganze Zeit sagtet ihr doch es sei erlaubt, eine Lampe an die ASG zu machen, solange diese unbrauchbar gemacht wurde. Auch wenn diese mit einer enstprechend hierfür angefertigten Halterung befestigt wird. Nun heißt es allein der Besitz des Befestigungsmaterials für die Lampe am Gewehr sei verboten?

 

Grüße Kaiser

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