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"Strafgesetzbuch (StGB) § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (1) Wer unbefugt [...]

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

 

Im Gesetz klar geregelt. Aufm Privatgrundstück aka Eventgelände wird das keinen jucken. Im öffentlichen Raum ist das sone Sache... Wo kein Kläger da kein Richter. Sprich auf eigne Gefahr.

Ja gut hab ich verstanden, event gelände ist ok. Aber als ich in Frankreich war kommt son milchbubi und will die dinger abkleben?! Und das verwirrt mich. Einer sagt kein ding , der andere wills abgeklebt haben. Ich mach das dann auch, ich füg mich den gelände regeln. Aber es gibt trotzdem keine eindeutigen aussagen/absprachen. 

(563 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 21:08 Uhr)

Also ich, so ganz persönlich, finde ein Bundesgesetz seeehr aussagekräftig ;) (nur Jacke oder Hose oder T-Shirt ist laut Definition keine Uniform, nur Uniformteile ). Und wie die Rechtslage in Frankreich ist mag ich nicht zu beurteilen.

Dann verstehe ich wiederrum nicht warum Deutsche fahnen als Patch verkauft werden, die man an Uniformen befestigen kann.

Machste dir den Patch an Arsch oder die Mütze ist es keine Uniform, ansonsten wird es gemacht wie HPA Systeme, Besitz und Einbau.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 22:44 Uhr)

Hoffe ich zersprenge jetzt nicht gleich den Glauben der Leute bezüglich der Amtsanmaßung Zwinkernd

Ergänzend muss man erwähnen, dass das Tragen einer Uniform (mit sowie auch ohne Flagge) immer im Kontext betrachtet werden muss!
So kann es - je nachdem - erlaubt oder verboten sein...
...und das unabhängig davon, ob es im privaten oder öffentlichen Raum stattfindet!
(Das Gesetz macht dort übrigens auch keine Unterscheidung.)

Musste mich letztens hierzu näher befassen und es gab natürlich auch mehrere Urteile hierzu.

Im Kern kommt es darauf an, ob man für die Allgemeinheit erkennbar das Amt ausübt und ob das eigene Handeln potentiel schädlich wirken kann.
Das Tragen einer Uniform kann, muss aber nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen § 132 a darstellen.

Kurz:
Renne ich mit einer Uniform rum und benehme ich mich entsprechend, ohne dass ich dazu befugt bin, dann ist es entsprechend eine Straftat - erst recht, wenn ich mir dadurch einen Vorteil verschaffen will.
Gebe ich aber jederzeit zu erkennen, dass ich nur so zum Spaß aussehe, kann es legitim sein. (okay... einen tieferen Grund über den Spaß hinaus sollte schon vorliegen)

Bei Airsoftveranstaltung wird man immer davon ausgehen, dass die Leute wissen, dass man nur "Soldat spielt".
Gleiches gilt idR, wenn beim Blaulichtreport Schauspieler als Polizeibeamte im öffentlichen Raum umgeben von Kameraleuten rumrennen.

Fakt ist, wenn es hart auf hart kommt, sollte man nicht auf den Erfolg beim Prozess spekulieren.

Dann kommen die Neulinge welche sich billig einen Flecktarn kaufen, die kommen auch so zum Feld und da sieht Oma Inge nicht ob Mil oder Zivi.

(563 Posts)

(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 22:50 Uhr)

@marvbec: nein, das Gesetz unterscheidet natürlich keinen fals zwischen privat und öffentlich, bei lebensnaher Betrachtung muss man jedoch sagen das der private Grund und Boden i.v.F. vernachlässigt werden kann . 

 

Lg


(nachträglich editiert am 08.04.2018 um 23:56 Uhr)

Meine Meinung dazu

1. Lauf nicht in der Uniform draußen im offentlöffen Bereich herrum, zivile Anreise und so ;) 

2. Frage den Veranstalter ob er da irgendwelche Probleme mit hat. 

3. Um 1000% sicherzugehen das ja keiner was dagegen hat stellst du die Frage einfach bei der Morgenbesprechung vor Spielbeginn. Die komischen Blicke werden deins sein.

 

Problem gelöst. Das ewige geredet mit und über Paragraphen langweilt derbe und wenn jetzt schon laut stark sich darüber beschwert wird soll doch bitte die Kirche im Dorf lassen es gibt ja auch Leute die mit USA Flagge durch die Welt fröhlich springen 

Ps: Trage selbst Bayern Wappen und Russen Patch an meiner Uniform 

 

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Als das Flecktarn eingeführt wurde durften wir die auf einem Lehrgang in Kaufbeuren nicht außerhalb der Kaserne tragen, einige Opis waren der Meinung oder Hoffnung gewesen die Waffen SS wäre wieder aufgestellt worden. Nun das Problem sollte nicht mehr bestehen, die Opis sind inzwischen alle an einem anderen Ort.

Mit 10 bin ich und meine Kumpels in Räuberzivil rumgelaufen und haben ein wenig die Amis bei ner Übung genarrt, die haben uns aber dann doch als Kinder erkannt, schade. Gut 10 bin ich nicht mehr und Amis machen keine Übungen mehr bei uns. Problem gelöst.

Erkennt in mir irgendwer einen Soldaten nur weil ich Nässeschutz trage? Ich denke nicht, lange Haare und Bart, sowie ein schlurfender Gang der jeden Spies in den Wahnsinn treiben würde. Problem gelöst.

Wenn natürlich jemand mit Kompletter Montur bei Bauernoma Friedel auftaucht und was von ner Übung faselt bei der die Truppe auf dem Hof unterziehen muß, nur um dann ne fette Party bei Fatzebook auf dem Hof auszurufen ist natürlich ein anderer Schnack.

Ist das unser Ziel nö. Schneide ich deswegen Löcher in meinen Nässeschutz, nö.

 

Und dazu: Ja gut hab ich verstanden, event gelände ist ok. Aber als ich in Frankreich war kommt son milchbubi und will die dinger abkleben?! Und das verwirrt mich.

Die wollten nur keine Deutschen Flaggen in Frankreich, das hatten die schon oft genug.

(563 Posts)

(nachträglich editiert am 09.04.2018 um 08:57 Uhr)

Grade noch Mal nachgehakt : der 132a muss nicht mit 132 einhergehen . Um die Tatbestandsmerkmale zu erfüllen reicht es aus mit Uniform in der Öffentlichkeit herumlaufen, ob man sich dem Amt nach verhält oder es schädigt ist irrelevant.  Gem 163(1)s1 ivm 152(2) StPO muss die Polizei auch tätig werden (Legalitätsprinzip ) . Es kommt zur Strafanzeige, wie das gerichtlich ausgeht mag ich nicht beurteilen. 

Jedoch muss man sagen das in der Realität der 132a mit dem 132 bei den meisten Delikten  hand in hand geht. 

Bei Airsoft trage ich alles:
Einheitswappen (Battle-Dispplay), Bundesdienstflagge als IR Patch an der Schulter und am Helm.

Privat trage ich das Zeugs selber in der Öffentlichkeit nicht. Warum auch?

Ist schon eine Weile her als ich zu einem Spiel mit dem Zug gefahren bin, es dort geregnet hat und ich den Smock nicht mehr in den Rucksack bekam. Habe ihn dann angezogen und wurde am Bahnhof von einem älteren Feldjäger angehalten und hat mir was von "ich würde mich dadurch zum Terroristenziel machen" erzählt. Lustig war das seine Kollegin, kopf kleiner als ich (und ich bin schon nicht groß mit 1,70) mit Hand an der Waffe in der L-Stellung den Wegversperren wollte. Reaktion: lautes lachen und bin weggegangen.

Ein im ZUg ansässiger Hauptmann hatte die Sache beobachtet und fragte mich was er dann von mir wollte. Kurze Erklärung und er schüttelte nur den Kopf und hat sich dafür entschuldigt.

 

Das deut. Gesetz ist recht Aussgekräftig und auf Privtagelände kannst du herumlaufen wie du willst ausser Nackig oder mit verbotenen Smybolen.

 

Andere Länder, andere Sitten oder wie heisst es so schön? Wenn ich in Frankreich aufgefordert werde die Farben der deutsche Burschenschaften zu verdecken dann sollteich dies tun. Andere Gesetzteslage. Dürfen Nationalitätsabzeichen anderer Länder weiter offen getragen werden würde ich mal den Gleichstellungsbeauftragten kontaktieren ;)^^

 

Selber mache ich Leistungsmärsche, je nach Wetterlage, am Deich entlang in ABU ohne Hoheitsabzeichen und mit Combatshirt statt Feldbluse. Gab nie Probleme.

ChinToka, du möchtest also sagen, dass ich auf meinem privaten Grundstück/Gelände/Whatever mich nicht nackt sonnen darf!?! Aber ich darf wie ich witzig bin, auf deutschen FKK-Stränden rumhampeln? 

Das ist so nicht richtig. Es ist nicht einmal explizit verboten, sich in der Öffentlichkeit nackt aufzuhalten, sondern je nach Kontext. 

 

Kleiner Tipp, pass es an,

http://www.maennerberatung.de/exhibitionismus.htm

Aber zurück zum Thema. Sie nur dran haben willen weil es sonst drunter so anders aussieht als drum rum? Dann mach dir Flausch dran und Patch was lustiges dran.

Aus dem Presseportal der Polizei vom letzten Jahr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/3647053

Der letzte Abschnitt:
"Da sich auf dem Tarnanzug auch deutsche Hoheitsabzeichen befinden, wird sich der Deutsche voraussichtlich schon bald wegen Missbrauchs von Abzeichen und Uniformen verantworten müssen. Außerdem leiteten die Beamten gegen ihn ein Verfahren nach dem Waffengesetz ein."


Jetzt nochmal eine konkrete Frage:
Eine schwarze Jacke mit Klettflächen auf dem Oberarm. Darf ich da eine Deutschlandfahne draufmachen?

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