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Was ist denn die Uniform/ab wann ist es eine? Z.B. würde ich meine Feldbluse tragen, wäre dies in diesem zusammenhang eine Uniform?

Ist ein Uniformteil. Also ja, Flagge muss ab.

Ich weis komischer weise das nicht jeder Deutsche das Kann / will Verstehen, Aber ich trage die Flage mit Stoltz!

Nicht weil ich schlecht ausgebildete Bundeswehrsoldaten copieren moechte! (Nicht Boese gemeind ^^)

In keinem NORMALEN Land wuerdest du auch nur annehernd auf die Idee kommen, Jemandem during natzionalietaets Abzeichen irgendwas anzuhaengen!

Zzzzzz ... laecherlich

Dann mal Viel Spaß beim Fussballtriko einsameln !

und wenn die flagge nicht auf dem arm oder sonst wo in der öffentlichkeit erlaubt ist.

 

ich mach es trotzdem.. die was dagegen haben können mich ja dann anzeigen

 

und ich werde sehr gespannt sein was ich für ne strafe bekomm-.-

@ Philip

Der bekommt dann Lebenslaenglich :D



@Philip: Ein Beispiel wären 20 Tagessätze. Alternativ bis zu 12 Monate Gefängnis.

dann soll ich halt 20 tagesätze kriegen.. das ist nicht die flagge eines mannes oder einer frau

 

das ist die flagge von deinem land. deines vaterlandes und die trag ich wo ich will.

wenn ich wegen einer flagge im knast lande... dann sollte ich wohl türke werden...

Es geht nicht um die Flagge an sich, sondern um ein HOHEITSZEICHEN! Dieses Zeichen bedeutet, dass du Privilegien hast. 

Mal Information am Rande:

Das Soldaten ein Hoheitsabzeichen tragen müssen, schön und gut - hat nichts mit Zivilisten zu tun, die eine Feldbluse+Flagge aus Spaß tragen. Dies hat lediglich etwas mit dem Kriegsrecht zu tun und bezüglich des Kombatantenstatus und absolut nichts mit dem §132a StGB (Amtsanmaßung).

Das Genfer Abkommen ist auch nur Teil des HVR (humanitäres Völkerrecht) und wird erst interessant in bewaffneten Konflikten.

Wenn also jemand im Friedensbetrieb (ja, in Deutschland herrscht Frieden) mit Feldbluse und Flagge an der Schulter umherläuft, kann man ihm NIE wegen Verstoß gegen das Genfer Abkommen anklagen oder verfolgen.

Also Thema Genfer Konvention abhaken - trifft nicht zu! (Außer es herrscht ein bewaffneter Konflikt/Krieg)

 

Thema Amtsanmaßung: Nach wie vor ist der Soldat durch seine Uniform erkenntlich und stellt damit sein Amt dar!
Wenn also ein Soldat mit Uniform einkaufen geht oder auf der Heimreise geht, nimmt er mit seiner Uniform das Amt des Soldaten auch war.
Das dies kein dienstlicher Zweck ist (da korrigiere ich mich auch), ist richtig - entbindet ihn aber nicht von seinen Aufgaben eines Soldaten (Auftreten in der Öffentlichkeit)

Und eine Uniform ist streng betrachten - ja, man muss es genau nehmen - erst mit Litze vollständig. Warum? Steht so in der Vorschrift - Litze ist Pflicht!
AUßER: bei Nässeschutz ;) Warum? Steht so in der Vorschrift.

Wenn man also in einem idealen Rechtsstaat leben würde, dann:
Feldbluse + Flagge = Zivilist
Feldbluse + Flagge + Litze = Soldat

Besonderheit - bei Nässeschutz trägt der Soldat keine Litze:
Nässeschutz + Flagge = Soldat

Und was man alles mit "Ausnahmen" wie Litzenbefreiung etc. spricht: Würde man so argumentieren, wäre ein Großteil der Soldaten Zivilisten bzw. umgekehrt, müssten viele Zivilisten Soldaten sein - denn es gibt für jeden kleinen Mist Ausnahmen - fängt bei Kleinigkeiten an wie Litzen und geht dann weiter über private Sachen (Stiefel, Jacken, etc.) bis hin zum langen Haar und ungepflegten Bart - gab es alles schon.
Wir berufen uns aber nach wie vor auf Gesetze und Vorschriften - nicht auf Ausnahmen (die heißen nicht umsonst "Ausnahmen).

Also man sieht, so einfach ist es nicht.

Und wenn es drauf ankommt, werden die immernoch mit hoher Annahme der Verwechslungsgefahr einem ein Strick um den Hals binden, wenn sie es wollen.

 

MfG

wenn ich die originale bundeswehr klamotte an hab oder nicht?

 

was ist wenn ich jetzt ucp hab und ne deutschlandflagge an der brust?

@Marv:

Als erstes: Du hast einen kleinen Fehler in deinen Ausführungen! §132a ist NICHT Amtsanmaßung, sondern Tragen von Uniformen.

Außerdem ist das Genfer Abkommen nicht nur im Krieg anzuwenden, sonst müsste der Soldat im Inland keine Hoheitsabzeichen tragen.

Ich muss als Feldjäger erstmal davon ausgehen, dass ich einen Soldaten vor mir habe, auch wenn er keine Litze trägt. Somit ist die Verwechslungsgefahr durchaus gegeben. Gleiches gilt, wenn er falsche Stiefel, Kommandohosen usw. trägt.

 

Ähnlicher Fall, nur statt der BW-Uniform+Flagge die Aufschrift "POLIZEI":

[quote]71 Ds 530/98 



AMTSGERICHT BONN 

IM NAMEN DES VOLKES 

URTEIL 

In der Strafsache 

gegen XXX 

wegen Mißbrauch von Abzeichen 


hat das Amtsgericht Bonn 
in der Sitzung vom 15. Juli 1999,
an der teilgenommen haben:

Richter xxx 
als Strafrichter 

Referendar xxx 
als Beamter der Staatsanwaltschaft 

Justizhilfsangestellte xxx 
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Mißbrauches von Abzeichen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 80,00 DM verurteilt.

- § 132 a Abs. 1 Nr. 4 StGB -

Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Gründe:

Der heute 27 Jahre alte Angeklagte ist Deutscher und ledig. Kinder hat er keine.
Er hat den Beruf des Verkäufers erlernt, arbeitet derzeit jedoch als Diskjockey bei monatlichen Nettoeinkünften von 2500,00 DM.
Strafrechtlich ist der Angeklagte bereits wiederholt in Erscheinung getreten.

(Anmerkung des Webmaster: hier folgt eine Aufzählung der Vorstrafen, u.a.
- gemeinschftl. Diebstahl 
- Dulden des Fahrens ohne Versicherungsschutz 
- Körperverletzung 
- gef. KV 
- Fahren ohne Fahrerlaubnis 
- Verstösse gegen BTM-Gesetze 
- Sachbeschädigung)

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung steht folgender Sachverhalt fest:

Am Abend de 22.08.1998, gegen 23.25 Uhr, hielt sich der Angeklagte in Bonn im Bereich der Einmündung Mainzer Str./Am Nippenkreuz auf.
Er trug ein grünes T-Shirt mit der weißen reflektierenden Aufschrift “Polizei”.
Der Angeklagte hatte, als sich ein Streifenwagen der Polizei mit den Zeugen xxx und xxx näherte, die Hände in den Hosentaschen und eine von ihm getragene Langjacke so hinter den Arm zurückgeschlagen, dass die Polizeibematen im Scheinwerferlicht des Streifenwagens die reflektierende Aufschrift “Polizei” deutlich sahen.
Da das vom Angeklagten getragene T-Shirt in Farbe und Schriftbild solchen T-Shirts gleicht, die im Bereich der Einsatzhundertschaften der Polizei als dienstliche Bekleidung zu den Einsatzanzügen getragen werden, hielten die Zeugen xxx und xxx ihren Streifenwagen an, um zu überprüfen, ob es sich um einen ihrer Kollegen handelte.

Den vorgeschilderten Sachverhalt hat der Angeklagte glaubhaft gestanden.
Er läßt sich jedoch dahin ein, dass er das von ihm getragene T-Shirt legal bei einem Versandhaus erworben habe und deshalb auch in der öffentlichkeit tragen dürfe.
Diensthandlungen habe er schließlich nicht vorgenommen.

Der Angeklagte hat sich des Mißbrauchs von Abzeichen gemäß § 132 a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 StGB schuldig gemacht.
Er hat nämlich ein einer inländischen Uniform oder Amtskleidung zum Verwechseln ähnliches T-Shirt in der Öffenlichkeit unbefugt getragen, so dass nach außen, zum Beispiel gegenüber den Polizeibeamten xxx und xxx der Eindruck entstand, als ob die Uniform dem Träger, nämlich dem angeklagten, zustehe.
Der Angeklagte hat auch vorsätzlich, zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Er wußte, dass das von ihm getragene T-Shirt einem Polizeiuniformstück zum Verwechseln ähnlich sieht. Gerade das war Anlaß für ihn, ein solches Kleidungsstück bei einem Versandhaus zu kaufen und auch zu tragen.
Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 132 a Abs. 1, Nr. 4 StGB ist es nicht erforderlich, über das bloße Tragen des uniformähnlichen Kleidungsstückes hinaus irgendwelche unbefugten Amtshandlungen vorzunehmen.
Ein Tatbestandsirrtum liegt nicht vor, weil keine Unstände für den Angeklagten erkennbar waren, die ihn hätten berechtigen können, durch die Aufschrift auf seinem T-Shirt sich als Polizeibeamter auszugeben.
Auch ein unvermeidbarer Verbotsirrtum kann dem Angeklagten nicht zugute kommen. Es ist jedermann einsichtig, dass es nicht erlaubt sein kann, sich durch unbefugtes Tragen einer Uniform oder eines ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Kleidungsstückes bei Dritten den Eindruck zu erwecken, als handele es sich um eine Amtsperson.
Allein, dass das vom Angeklagten getragene T-Shirt freiverkäuflich ist, bedeutet nicht, dass ein solches T-Shirt auch in der Öffenlichkeit getragen werden darf.
Einen eventuellen Verbotsirrtum hätte der Angeklagte unschwer durch Nachfrage bei einem Rechtskundigen vermeiden können.

Der Angeklagte ist daher wegen der von ihm begangenen Straftat auch zu bestrafen, da Schuldausschließungsgründe im übrigen nicht erkennbar sind.
Zu Lasten des Angeklagten sprach, dass er strafrechtlich bereits vielfach, wenn auch nicht einschlägig, in Erscheinung getreten ist und von daher bei ihm von fehlender Rechtstreue auszugehen ist und er nach wie vor nicht bereit ist einzusehen, dass er Unrecht getan hat.
Dennoch reicht die Verhängung einer Geldstrafe im untersten Bereich aus, dem Angeklagten das von ihm begangene Unrecht deutlich zu machen, und ihn künftig von der Begehung solcher Taten abzuhalten.
Unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erschien eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen tat- und schuldangemessen, aber auch ausreichend, den Angeklagten künftig zu einem rechtstreuen Leben anzuhalten.
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes hat das Gericht entsprechend den vom Angeklagten angegebenen Einkommensverhältnissen auf 80,00 DM festgesetzt.

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 464, 465 StPO.

(Unterschrift)
Richter am Amtsgericht 

Ausgefertigt 
(Unterschrift) (Siegel)
Justizangestellt als Urkundsbeamter 
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts[/quote]

Falsch Flea, das Genfer Abkommen ist ein Abkommen zwischen Staaten, die im Kriegsfall den Schutz von Zivilisten gewähren soll und generelle den Umgang mit allen an dem Konflikt beteiligten Personen (Kombatanten, Nicht-Kombatanten, Partisanen, Kriegsgefangene, etc.).
Dies hat für das Tragen der Hoheitsabzeichen im Inland im Frieden absolut null Bedeutung.
Da nochmal selbst prüfen!

§132 ist Amtsanmaßung und §132a Missbrauch von Titeln - ja, so richtig - wobei §132a weiterhin Bestandteil der Amtsanmaßung ist.

§132 Amtsanmaßung:
Trifft erst zu, wenn man Aufgaben des Amts wahrnimmt, dass man darstellt aber nicht darstellen darf.

132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen:
In Deinem Beispiel trifft dies zu - liegt jedoch daran, das Polizisten eine Uniformerleichertung haben dürfen und wie diese Shirts auch zu Jeans unter Umständen tragen dürfen.
Trifft aber auf Soldaten nicht zu - der muss sich schön alles drüberziehen ;)

Servus, 

also sorry dieses Thema hier gibt mir keine 100% Antwort was ich tun soll mit den flaggen am Ärmel.  Also stell ich mal die frage:

Darf ich einfach in die Flagge ein DE oder Deu mit edding reinschreiben damit es nicht mehr als hoheitsabzeichen gilt? Schließlich gibt es patches in der Darstellung zu kaufen. Und mal ganz ehrlich, wenn ich was reinschreibe ist das ding nicht eh verfälscht? 

Danke für klare Antworten im voraus 

Dürfen darfst du vieles, aber wenn du das teil eh nicht original willst, warum nicht abtrennen?

Ich hätte das ding lieber haben weil auf einfach eine Flagge dran haben möchte. Mir gefällt es nicht wenn man dann die blassen spuren sieht. 

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