Lampe an Waffe

 
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Im Gesetzestext steht nur, dass der Umgang mit Vorrichtungen für und sowie mit Lampen verboten sei.
Die Frage stellt sich mir: wie wird der Begriff "Umgang" deklariert?
Dieser Begriff wird nämlich nicht in der Begriffserklärung beschrieben...
Und ob nun "Umgang" den alleinigen Besitz schon mit einschließt?

[...] Verbotene Waffen
Der Umgang [...] für Schusswaffen bestimmte [...] Vorrichtungen [...] die das Ziel beleuchten [...]

In deinem Zitat fehlt das Wörtchen "mit" xD

 

Und mit Umgang sehe ich schon den Erwerb, Besitz und Verkauf an, wüsste keine andere Bedeutung.

aber das würde doch bedeuten dass es verboten wäre alleine NUR eine taschenlampe zu besitzen oder einen laserpointer... oder?

Nein, eine Taschenlampe alleine ist ja keine Vorrichtung. Außer die Taschenlampe ist so gebaut, dass man sie ohne weiteres Material an Waffen anbringen kann.

Nur die Montage Funktionirender Lampen und Laser an Waffen ist D Verboten, für Film Und Theater Zwecken ist es jedoch mit einer Ausnahme Genemigung für Künstlerischen Zwecken Gestattet.

Achso? Kannst du das Wiederlegen? Das wäre mit Total neu Christian.

Also, gem. der Anl. 2 Absch. 1 Nr. 1.2.4.1 WaffG sind Geräte verboten, die das Ziel anscheinen, ausleuchten oder samt eine Lichpunktprojektion markieren. Dies ist rechtlich nur im Zusammenhang mit Anbaugräten zu setzen, dessen zweckgerichtete Einsatzmöglichkeit nur in direkter Verbindung mit einer Schusswaffe ist. Sprich Lampenmontagen, Lasermontagen etc. die einzig und alleine baulich dazu bestimmt sind, in Verbindung mit einer Schusswaffe zu funktionieren.
Der Umgang ist gem. o.g. Anlage des WaffG verboten (ja auch der Besitz ist strafbar)!

Hier gibt es Ausnahmen und Möglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit solchen Gegenständen, die es einem letztendlich doch gestatten, diese zu besitzen. Dafür müssen sie aber Funktionsuntüchtig sein und dürfen auch nicht mit normlen Mitteln wieder zurückgebaut werden können. Das wichtige hierbei ist, dass die aber bereits vor Inverkehrbringung nach Deutschland geschieht! Für Film, Foto und Theateraufführungen kann man Sondergenehmigungen beantragen.

 

Also nochmal zusammengefasst:
Gemäß des Waffengesetzes Anl. 2 Absch. 1 Nr. 1.2.4.1 sind jegliche
Vorrichtungen, die ein Ziel beleuchten (also Lampen etc.) oder markieren
(Laser, IR etc.) verboten, was wiederum bedeutet, dass auch der Besitz
schon strafbar ist.
Somit würde auch die Aussage nicht tragen, dass man die Montage nur
bei Games z.B. im Ausland benutzt. Folglich muss die Montage, ob nun ein
Replika oder z.B. eine originale Surefire so unbrauchbar gemacht werden,
dass es unmöglich ist, diese jemals wieder in Betrieb nehmen zu können.
Hierbei sollten jegliche Kabel entfernt werden und der Lampenkörper
am besten mit Kunstharz ausgegossen werden.

oder kurz gesagt: (funktionierende) Lampen an der Waffe = NoGo

@ Christian T

Als wäre ein IR Headset auch Zielbeleuchtung ? auch wenn es nicht aussdrücklich dafür gemacht ist!

Gruß

Andreas

Wenn du damit ein Ziel beleuchten kannst, ja. Da es aber an keiner Waffe befestigt ist...

Also müsste eine Digital Kamera die ich an meinem Markierer befestige, wo die Lampe eingeschaltet ist, auch verboten sein weil diese ja das Ziel anstrahlt ;) Richtig?

mal ehrlich: so langsam gehts ins lächerliche

Ne jetzt man im ernst @ 1st Sgt. Raptor, weil es viele hier im AVZ gibt, die eine Kamera an ihren Markierer befestigen möchten.

Als ich diesen Thread hier sah, fiel mir die Frage von dem AVZ Mitglied ein, als er damals fragte.

Soweit ich weiß ist mit "Zielbeleuchtung", nur Lampen und Laser gemeint. Weil es dafür vorgesehene Montagen gibt.

Wenn Kameras an Kniften verboten sind wär mir das neu ^^

Unabhänig vom eigentlichen Thema, bzw. der Frage (diese wurde ja schon RICHTIG und ausführlich beantwortet, alles andere, was danach folgte ist albern), möchte ich zu dieser Aussage:

Ne jetzt man im ernst @ 1st Sgt. Raptor, weil es viele hier im AVZ gibt, die eine Kamera an ihren Markierer befestigen möchten.

 

was fragen.

Wollt ihr AS-Spielen oder seit ihr auf Bildersafari?

Ich könnte immer das grosse Grauen bekommen, wenn ich das sehe, wenn einer mehr mit Knipsen als dem Spiel zutun hat. Abgesehen davon, habt ihr die Genehmigung der Mitspieler?

Den einzigen Sinn einer Kamera (am Helm oder Schulter), würde ich sehen wenn eine Direktverbindung zum Operater besteht, der dann die Lage analysiert.

An eine Direktverbindung vom Spieler zur Zentrale, habe ich auch schon drüber nachgedacht ;) (besitze selber eine Helmkamera) wüsste aber jetzt nicht genau wie das Funktioniert :)

Das mit der Cam an einem Markierer; denke mal, dass einige die Sicht von Kimme und Korn direkt zeigen möchten, wie in Videospielen es möglich ist.

Naja egal ;) wir kommen vom Thema ab :)

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