Helmkameras sind sowieso X-mal sinnvoller als Kameras an der ASG, wenn man die Bilder später irgendwann mal sinnvoll einsetzen will. Jedenfalls wenn ich mir so überlege, zu welchen Prozentsatz sich die ASG bei mir mit Mündung Richtung Boden befindet.
Zum Thema (bzw Unterthema): Es gibt nen Paragraphen der eletronische Bildwandler an Waffen verbietet.
4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird."
demnach wären reddots verboten...
EDIT:
gerafft... wer lesen kann ^^
dann hast du einen komischen reddot, wenn damit dein ziel markiert wird.
bei meinem red-dot wird auf eine scheibe (=nicht auf das ziel) ein absehen ("fadenkreuz") projiziert. also reddots darf man verwenden.
Natürlich darf man red dots verwenden wie thomas schon sagt. Das Red dot bestrahlt ja nicht wirklich dein Ziel wie es ein Laserpointer oder eine Lampe tun. Es gibt dir ja nur eine art Fadebkreuz oder punkt mit dem du Zielen kannst.
also wo ich im waffenladen war hat er gesagt bei ihm kann ma die haltungen kaufen
Egal, was dir der Ladenbesitzer erzählt, die VERWENDUNG AN DER ASG ist verboten.
Der Besitz hingegen ist legal.
*Klugscheiss Modus an*
Zum Thema Red Dot: Nach den hier beschriebenen Umständen sind RD's erlaubt, originale Trijicon ACOG Visiere sind aber in der BRD verboten.
Jedoch aus einem anderen Grund: Sie enthalten gasförmiges Tritium, einen radioaktiven Stoff, und da der dort drin so "hoch" konzentriert ist, sind die Teile in DE verboten.
*Klugscheiss Modus aus*
Sorry für OT, wollte aber halt mal klugscheissen ^^
Also fassen wir mal zusammen:
Verboten:
Erlaubt:
@ Michael: bezweifle ich, da die Menge an Tritium in einem ACOG wesentlich höher ist (ca. 4x), als in Uhren ...
Warum sollte der Zoll, ACOG Visier wegen des Preises verbieten ? >.<
Wisst ihr denn auch warum es dieses Gesetz überhaupt gibt und wozu es dient?
Ich lass euch jetzt mal zeit mit der Antwort
MFG
Scoob
Weil Taktische Lampen bzw. Laserpointer zu stark an die Originale ran kommen. Ich denke, das ich sowas in der Art mal gelesen hätte.
Allerdings sind Attrappen erlaubt.
Lies deinen Post nochmal, das schließt sich gegenseitig aus ;)
Scoobz: War das nicht wegen dem Wilderei-Schutzgedöns, wie auch immer das konkret heißt?
lol! Okay bin Müde ;) Klärt mich auf ;)
@Scoobz: Welches Gesetz meinst du ? Strahlenschutzgesetzt (was sich auf die ACOG Geschichte beziehen würde) oder WaffG (was sich auf Laser und Flash lights beziehen würde) ?
Bei letzterem ist es recht simpel ... Das Gesetz wurde erlassen, da Laser und Lampen Behörden bei der Durchsetzung der Gesetze bestimmte Vorteile verschaffen.
Beispielsweise beim Einsatz der Schusswaffe kann durch einen Laser schneller das Ziel anvisiert werden.
Wenn ein Privatmann zum Amokläufer mutieren sollte und auch ein solches "zielbeleuchtendes Mittel" hätte, hätte die Polizei keinen Vorteil mehr ...
Schlussfolgerung, der Amokläufer könnte die Polizei ausknipsen.
Das soll mit diesem Gesetz verhindert werden.
Wofür es das Strahlenschutzgesetzt gibt, muss ich nicht erläutern, oder ? xD
Greets Di
Also das hat nix mit taktischem Vorteil zu tun. Es geht einzig und allein darum das bei der Jagd ein beleuchtetes Tier stehen bleiben könnte und somit leichter geschossen werden kann. Um dem Tier eine reelle Chance zu geben und Wilderern das Spiel zu vermiesen wurde dieses Gesetz erlassen. De Fakto müsste dieses Gesetz, wie viele andere auch, eine Reformierung erfahren da es nicht mehr Zeitgemäß ist. Dies ist der einzige Grund warum es dieses gesetzt überhaupt gibt.
Und nur weil jemand ne Lampe an der Waffe hat heisst das noch lange nicht das er den Gesetzeshütern gegenüber einen Vorteil hat oder ihren ausmerzt. Denn nur wer eine Lampe bestitzt weiß noch lange nicht wie man Sie taktisch richtig einsetzt.
MFG