Lampe an Waffe

 
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So, ich hab mal wieder eine Frage und zwar:

Wo genau steht eigentlich im Gesetz das Lampen nicht an Airsoftwaffen dürfen? Ich hör zwar immer wieder es sei verboten, hab aber noch nie den offiziellen Text dazu gelesen.

Hmm stimmt eigentlich, eine Taktische Lampe sollte doch eigentlich erlaubt sein oder nicht?

Auszug aus dem Deutschen WaffG (Quelle: juris.de)

In Kurzform:
Der Umgang mit folgenden Waffen [...] ist verboten:
[...] Schusswaffen [...] und deren Zubehör [...] die [...] für Schusswaffen bestimmte [...] Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren) [...]

 

Etwas ausführlicher:


Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

[...]

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

[...]

1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

[...]

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte

[...]

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

 

EDIT: Ja, ich war schneller ;D

Nein, ist nicht erlaubt.

 

WaffG Anlage 2:

"Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);"

 

 

WaffG Anlage 1:


"4.
Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird."

 

 

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

 

 

€: ein Stückl zu langsam...

 

Hmm, aber rein theoretisch müsste es doch an 0,5J ASGs erlaubt sein, da diese noch als Spielzeuge gelten oder?

Sind Geschossspielzeuge, aber zu 99% Anscheinswaffen.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

Darf ich eine lampen Atrappe anbringen? also  sie eigentliche leuchte rausnehmen, und das batteriefach mit harz ausgiesen??  also nur zu dekozwecken quasi ...?

Ja, das darfst du. Um etwaigen Konflikten vorzubeugen würde ich dir aber raten, wie du es schon geschildert hast, die Lampe dauerhaft untauglich zu machen.

naja, ok ich wollte es nur nochmal genau wissen danke

Ich hab auch mal eine Frage bezüglich der Lampen an Waffen. Mir ist klar, dass eine ganz normale Lampe an einer Waffe verboten ist. Wie aber sieht das mit einer Infrarot-Lampe aus. Diese bestrahlt das Ziel schon aber für das menschliche Auge nicht sichtbar.

Verhält es sich damit genau wie mit "normalen" Lampen?

 

Danke für eure Antworten

Zitat aus dem 4. Post in diesem Thread, gleichzeit der erste von mir:

 

"4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt."

Was noch dazu zu sagen ist ist das nicht nur Umgang verboten ist. Besitz von Lampen,Laser ect. die zur Montage an Waffen bestimmt sind ist verboten.Genauso wie das herstellen dieser.Herstellen ist ebenfalls eine normale Lampe mit Tape befestigen.

also alles was Licht macht (egal ob sichtbar oder nicht) und an die Knarre dran kann ist ein no go!!

 

@Jörg:
Deine Aussage ist mir völlig neu und ich konnte auf Anhieb nichts im Gesetzestext wiederfinden. Bitte Belege doch Dein Argument anhand einer genauen Quelle.

MfG

Belegen kann ich Jörg´s Aussage gerade nicht, es stimmt aber. Selbst Toilettenpapier wäre illegal wenn man damit eine Lampe an einer Waffen befestigen würde.

Und der Besitz von zB diesem Teil auch ohne Lampe ist in DE nicht erlaubt.

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