Airsoft Event Berlin - Brandenburg - Team-030-
Veranstalter: TEAM-030-AIRSOFT
Ort: RSA Harnekop

30.03.2019 09:00 Uhr bis 30.03.2019 18:00 Uhr

Ort: Gelände RSA-Harnekop, Lindenallee 2, 15345 Prötzel

Datum: 30.03.2019
Uhrzeit: 09:00-18:00 Uhr

BildOrga: Team-030-
Eintritt: 13€

Homepage: www.team030.com

Bild



______________________________________________

Allgemeines

Ablaufplan
ab 09:00 anreisen
10:00-11:00 Chronen, Spieleinweisung, Teameinteilung
11:00 Spielstart
11:00-13:00 Hinrunde
13:00-13:30 kurze Pause
13:30 Spielstart
13:30-15:30 Rückrunde
15:30-18:00 Freies Spiel bzw. neues Spiel je nach Spieleranzahl
18:00 Spielfeld schließt

Joulegrenzen
bis 0,50Joule (Semi/Burst/ Vollautomatisch)
0,5Joule bis 2,00Joule (NUR Semi-Automatisch)
bis 3,00Joule Bolt-Actiongewehre
Es gibt keine DMR-Regel, nur Bolt-Action-Gewehre dürfen über 2.0 Joule Ausgangsenergie haben.
Es wird mit von uns gestellten BBs gechront, bitte haltet dazu ein leeres Magazin zum Chronen bereit um die Wartezeit zu reduzieren!

______________________________________________


Spielmodus

Capture the Flag / Team-Deathmatch / Protect VIP

Medic-Regel
Ein mal pro Respawn kann ein getroffener Spieler durch einen anderen Spieler “geheilt” werden. Spieler dürfen sich nicht selber heilen!
Um einen Spieler zu “heilen” muss diesem entweder eine Mullbinde um den Arm gebunden werden, oder man berührt den zu heilenden Spieler 10 Sekunden lang mit beiden Händen.
Getroffene Spieler dürfen durch andere Spieler bewegt werden, um diese zB hinter eine Deckung zu bringen.
Ein Spieler der getroffen wurde und sich bereits bewegt hat um zu seinem Spawn zu laufen kann nicht mehr geheilt werden!




Weitere Regeln:

Laufsockenpflicht!
Seit Januar 2019 gilt auf dem Gelände RSA Harnekop eine Laufsockenpflicht.
Ausserhalb des Spielfeldes muss eine Laufsocke über die Mündung gesteckt werden.
Pistolen dürfen ohne Magazin im Holster geführt werden.
Nur auf dem Spielfeld, auf dem Schießstand und am Chrono darf die Laufsocke entfernt werden.
Wenn ihr keine Laufsocke besitzt, könnt ihr diese vor Ort erwerben.

Schießverbot außerhalb des Spielfeldes:
Es ist untersagt außerhalb des Spielfeldes zu schießen, die einzige Ausnahme ist der Schießstand bzw. der Chrono-Stand. Das Schießen und Testen von Airsoftwaffen auf dem Parkplatz ist ausdrücklich verboten, auch Leerschüsse ohne Munition sind untersagt. Wer gegen diese Verbote verstößt wird umgehend vom Gelände verwiesen!

Sicherheitsabstände
Es gelten Sicherheitsabstände für alle Airsoftwaffen über 0,5 Joule.
Energie * 10 in Meter = Sicherheitsabstand.
Beispiel 1,3 Joule = 13m Sicherheitsabstand - Bin ich zu dicht dran, darf ich nicht schießen!

Warnwesten:
Es ist untersagt auf dem Spielfeld auf Personen zu schießen, die eine Warnweste tragen.

Rauchverbot!
Auf dem Spielfeld herrscht strengstes Rauchverbot, dies gilt für alle Arten des Rauchens. Egal ob E-Zigarette, Zigarre, Zigaretten oder andere Rauchwaren. Wer unbedingt rauchen möchte, verlässt das Spielfeld und raucht ausserhalb des Spielfeldes an dafür ausgewiesenen Stellen.

Bio-BBs:
Es sind nur Bio BBs im Kaliber 6mm erlaubt.
Keine BBs aus Glas, Stahl, Alu usw.

Keine Bang-Regel!
Es gibt keine Bangregel, es gelten Mindestabstände. Bin ich zu dicht dran, darf ich nicht schießen!

Hit ist Hit!
Hit ist, wer von einer BB / Kugel getroffen wurde. Wer getroffen wurde signalisiert dies laut und deutlich mit dem Wort “HIT”, hebt seinen Waffenarm und begibt sich zum jeweiligen Spawn (oder wartet genau an dieser Stelle um geheilt zu werden?). Wer nicht deutlich anzeigt, dass er getroffen wurde, in dem er “Hit” ruft und den Arm hebt oder ein Death-Rag zieht, darf sich nicht beschweren, wenn er weiter beschossen wird.
Es wird von uns als Orga empfohlen eine Warnweste als Death-Rag zu benutzen um zu signalisieren, dass man Hit ist.
Wer getroffen wurde und “hit” ist, begibt sich entweder zu seinem Spawn oder bleibt an der Stelle stehen, an der er getroffen wurde um von einem Mitspieler geheilt zu werden.



Blindes Schießen
Blindes Schießen ist untersagt. Das Ziel muss vom Schützen gesehen werden!




Schutzausrüstung
Das Tragen einer geeigneten Schutzbrille ist auf dem gesamten Spielgelände zu jeder Zeit Pflicht, auch wenn sie beschlägt! Sonnenbrillen sind nicht geeignet!
Andere Schutzausrüstung wird von uns empfohlen!
Wer keine Schutzbrille trägt wird vom Spielfeld verwiesen!

Granaten
Hit ist, wer von einer BB getroffen wurde. Dies gilt auch für Granaten.
Rauchgranaten dürfen verwendet werden, falls die Waldbrandstufe geringer als 3 ist. Bei der Spieleinweisung zu Beginn werden wir euch über die aktuelle Waldbrandstufe informieren!

Keine Diskussionen mit anderen Spielern
Wir wollen das jeder Spaß an dem Spieltag hat, Diskussionen führen zu nichts. Ehrlichkeit und Fairness sind nach dem Sicherheitsabstand die wichtigsten Regeln die es zu beachten gilt. Sollte es doch mal ein Problem zu klären geben, bleibt sachlich und holt wenn nötig die Orga über PMR-Kanal 8 dazu.


Keine Glasflaschen
Auf dem Spielfeld sind alle Arten von Glasflaschen verboten.

Müll gehört in den Mülleimer
Wir wollen alle wiederkommen und weiter dieses Spielfeld nutzen. Darum sollten wir uns alle bemühen das Spielfeld so zu verlassen, wie wir es vorgefunden haben und wie wir es erwarten. Also schmeißt euren Müll in die Mülleimer. An den Spielfeldzugängen, an den Spawns und an weiteren Stellen sind Mülleimer und/oder Mülltüten vorhanden, schmeißt euren Müll dort rein, und wer besonders gut ist, schmeißt auch mal Müll weg, den er unterwegs findet.

Alkoholverbot und Drogenverbot
Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Gelände verboten.

Zuletzt noch ein Hinweis der jedem klar sein sollte: Luftdruckwaffen (4,5mm und andere), scharfe Schuss-Waffen und/ oder andere Hieb- und Stichwaffen sind auf dieser ausdrücklich Veranstaltung verboten! Das deutsche Waffengesetz ist zu beachten!

Bild

max. Teilnehmer: 150
Wo findet das Event statt?
Aktuelle Infos
Bild

Die Kenntnisnahme und Einhaltung der folgenden Geländeordnung wird von jedem Spieler mit der Unterschrift auf dem Zettel bei der Bezahlung bestätigt.


Geländeordnung RSA-Harnekop:

§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzungs- Geländeordnung gilt für das umfriedete Gelände und Anlagen der RSA Harnekop Lindenallee 2 in 15345 Prötzel OT Harnekop.

§ 2 Widmung
1. Das Gelände dient vornehmlich der Austragung von Softairspielen und der Durchführung von Veranstal- tungen.
2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Geländes und der Anlagen der RSA Harnekop besteht nicht.
3. Die im Einzelfall abgesprochenen Vereinbarungen über die Benutzung des Geländes richten sich nach bürgerlichem Recht.

§ 3 Aufenthalt
1. In dem Gelände und Anlagen der RSA Harnekop dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte (Einlassband) oder einen sonstigen Berechtigungsnachweise mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf diesem Gelände auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsnachweise sind innerhalb des Geländes auf Verlangen des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen.
2. Softairspieler haben für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzuhalten.
3. Für den Aufenthalt auf dem Gelände an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Geländeleitung aufgestellten Regeln.
4. Das Verlassen des Privatgeländes mit Softairwaffen ist verboten!

§ 4 Eingangskontrolle
1. Jeder Besucher ist nach dem Betreten des Geländes verpflichtet, sich im Büro anzumelden und seine Eintrittskarte zu erwerben.
2. Auch Personen die nicht aktiv am Spiel teilnehmen (Fotographen, Beobachter, Gäste) haben sich im Büro anzumelden und ihre Eintrittskarte zu erwerben.
3. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des mitführen von gefährlichen oder feuergefährlichen Dingen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung er- streckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
4. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheits- risiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern. Dasselbe gilt für Per- sonen, gegen die schon einmal ein Geländeverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
5. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen oder mit schriftlicher Einverständ- niserklärung der Erziehungsberechtigten das Gelände betreten.

§ 5 Verhalten auf dem Gelände / Zeltplatz
1. Innerhalb des gesamten Geländes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird.
2. Die Besucher haben den Anordnungen, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungs- dienstes Folge zu leisten.
3. Aus gesetzlichen Gründen ist das Verlassen des Geländes mit Softairwaffen untersagt.
4. Jeder Spieler hat sich an die ausgehängten Spielregeln (vor dem Büro) zu halten, dies kann von dem Kontroll- und Ordnungsdienst jederzeit überprüft werden.(Chrono)
5. Die Messung des hauseigenen Chronographens ist bindend.
6. Alle Ein- und Ausfahrten sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
7. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist nur mit Genehmigung des Eigentümers gestattet.
8. Bäume und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden.
9. Der Bau von Stellungen, Gräben oder Unterständen ist absolut verboten.
10. Müll ist unter allen Umständen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten
11. Müll ist an den vorgegebenen Mülltonnen zu entsorgen!
12. Das Übernachten (Zelten) im Spielgelände (Wald) ist nicht gestattet.
13. Bei der Nutzung der Grill- bzw. Zeltfläche anfallende Mülltüten bzw. Säcke wird ein Müllpfand in nicht geringer Höhe erhoben!
14. Auf dem Parkplatz und dem gesamten bebauten Innenbereich ist das Benutzen der Softairwaffen auch ohne Kugeln untersagt!
15. Softairwaffen dürfen nur auf den zugewiesenden Stellen (oder Schiesstand, Spielgelände) eingeschossen werden.

§ 6 Verbote
1. Den Besuchern des Geländes ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
sperrige Gegenstände wie bzw. Leitern, Hocker, Stühle, Kisten;
Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände die nicht der EU-Norm entsprechen oder mit einem BAM Prüfzeichen versehen sind (Eigenbau).
alkoholische Getränke aller Art;
Tiere;
2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:
im Wald zu Rauchen und Feuer jeglicher Art zu machen,
rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
nicht für die allgemeine und für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen oder zu beschädigen;
Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. die Funktionsräume), zu betreten;
mit Gegenständen aller Art zu werfen (z.B. Flaschen);
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen wenn es nicht mit dem Kontroll-oder Ordnungsdienst abgesprochen wurde ( WALDBRANDSTUFE);
ohne Erlaubnis des Geländeeigentümers Waren und Eintrittskarten (Einlassbänder) zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
Fotos, Videos ohne Genehmigung des Eigentümers zu machen;
bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder zu zerstören;
außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;
Sachen, die im Geltungsbereich des Geländes nicht mitgeführt werden dürfen, dort anzubieten, zu ver- kaufen oder in sonstiger Weise anderen zu überlassen;
Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf Grundflächen aufzustellen.
Geländeordnung der RSA Harnekop

§ 7 Haftung
1. Das Betreten und Benutzen des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Eigentümer/ Betreiber nicht.
2. Unfälle oder Schäden sind dem Eigentümer unverzüglich zu melden.

§ 8 Zuwiderhandlungen
1. Wer den Vorschriften der §§3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwider handelt, kann mit einer Geld- buße von mindestens 2,50 Euro bis höchstens 500,00 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBl. IS. 602 - belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungs- widrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
2. Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Geländeordnung verstoßen, ohne Entschä- digung vom Gelände verwiesen und mit einem Geländeverbot/ Hausverbot belegt werden.
3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Er- mittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.
4. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen
Die neue Geländeordnung tritt ab dem 01.07.2017 in Kraft. Die Bindungswirkung der Geländeordnung ent- steht mit dem Zutritt zu dem Gelände. Besucher erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (Einlassband) die Regularien der Geländeordnung als verbindlich an und dokumentieren dies mit ihrer Unterschrift auf der Besucherliste.
Anzeige