Airsoft im eigenen Wald
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Hallo zusammen,

meine Familie besitzt ca. 64.000 m² Wald, den ich für den Airsoftsport bereitstellen möchte. Eine Hundeschule kreuzt unseren Wald mit einem anderen und liegt sozusagen mit dem größten Teil  in unserem Wald. Darf ich das Gelände, wie gesagt unser Privatwald, für Airsoft nutzen? Selbstverständlich würde ich dann dafür sorgen, dass entsprechend abgesperrt wird. (rot-weißes Warnband, Warnschilder usw) Die Dame vom Stadtamt teilte mir heute am Telefon mit, dass Sie keine Bedenken hat, wenn das dort gespielt wird, da man sich "nur" an das Waldgesetz halten muss und man nahezu fast alles im eigenen Wald machen kann. Nebenbei bemerkt, die Hundeschule steht in den Unterlagen als "Erholungsfläche". Aber der Wald ist groß genug, um denen nicht in die Quere zu kommen, denn möchte sie nicht vom Grundstück schmeissen, da ich selbst einen Hund habe.

Danke für Hilfe und Gruss an die Gemeinschaft!

Je nachdem ob Wanderwege o.Ä. angrenzen, mußt du ggf. Fangnetze und Warnschilder aushängen. Außerdem solltest du grundsätzlich Bio-BBs nutzen.

Bio BB sind selbstverständlich. Auf unserem Luftbild kann ich keinen Weg erkennen. Nur eine Bahnlinie führt daneben lang. Eine Ortsbegehung findet ohnehin meinerseits bald statt, denn habe erst kürzlich erfahren, dass wir noch Wald haben. Wenn trotzdem Wanderwege sind, dann absperren und gut bzw Fangnetze. Ok danke.

(450 Posts)

(nachträglich editiert am 29.06.2012 um 15:49 Uhr)

Bevor du spielst, würde ich mir das unbedingt schriftlich vom Stadtamt zu schicken lassen. Wenn jemand meint die Polizei zurufen bzw. eine Klage o.Ä. einzuleiten, wäre ein Dokument von der Stadt hilfreich und vor allem als rechtskräftiger Beweis nutzbar. Wenn du nur sagen kannst "Die hat aber gesagt .." hast du ein Problem vor dem Richter ...

€dit: Wie immer alle Angaben ohne Gewähr und frag sonst noch mal deinen Anwalt ...

Wie Tim schon geschrieben hat, würde ich Dein Vorhaben schriftlich beim Amt und der Polizei bekanntgeben und mir die Erlaubnis ebenfalls schriftlich geben lassen. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, sollte doch mal ein "besorgter Bürger" voller Angst sich bei den Behörden melden....

Wie arbeiten auf unserem Gelände ganz Eng mit der Polizei und dem Ordnungsamt zusammen, wenn doch mal ein Anruf kommt, wissen sie sofort bescheid und können Entwarnung geben. 1-2 im Jahr schauen unsere Freunde vom Amt vorbei und schauen ob auch alles Ok ist und sie sind immer ganz wild drauf mal wieder kurz mit einer unseren Knifften auf unsere Schießbahn zu gehen:-)

Da es sich bei eurem Wald um ein Privatgelände handelt, dürfte es aber keine Probleme geben, aber Vorsicht ist ja bekanntlich besser als Nachsicht...

Vielen Dank Stephan, das werde ich tun.


(nachträglich editiert am 30.06.2012 um 09:57 Uhr)

Das Gelände muss zu dem "befriedet" sein.

Die BBs dürfen, egal wo du auf dem Grundstück in welche richtung schießt, das Gelände/Grundstück NICHT verlassen KÖNNEN!

Du musst eine (am besten eigezäunte) "Sicherheitszone" um das eigendliche Spielfeld anlegen, welche doppelt so breit ist, wie die Waffen weit schießen können.

Ich Habe auch ein Spielfeld auf unserem Grundstück. Ich habe erstmal das gesammte Grundstück lückenlos eingezäunt, um es vor unbefugtem Zutritt zu sichern. (Ein Zaun darf offiziell nicht übertreten werden. Zäune stellen IMMER eine Grenze da)

Dann habe ich ein Spielfeld eingezäunt und dabei immer mindestens 140m zum äußeren Grundstückszaun eingehalten..."Sicherheitszone".

Somit ist das Gelände "befriedet", und ich darf freie Waffe ("F")  bis 7,5J schießen.

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 30.06.2012 um 10:05 Uhr)

Ich bin erstaunt. Die Sicherheitszone wird ja immer größer. Von 1,5 auf 2 fach angeschwollen...

 

Aber mal ne andere Frage wo bitte steht das den? Ich kann nur den Passus "das kein Geschoss das Gelände verlassen darf" finden. Da stehn keine Größenangaben.

 

Wenn Wanderwege etc durchgehen dürftest du ein Problem haben. Das Gewohnheitsrecht könnte dann einen Strich durch die Rechnung machen.

(24 Posts)

(nachträglich editiert am 30.06.2012 um 10:21 Uhr)

@Sirke meiner Meinung nach gibt es auch keine festgelegte Größenordung. Ich habe bisher auch nur herausgefunden, dass keine Kugel das Spielfeld verlassen darf.

 

http://www.iphpbb.com/foren-archiv/30/1912000/1911960/gesetze-und-wichtiges-zum-thema-softair-33312208-97924-2.html

(11 Posts)

(nachträglich editiert am 30.06.2012 um 10:47 Uhr)

danke an alle vorschläge und hilfestellungen. ich denke, wenn ich das alles so lese, wird das wohl nix. 65.000m² einzäunen? erstens kostet das übel viel kohle und zweitens weiß ich nicht ob ich das überhaupt darf. ich werde das versuchen mit den örtlichen ämtern bzw mit der polizei klären. das ist meiner meinung nach ein riesen wald, von daher sollte doch ne ecke drin sein, wo man airsoft spielen kann. werde mir bald das gelände anschauen und dann entscheiden. man man, hätte nicht gedacht, das man selbst in einem privatwald so viel beachten muss. nochmals vielen dank an euch.

@Claudio, dein link ist durchaus interessant! da hat es sich mit dem zaun erledigt. es reicht ein warnband und schilder und safety zone aus. da sollte dem nix mehr im wege stehen.

Ein Warnband reicht nicht aus. Zumindest nicht als äußere Umfriedung. Hier muss ein Zaun her. Für die Safetyzone reicht allerdings Flatterband.


(nachträglich editiert am 30.06.2012 um 11:10 Uhr)

moment mal...65.000m² ist sowieso nicht grade viel ;)... das sind255x255m, 260x250m oder 210x310... da wirst du sowieso kaum garantieren können das die BBs das Grundstück nicht verlassen. . .das ist kleiner als mein Spielfeld... ums mal schonend zu formulieren...das ist kein stück Wald, sondern, deine Eltern haben so viele Bäume im Garten, dass man meinen könnte es ist ein stück wald...200x300m..xD

verdammt, so genau habe ich das noch gar nicht nachgerechnet. man man, da nimmst du mir jetzt aber den wind komplett aus den segeln ;o) kein ding, ich schau mir das wie oben schon erwähnt alles bald an und dann entscheide ich ob es sich lohnt dort zu spielen oder nicht.

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