Airsoft im eigenen Wald
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(nachträglich editiert am 30.06.2012 um 11:22 Uhr)

das war jetzt auch nicht böse gemeint oder so... mir viel grade nur ein oder besser gesagt auf, dass wir selber auf 250.000m² unser Spielfeld haben also 500x500m und, dass Grundstück ja noch viel größer sein muss/ bzw. ist.

und 500x500 ist auch keine "Welt"^^

kein problem. ja es ist nicht gerade viel wenn man es nun so betrachtet. da hast du recht. da hätte mein opa damals ruhig mehr kaufen können, aber zu dieser zeit war dann doch nicht an airsoft zu denken ;o)

;D ne da musste man kein "krieg spielen" um Waffengefechte zu erleben...

stimmt aber da wollte auch keiner "krieg spielen"Zwinkernd

nochmal kurz zum thema. habe heute mit meinem anwalt telefoniert und er meinte, dass eine komplette einfriedung (zaun/mauer) des waldes nicht zwingend ist. es genügt das flatterband und warnschilder. er empfiehlt dennoch, die polizei sowie das ordnungsamt in kenntnis zu setzen im falle eines airsoft spieles. das noch zur info, falls es jemanden interessiert. kann mir aber auch gut vorstellen, dass jemand dagegen argumentiert, was natürlich jedem freigestellt ist ;o)

gruss an euch!

Ich argumentiere: Wechsel den Anwalt.

naja selbst in einem gesetzestext (finde den link aber nicht mehr) steht das ähnlich drin. den link fand ich glaube hier im asvz.

§12 WaffG:

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
 
 
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/befriedetes-besitztum/ sagt:


Befriedetes Besitztum: "Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist. " 
 
Da reicht Flatterband also nicht aus. 
 

ok vielen dank für deine hilfe. allerdings liest man im www immer wieder andere dinge und selbst der anwalt gab "entwarnung" was die einfriedung betrifft. ich habe viele beiträge gelesen, auch hier. dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass es nicht wirklich richtig geregelt ist, auch wenn du mit dem waffengesetz argumentierst, was jedoch hilft. habe aber diese woche einen termin bei einem schützenverein. ich denke mal, dass es dort sicher jemanden gibt, der auskunft geben kann.

flea ich zweifle aber keinesfalls an dir, bin aber trotzdem noch unsicher.

andernfalls lasse ich es mit dem airsoft in unserem wald. das jedoch zu allerletzt.

ZweiZeitweise Ideen habe ich noch:

1. Wenn Du Dich mit den Besitzern der umliegenden Waldstücke absprichst, könntest Du vielleicht deren Gelände als Sicherheitsbereich definieren. Da dort ja nicht gespielt wird, sollte das kein Problem sein.

2. Statt eines Zaunes gleich ein Netz zum Befrieden benutzen, dann enfällt auch der Sicherheitsbereich.

Jetzt mal noch was rein spekulatives: Darfst du den Wald überhaupt einzäunen? Stichwort Jagdreviere etc.

@ flea , absolut,  eine komplette Einzäunung eines nenneswert großen Waldstücks bekommt man nie im Leben genehmigt und auch nicht begründet, denn man muss den Wildwechsel usw. sicherstellen bzw. darf den nicht stören, völlig egal ob der Wald einem gehört oder nur gepachtet ist.

vielen dank an euch für die anregungen. mit dem kompletten einzäunen funktioniert so nicht. 1. darf man glaube nicht, wie schon geschrieben und 2. kostet das übel viel geld. aber mit den anderen waldbesitzern sprechen ist ne idee. allerdings erstmal rausfinden wer die sind ;o) gar nicht so einfach alles. man man....

Wenn ich dat hier schon wieder lese.

Wenn sein Anwalt das sagt, wird man dem ja wohl vertrauen können. Der ist immerhin studierter Jurist, und ich glaube dass viele hier sowieso immer nur die gleichen Sätze hervorbringen, was die Frage einer Umfriedung angeht.

Ich will mal einfach eins dazu sagen: flea schreibt "Befriedetes Besitztum: "Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist."" und im gleichen Atemzug: "Da reicht Flatterband also nicht aus."


Ist dir bzw euch eigentlich klar, was das bedeutet? Willkürlich? Ich bringe euch mal ein Zitat aus dem Wikipedia Artikel zu "Willkür (Recht)": "Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist."

Ums mal auf deutsch zu sagen: Unwillkürlich ist ohne eine Absicht dahinter, Willkürlich jedoch hat eine Absicht - die juristisch gesehen eben unter Umständen auch unangemessen ist. Und es ist eindeutig unangemessen, ein abgesperrtes Gelände mit der Warnung "Achtung Airsoftspiel" oder was auch immer zu betreten.

Wenn ich es anders sagen soll: Ich kann auch den Zaun, den ihr alle errichten wollt, niederreißen oder zerschnippeln... Und schon is euer Gelände nicht mehr umfriedet. Wenn man arglistig hingeht, ist kein Gelände umfriedet... Dann kann ich auch ins Area 51 einbrechen...

Wenn er es mit seinen Behörden abklärt, is das in Ordnung. Gegen wirklich willkürliches Verhalten kann man nen Gelände nicht sichern.

...und das ist genau das, was ich meine. jeder schreibt etwas anderes und somit ist man, in dem fall ich verunsichert. deine argumentation marc ist einleuchtend und meiner meinung nach, nachvollziehbar.  danke dafür.

wie machen es denn die anderen teams hier? z.b. bei den großen op´s? man sieht hier drin ja viele videos, die u.a. im wald spielen. bei einem habe ich auch nur ein flatterband gesehen. das wurde mit ner helmkamera gefilmt, aber das vid muss ich nochmal suchen. 

werde mich aber weiterhin und selbstverständlich mit dem thema befassen.

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