Wann ist eine Lampenhalterung eine Halterung?

 
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(280 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 09:15 Uhr)

@Cooler Mann

Auch die 0.5er ist eine Anscheinswaffen und fällt damit unter das WaffG. 

Ausserdem lacht der Richter übrigens Video von Highländer oder Schreiben vom "Amt", der ist nämlich frei in seiner Entscheidung. 

Und der kleine Scherge von der Straße stellt deine 0.5er eh sicher weil er nicht weiß was er da in der Hand hält. 

Gruß 

Olaf 

 

Kann hier bitte geschlossen werden. Frage wurde beantwortet und der Rest ist eh OT "ICH MACHE MIR DIE WELT WIE SIE MIR GEFÄLLT "

(2858 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 09:47 Uhr)

Und deswegen ist ein scopering an Lampe erlaubt. (an ü0.5j aber nicht)

Lampen mit fester Montage sind verbotene Gegenstände, also Besitz Grundsätzlich nicht erlaubt

Vorrichtungen die zur Zielbeleuchtung gedacht sind, ist an ü0.5 nicht erlaubt (wenn nicht ganz verboten da bin ich nicht sicher) das beinhaltet jegliche Vorrichtung die der Lampe in irgendeinerweise an der Waffe eine Führung bietet also ausrichtet. Dabei muss die Lampe nicht mal festgemacht sein, wenn du dir ein Teil 3d druckst das auf der einen Seite die Form der Lampe, auf der anderen Seite die Form deines ras/ris hat und nur durch deine  Hand verhindert wird das die Lampe runter fällt ist das verboten. Wieso? Weil das Teil zur Zielbeleuchtung GEDACHT ist. Genauso wie dein erster Vorschlag. (Edit: ein Scopering ist nicht dazu gedacht an eine Lampe gemacht zu werden, daher ist das nicht verboten, das sehr viele Taschenlampen zufälligerweise 25.4 oder 30mm Durchmesser haben ist natürlich reiner zufall :0 )

 

So nun ist alles nochmal zum hundertsten mal widerholt... Schließen...

[Post von Trama Dol #freeNord (25.01.2023 09:34) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 11:14 Uhr)

Lass ich es los und es fällt nicht runter ist es montiert (geklebt, gesteckt,geschraubt.)

Fällt es runter ist es nicht fest.

Ist eine 08/15 Lampe im scopering ist es ein illegaler Gegenstand da er an jeglicher Waffe montiert werden kann.

Bei 0,5ern ist eine lampenhalterung legal wenn es nur an dieser Waffe montierbar ist.

Z.b. eine verklebt Halterung in der man eine Lampe stecken kann.

Sobald man den Halter an anderen Waffen über 0,5 benutzen kann ist es nicht legal.

0,5er mit Lampe ist aber auch spielfeldbetreiber Sache. 

Ja 0,5er fällt unter anscheinswaffen da greift aber die lampensache nicht.

Lediglich Transport und führen.

0,5er ist keine Schusswaffe sondern geschossspielzeug/ anscheinswaffe.

 

Das ist grob was ich damals beim Gespräch mit einem Herren vom Ordnungsamt für waffenrecht erfahren hatte.

(5806 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 10:18 Uhr)

Ich habe mit einem Richter im Ruhestand (der mit Waffenrecht vorher zugegebenermaßen nach eigener Aussage nichts zu tun hatte) diesen Sachverhalt am Wortlaut des Gesetzes durchgekaut und er hat diese Auslegung meinerseits genau so bestätigt.

Aussage des Juristen (i.R.): "Der Wortlaut des Gesetzes lässt eigentlich keine andere Auslegung zu. Was aber noch lange nicht bedeutet, dass ein Richter in einem Verfahren genau so urteilen würde - das ist eben so."

Edit:

@[WV] Loki

WaffG Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1, ausgenommen Blasrohre),

a)
die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, [...]

 

Da ist ganz klar definiert, dass auch 0,5er Schusswaffen sind. Anscheinswaffen sind sie auch.

Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden

Der Begriff Geschossspielzeug findet sich im WaffG nicht.

Was dies zur Kompetenz des "Herrn vom Ordnungsamt" aussagt, sei dahingestellt.

 

 

Na sehr amüsant. So klar ist es ja scheinbar doch wieder nicht. Macht wohl keinen Sinn weiter zu diskutieren.

Jetzt sind plötzlich wieder Scoperinge montiert an der Lampe legal solange ich sie an einer 0.5er montiert? Obwohl ich mit dem verbinden der beiden Teile einen verbotenen Gegenstand baue? 

Laut Loki greift auch wieder die Definition wenn es herunter fällt ist es nicht befestigt....

(1251 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 10:42 Uhr)

Macht bitte dicht hier... manch einer will es wohl einfach nicht verstehen. Viel Spaß dann gegebenenfalls beim weiterführen der Diskussion bei Staatsanwaltschaft und Richter.

 

Wenn selbst einfachste waffenrechtliche Grundsätze nicht verstanden oder akzeptiert werden, dann braucht man sich auch nicht wundern wenn der Gesetzgeber der breiten Masse keinen sachgemäßen Umgang mit Waffen (jeglicher Art) zutraut und entsprechend restriktiv einschränkt.

Wie du merkst Robert, gibt es viele Deutungen und dabei recht viele die sagen "VERBOTEN".

Genau so wird es dir auch im echten Leben passieren. Kommt die Staatsmacht usw. und findet besagte Dinge oder sogar in Benutzung können die genau so interpretieren und es gibt ungebremst ins Gesicht.

Ist in dem Fall es zu 100% Garantiert in jedem Fall verboten?  Nicht relevant.

Also Stumpf sein lassen, da man nur verlieren kann und das wenige Licht keinen echten Gewinn darstellt.

Nachtspiele auf normalen Games sind eh überbewertet. Leute die am Tag schon arge Probleme haben Entfernungen richtig zu nennen, können das in der Nacht noch viel weniger.

Die einzigen Events, wo ein Nachtspiel nicht zur Katastrophe wird sind LARP Events und vielleicht das ein oder andere Milsim Event. Dort ist ein Waffenlicht dann auch meist unpassend.

(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 11:16 Uhr)

Nein scoperinge sind nicht legal in dem Moment wo man sie mit der Lampe kombiniert ist das Konstrukt illegal egal wo ran.

Ist etwas missverständlich geschrieben.

An 0,5ern ist eine Halterung erlaubt die speziell für 0,5er passend ist.

Wenn man z.b. nen 3d Druck macht der an der 0,5er verklebt wird und da eine Lampe dran montieren kann.

 

(2858 Posts)

(nachträglich editiert am 25.01.2023 um 11:29 Uhr)

Seh ich tatsächlich anders da im Gesetz ja was davon steht "wofür es bestimmt ist"

Und ein Scopering ist nicht dafür bestimmt an eine Lampe gemacht zu werden und das Ziel zu beleuchten, eine Waffenlampe ist eine Waffenlampe und verboten eine Lampe mit Scopering ist eine Lampe mit Scopering, darfst du aber natürlich nicht an einer Waffe montieren aber an deinem Helm oder Fahrrad schon

 

Hier nochmal nachlesen, das ist zwar auch nur ein Forum aber ich hab keine Lust die ganzen Paragraphen usw rauszukopieren.

 

Scheinbar, gab es wohl Mal ein Urteil, das ein Jäger eine Lampe mit scopemount an der Waffe haben dürfte, er darf sie nur nicht zum schießen anhaben, er darf sie aber zur Wildbeobachtung anhaben.

https://www.juraforum.de/forum/t/fuehren-einer-lampe-an-einer-waffe.566105/

 

Wenn sowas verboten wäre müsste jede Taschenlampe verboten sein.

@Metchen 

Das "wofür es bestimmt ist " bezieht sich auf die Intention dessen, der das Teil gebaut/zusammengesetzt hat.

Man spricht auch von Widmung oder bestimmungsgemässer Gebrauch. 

Zwei weitere "wunderbare" Begrifflichkeiten in der Juristik.

Gruß 

Olaf 

Sag ich ja, und genau deswegen ist scopering mit Lampe erlaubt.

(850 Posts - Leiter der Moderation)

[Thread geschlossen]

Vielen Dank...wurde in jeder Hinsicht geklärt.

Beste Grüße...

Sandosan ASVZ-Team
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