Schalldämpfer mit f

 
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Ist letztendlich auch nur ein ganz normaler Schalldämpfer mit Schaumstoff drinnen, den gibt's auch für 10€...

Gehypter und groß angepriesener 0815 stuff.....

Novritsch eben.... 

Also ich habe den schalli von novritsch letztes Jahr gekauft, da war zumindest noch kein F drauf. Aber durch die verschieden großen Schaumstoff Ringe dämpft er tatsächlich den Schall. Logischerweise ist das Ergebnis bei einer gbb nicht wirklich spürbar. Aber bei meiner ssg10 ist der Aufschlag von piston lauter als der Schuss durch den schalli. Bei meinem nbb Revolver bringt es auch viel. Da verfremdet er den Knall so stark das es nur noch leicht ploppt. Wie es bei saegs ist weiß ich nicht.

@greenhawk00 und @Kumi Schmidt der kleine aber feine Unterschied ist der interne Aufbau. Kammern haben die ganzen Dummy Schalldämpfer nicht, weshalb es ja auch Dummys sind und nicht unter die F Pflicht fallen.

Wenn man alleine schon unterschiedliche Dummys vergleicht, stellt man fest das die mit einer kleineren Ausgangsöffnung und größerem Volumen am leisesten sind und das obwohl sich die Schaumstofffüllung nicht unterscheidet.

 

Um zum Topic weiter beizutragen, das Novritsch die Schalldämpfer nun auch mit F verkauft, ist ein weiteres Beispiel für meine Argumentation. Ich bin der Meinung das Schalldämpfer mit Kammern oder anderem internen Aufgbau ein F haben müssen. Das wurde mir vor kurzem auch genau so nochmal vom BüMa bestätigt.

Und ihr beide könnt auch meinen, hinterm Mond ist grad Fasching. Hat rechtlich keine Bewandtnis.

Klingt plausibel, deswegen muss man ja beim Versand nach Deutschland auch auswählen dass das Innenleben und schalli getrennt kommen. Bzw nicht montiert. 

Nur weil Händler da einfach auf Nummer sicher gehen, heisst das nicht sofort, dass es rechtlich notwendig ist.

Kammern sind kein Erfordernis, sondern nur ein Indiz.

Rechtlich erforderlich ist nur die wesentliche Dämpfung des Mündungsknalls. (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.3 WaffG)

Wie, spielt erstmal keine Rolle.

Aber auch das hat mit dem F nichts zu tun.

@Micha der Haderlump ist jetzt leistungsorientiert Aber es schadet nicht auch einfach auf Nummer sicher zu gehen oder? Was hast du zu verlieren? 10€ für den von Novritsch oder (kp muss bei meinem BüMa nachfragen) 20€ beim BüMa? Der Schalldämpfer geht ja nicht zum Amt, das ist tatsächlich einfach nur der BüMa der das da drauf lasert.

(13032 Posts)

(nachträglich editiert am 29.11.2022 um 20:52 Uhr)

Also, jemand bekommt Geld, dafür etwas zu machen, was keine Relevanz hat, und sagt das es besser ist.

Mhhh, iwi hat es einen Faden Beigeschmack.

Aber ich habe hier noch paar Zuckerwürfel die mit Wasser getränkt sind, welches vll mal ein Molekül von einem Laser gesehen haben könnte. Nur 10€, hilft bestimmt beim Zielen.

So ich hab das Ganze gerade eben, auch noch mal extra mit dem Verweis auf das verlinkte FAQ, mit dem BüMa durchgekaut. Detailierte Aussage, sinngemäß zitiert, und ja, damit revediere ich teilweise meine Aussage und korrigiere das gesagte:

1. Schalldämpfer unterliegen nicht der Beschusspflicht
2. SD sind der Waffe für die sie bestimmt sind gleichgestellt
3. Scharfe SD haben auch keine Beschusszeichen
4. SDs brauchen kein F, richtig
5. Das PTB empfhielt eine Kennzeichnung von SD, am besten mit F um Verwechselungen bei Kontrollen vorzubeugen. Gleiches gilt für den Import.

Offtopic: Granatwerfer müssen ebenfalls kein F haben da die Granaten auch mit der Hand ausgelöst werden können, daher ähnliche Lage, das F ist auch hier eine Empfehlung der PTB.

So wär ja jetzt aber alles zu schön um wahr zu sein, der Knackpunkt bei der ganzen Geschichte ist aber, das die Herstellung von Schalldämpfern in Deutschland erlaubnispflichtig ist.

Darauf beruht auch die ursprüngliche Aussage des BüMas die ich mir damals gemerkt hab, das man das Ding zum BüMa geben muss und der machts F drauf. Nur hatte ich den Grund falsch im Kopf. Schande, Asche über mein Haupt xD

Wenn man den BüMa also lieb fragt, "baut der den SD in D dann zusammen und stellt ihn damit her und macht dir nen F drauf" zwinker zwinker.

Und da kommt wieder der von Marvbec oben angeführte Punkt ins Spiel:

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.3 
Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

Wenn es den Mündungsknall! nicht wesentlich dämpft, ist es kein Schalldämpfer und bedarf damit auch keiner Herstellungserlaubnis.

Meine Airsoft-Waffen haben keinen Mündungsknall.

(1575 Posts)

(nachträglich editiert am 30.11.2022 um 00:28 Uhr)

"Der Mündungsknall ist das Geräusch, das bei der Schussabgabe von Schusswaffen entsteht. Er entsteht durch Dekompression des im Gewehrlauf befindlichen Gasdrucks an der Mündung." Definition Mündungsknall

Also meiner Meinung nach haben Airsoftwaffen durchaus einen Mündungsknall. Es ist nicht gesagt das dieser durch expansion heißer Verbrennungsgase entstehen muss. Und wenn du dir mal das Beispiel einer MK23 NBB anschaust, also einer NBB mit und ohne richtigem AS SD, dann ist das m.M. nach definitiv eine wesentliche Dämpfung. Die meisten Dummyschalldämpfer verändern den Schallpegel nur leicht und machen ihn dumpf, aber ausgebaute SDs dämpfen definitiv den Schall um einiges. Wenn du mal mit ner HPA Knifte die auf zu viel Volumen eingestellt ist geschossen hast, und da danach mal einen ausgebauten SD drauf getan hast, wirste unweigerlich eine "wesentliche" Schalldämpfung hören. Das ist dann der Unterschied zwischen einem tatsächlichen Knall und einem dumpfen "blob".

 

Also ich weis ja nicht wie ihr das handhaben möchtet. Aber wenn mir ein BüMa im freundschaftlichen erklärt wie die Gesetzeslage ist nachdem er das auch schon mit der PTB besprochen hatte, verlass ich mich lieber drauf und glaub dem Mann vom Fach.

"Also ich weis ja nicht wie ihr das handhaben möchtet."

 

Hmm, doch. Das haben die Leute ja bereits geschildert - ich glaube sogar mehrfach. Und wie Du das handhaben willst hast Du auch bereits mehrfach geschrieben.

 

Das könnte man so hinnehmen.

(6871 Posts - Leiter der Moderation)

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