Schalldämpfer mit f

 
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(2287 Posts)

(nachträglich editiert am 01.02.2022 um 21:16 Uhr)

Die Schalldämpfer für LGs brauchen wein F weil sie tatsächlich hörbar den Mündungsknall Dämpfen. Zudem verfügen sie über Kammern ( ähnlich eines SDs für Scharfe Waffen ). 

https://www.waffen-naunin.de/product_info.php?products_id=39

 

Unter anderem haben sich vor langer Zeit auch, AFIK, Händler damit schwer getan, den damals erhältlichen KAC SD Klon für die KSC MK23 SOCOM ( pre System7 ) zu bekommen. Dieser hatte auch ein Kammersystem.

 

Falsches bla bla zu später Stunde...

Hier mal ein Eintrag im CO² Forum mit der selben Frage.. man lernt nie aus.

https://www.co2air.de/thread/77058-m%C3%BCssen-schalld%C3%A4mpfer-f%C3%BCr-f-waffen-auch-ein-f-haben/

 

"Da sie hörbar den mündungsknall dämpfen" ist Käse, das macht bei einer Airsoft jeder Schaumstoff. (Ich wage zu behaupten das selbst beim Luftgewehr Schaumstoff extrem gut dämpft)

 

Das mit den Kammern ist ausschlaggebend

Gibt allerdings auch Luftgewehrschalldämpfer die selbst für KK vom Hersteller vorgesehen sind. Die müssten dann ja weitaus Kritischer sein als unsere Schwedische Kerzen oder Räucherstäbchen nach einem Schuss.

(137 Posts)

(nachträglich editiert am 01.02.2022 um 21:28 Uhr)

@ÄRKA

ram-shop-24 schreibt hier:

"Schalldämpfer für freie Waffen sind genau wie "scharfe" Schalldämpfer aufgebaut.[...]"

Ich denke einfach, dass bei diesem konkreten Beispiel einfach Schalldämpfer mit Kammern (== F notwendig) gemeinsam mit Attrappen ohne Kammern/leer/mit Schaumstoff (== kein F notwendig) angeboten werden und sich ram-shop-24 nicht die Mühe macht, zu unterscheiden.

ram-shop-24 vertreibt scheinbar auch Luftgewehre, für die "ge-f-te" Schalldämpfer je nach Bauart eben verpflichtend sein können, wie @AK_85 Ärsoft schon angemerkt hatte.

In einem Kontext, in dem  Schalldämpfer also auch für ihren tatsächlichen Zweck und nicht nur als Attrappe beworben werden, ist eine "ge-f-te" Auswahl schon sinnvoll. Daher würde ich auch nicht erwarten, dass ein Airsoft-Vertrieb mit einer reinen Auswahl an Attrappen diesen Aufwand betreibt.

 

Edith:

@AK_85 Ärsoft hatte deine Korrektur zu spät gesehen...

Aber im verlinkten CO2 Thread kann ich keine klare Aussage herauslesen, nur dass man sich -wie so oft- in der unzureichend definierten Grauzone bewegt.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 31.07.2022 um 23:17 Uhr)

Der Vollständigkeit halber - da der FAQ vom VDB mit der Antwort vom BMI erst vor kurzem veröffentlicht wurde:

https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/7sta23_de.pdf

Seite 12, Zitat:

  • Wie ist das mit Schalldämpfern für Luftdruckwaffen?
    Der Schalldämpfer unterliegt keiner Energieprüfung, wie die Waffe. Daher ist auch keine Kennzeichnung mit F zu vergeben. Oft steht auf den Schalldämpfern, dass sie nur für „F-Waffen“ bestimmt sind, hierbei wird das Kennzeichen verwendet. Ist dies der Fall, greift die Regelung, dass Schalldämpfer laut Waffengesetz der Waffe gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind. Ein Schalldämpfer für ein nicht erlaubnispflichtiges, mit F-im-Fünfeck gekennzeichnetes Luftgewehr ist also erlaubnisfrei ab 18 Jahren, F-im-Fünfeck trägt oder auf andere Weise erkennbar ist, dass er für die Luftdruckwaffe bestimmt ist.

Wie schon erwartet und auch schon in der Vergangenheit mal gesagt:

Schalldämpfer, die für "freie Waffen" über 0,5 J bestimmt sind, brauchen kein F - Punkt.

Wie diese auf  "andere Weise" erkennbar sein sollen oder nicht, ist weder im WaffG, noch in der o. g. Antwort vom BMI ersichtlich - aber ein F ist keine Pflicht.

Denke damit ist zumindest die Kennzeichen-Debatte für die nächste Zeit erledigt - außer jemand hat ein Problem mit der Rechtsmeinung des BMI?

Grüße

Ein Problem mit der Rechtsmeinung des BMI habe ich nicht, weil meine Erwartungshaltung zur Qualität der Rechtsmeinung nicht enttäuscht wurde ....

Ich versteh das jetzt so:

Der Schalli hat kein "F", darf also auf 0.5er und S-AEGs, und von den entsprechenden Altersgruppen geführt werden.

Der Schalli hat ein "F", darf also auf 0.5er und S-AEGs, aber erst ab 18 Jahren an einer Waffe geführt werden. Er ist einer Geefften Waffe gleichgestellt.

 

Konsequenz: Das "F" wäre für uns eher hinderlich, sollte ich einen F-Schalli auf eine 0.5er schrauben und diese versehentlich an einen U18-Spieler verleihen, dann wäre im Fall einer Kontrolle Tra-Ra angesagt. Ebenso, wenn ich nur den F-Schalli verleihe. Gleicher Schalli ohne F = konsequenzenfrei. Oder frei nach Peter Lustig: "Klingt komisch, ist aber so!"

Der Schalli, sofern er einer ist, ist der Waffe für die er gedacht (gebaut) ist gleichgestellt. Ist er für F Waffen (hier sind Lustgewehre mit bis zu 7,5J gemeint) muss er ein F haben.

Ist der Schalli für AS Waffen über 0,5J gebaut, müsste er ein F haben.
AS Schallis werden aber nicht für F Waffen gebaut. Weil das gibt es nur in DLand und +- 99,9% Schallis kommen aus dem "Nichtgeltungsbereich des deutschen Waffengesetzes". Oder?

Also haben wir hier wieder den Schmarn mit dem deutschen Waffengesetz, was nicht für uns angelegt, geplant und gedacht ist, in das wir aber hineingepresst werden. Dadurch entstehen immer wieder Lücken, Widersprüche und Probleme.

Sirke, lies nochmal und dann lösch bitte den Post. 

nein, ich lösche hier nichts.

Den genau ist das Problem an der Sache. Es ist vollkommener Blödsinn ein F zu verlangen, da es im Widerspruch zur Realität der Sache steht.

Er muss ein F haben, weil es der Gesetzgeber das eigentlich mit den Regeln so wollte, gleichzeitig sagt das Gesetz. Er braucht kein F, weil er nicht für F Waffen gedacht ist, da es keine F Waffen im Herstellerland gibt. Und dann darf er vielleicht sogar kein gültiges F haben...

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 01.08.2022 um 18:46 Uhr)

Es muss kein F haben.

Allein schon aus der nachvollziehbaren Begründung, dass das F eine Prüfung der Mündungsenergie (für uns umgangssprachlich "Beschuss") voraussetzt - und Schalldämpfer werden nicht beschossen, somit kein F.

"den Waffen gleichgestellt" wird hier den "Umgang" meinen - also Erwerb, Besitz, Lagerung, Transport, Führen, Herstellung und Bearbeitung. Die Kennzeichnung ist kein Umgang.

 

Zauberwort ist hier wieder die "Bestimmung" - kennen wir schon von den Taschenlampen.

Wird es als "F Schalldämpfer" beworben, an einer "F Waffe" angebracht oder ich sage selbst, dass dieser für solch eine bestimmt ist, dann könnte(!) man sagen, dass der Schalldämpfer ab 18 ist.

Den Bezug zum F (egal ob als Kennzeichen oder als Verkaufsbeschreibung) würde in meinem Rechtsverständnis jedoch völlig irrelevant sein, weil das F selbst als Kennzeichen nur eine Aussage zur ermittelten Geschossenergie trifft - und nicht, wie in der Antwort vom BMI suggeriert, eine Angabe zur Altersfreigabe. Letzteres wäre sehr abstrakt und trifft in vielen Fällen nicht zu.

Es müsste schon klar draufsteht oder so beworben werden, dass es "für über 0,5 J bestimmt" ist. Alles andere ist Unsinn.

Aber selbst das wäre in meinem Augen unwichtig - Schalldämpfer müssen nicht gekennzeichnet werden. Die Bestimmung reicht. Und die erfolgt spätestens dann, wenn man das Teil an eine erlaubnisfreie Schusswaffe über 0,5 J anbringt.

Grüße

Ich hatte mich bezüglich dessen mit einem BüMa der sich auf AS spezialisiert hat unterhalten. Seine Aussage dazu war (und nein, er will hier nix verkaufen oder sich bereichern) Schalldämpfer Attrappen = alle schallis die wir so bekommen = keine Änderung aktive Dämpfung des "Schussgeräusches" = erlaubnis und kennzeichnungsfrei. Schalldämpfer mit Innenausbau = Dämpfung des "Schussgeräuschs" = Kennzeichnungspflichtig mit F da Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist.

Witz bei der Geschichte, es findet keine Vorführung des Schalldämpfers beim Beschussamt statt und er muss auch Bauartbedingt nicht irgw geschwächt oder ähnliches sein sodass er nicht an ner scharfen Waffe funktionieren könnte.

So wie kommt man nun an so nen F aufem Schalli, ganz simpel, schicks zu nem BüMa, der machts dir drauf.

Meiner Meinung nach, kann jeder den Gesetzestext und die Quellen wie immer auslegen wie er will, da das jetzt echt kein Akt ist und auch nicht die Welt kostet, schickt das Ding zu nem Büma, der malt euch nen F drauf und ihr seid definitiv safe.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 02.08.2022 um 22:31 Uhr)

Und das F sagt aus, dass der Schalldämpfer Geschosse (durch seinen nicht existenten Lauf verschießt) und dabei eine Energie vom Beschussamt unter 7,5 J erteilt wurde (für das es keine Rechtsgrundlage gibt)?

Denn genau das würde das F aussagen.

  • So wie kommt man nun an so nen F aufem Schalli, ganz simpel, schicks zu nem BüMa, der machts dir drauf.

Bevor man einen BüMa Geld in den Rachen wirft... malt das F selber drauf - oder noch einfacher, man lässt es einfach.

Das F an sich ist völlig irrelevant, was das BMI ja auch schon irgendwie festgestellt hat. Wichtig wäre wenn schon, dass man die Bestimmung erkenntlich macht. Ein einfaches "ab 18" mit Lackstift sollte es auch tun...

...und ich dachte, dass die Rechtsmeinung des BMI schon klar genug wäre.

Ich möchte nochmal betonen, der Kontakt zum BüMa ist mehr freundschaftlicher Natur und wer ihn kennt kann bestätigen das der Profit bei ihm nicht im Fordergrund steht. Pauschal hier von "einem BüMa Geld in den Rachen zu werfen" zu sprechen, ist in meinen Augen nicht ganz fair.

Auch ist das F hier nicht in dem Kontext das das Ding ne Waffe ist und nen Geschoss durch den Lauf treibt, sondern eben das es ein Gegenstand ist der der Waffe für die er bestimmt ist, gleichgestellt ist. Weil warum sollten dann Grenadelauncher ein F benötigen obwohl die garkeine Projektiele durch ihren Lauf treiben? just saying.

Wie bereits gesagt sollte jeder sich seine Meinung hier selbst bilden. Ich bin nur immer vorsichtig und ziehe auch immer in Betracht wie Shops das handhaben. Ja die wollen selbstverständlich Geld verdienen, aber das sind auch meistens die die besonders Vorsichtig mit der Rechtslage umgehen.

Und die Aussage des BMI als "in Stein gemeißeltes Todschlagargument" in einem Thread bei dem es um rechtlichen Meinungsaustausch geht, darzustellen....mhhh ich weis ja nicht....müssen wir uns jetzt hier schon wieder anfangen zu kloppen? Kann doch jeder die Infos zu teilen die er hat, dann wird ggf. sachlich drüber diskutiert und jeder bildet sich seine Meinung selbst woraus er dann sein Handeln ableitet. Da muss man doch nicht gleich krantig werden xD

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 02.08.2022 um 23:42 Uhr)
  • ist in meinen Augen nicht ganz fair

Sorry, meine Antwort war so allgemein gehalten wie Deine Aussage. Ich beziehe mich auf keinen BüMa konkret - Du scheinbar leider schon.

 

Richtig, den Schusswaffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Es gibt klare Vorgaben, wie Schusswaffen zu beschießen sind bzw. wie die Geschossenergie ermittelt wird - und was die Kennzeichen bedeuten.

Im Falle des F bedeutet es, dass für die Waffe/Schalldämpfer weniger als 7,5 J ermittelt wurden. Schalldämpfer können aber keiner Ermittlung der Geschossenergie unterzogen werden (geht nicht, da kein Lauf und keine Antriebsvorrichtung), weswegen auch das F nicht zu vergeben ist (siehe BMI). Bei scharfen Schalldämpfer muss hingegen bestimmte Kennzeichen drauf. Die kommen aber daher, dass diese dem Beschuss unterliegen und WBK pflichtig sind. (Beschuss =/= Ermittlung Energie)

 

Ein AS-Granatwerfer ist eine Abschussvorrichtung, die fest mit der Waffe (in dem Fall die Granathülse) verbunden wird. In diesem Fall wird dieser Teil der Antriebsvorrichtung der Hülse, weswegen man davon ausgeht, dass ein F drauf muss. Aber das ist ein anderes Thema.

 

Ich teile auch viele Meinungen des BMI nicht, auch nicht die Schalldämpfer-Aussagen in Gänze. Aber der Kern, dass das F nicht drauf muss nach deren Ansicht, deckt sich mit meiner Rechtsauffassung und lässt sich auch nachvollziehbar herleiten.

Wenn ich dabei "grantig" rüber komme, liegt es wohl daran, dass ich sehr auf Details achte, leider? Dabei soll sich niemand persönlich angegriffen fühlen.

Meinungsaustausch ja, aber natürlich immer sachlich und objektiv... für alles andere gibt's ja die Gruppe.

 

Grüße

 

Edit:

Beschuss gestrichen - ist Blödsinn...

 

Edit 2:

Die WaffVwV sagt übrigens, dass bereits die Konstruktion aussagt, für was der Schalldämpfer bestimmt ist...

Mir ist aufgefallen dass es inzwischen die novritsch Schalldämpfer mit F gibt. 

30€ ist  wie ich finde ein sehr guter Preis. Ich berichte dann mal wie sehr er dämpft wenn er angekommen ist.

https://eu.novritsch.com/product/novritsch-suppressor/

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