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Feuerwerk der Kategorie T1, landläufig auch als Bühnenfeuerwerk oder technisches Feuerwerk bekannt. Laut §6 1.SprengV. handelt es sich hierbei um pyrotechnische Gegenstände zur Verwendung auf Bühnen. Eine Ausbildung oder Fachkunde zum Zünden dieser Feuerwerkskörper ist laut Gesetz nicht notwendig. Jedoch ist ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert. §22 der 1.SprengV. sagt aber nicht aus, dass Feuerwerkskörper der Kategorie T1, also Bühnenfeuerwerk, unterhalb des Jahres nicht an den Endverbraucher abgegeben werden drüfen. DieVerwendung von T1-Feuerwerkskörper für private Zwecke ist im Gesetz anscheinend nicht eindeutig geregelt. In §23 ist nur vom Erlaubnisscheininhaber also vom Feuerwerker die Rede, der ein solches Feuerwerk anzeigen muss und auch die Verwendung auf öffentlichen Plätzen oder in z.B. Theatern sogar vorher mit der Brandschutzbehörde getestet haben muss.

Für Speedy herausgesucht! Esist nicht so einfach In Deutschland unterjährig einen Knall zu erzeugen!

Die andere Lösung ist Kinderfeuerwerk...

T1 schreibt einen Fachkundigen vor der dann immer noch bei den Betoffenen Stellen Anmelden muss!

Grüße 

Andreas

Es handelt sich um Feuerwerk der Kategorie P1 und nicht T1

@Till Hofer.

wäre es nicht besser direkt alles Wissen mit entsprechenden Auszügen zu belegen und dem hier ein Ende zu machen, anstatt Fetzen in die Diskussion zu werfen?

BR

 

(865 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2020 um 13:14 Uhr)

Die Granaten haben durch ihr Gewicht von ca 22g (für die Größe extrem leicht) knapp 70J wenn sie verschossen werden, da bekommt die Hülse bestimmt kein F.

Von den 70J darf man sich aber nicht täuschen lassen, durch die große Oberfläche etc sind sie in meinen Augen recht harmlos, eher die pyrotechnische Seite mit Verbrennungen und der Lautstärke wären zu beachten (wenn man nicht z.B. die Paladin verwendet).

Die Hülsen brauchen kein F, und werden schon seit Monaten in Deutschland verkauft, nur das Kaliber muss auf der Hülse aufgelasert sein.

 

Gibt es den Shops wo das aufgelasert  ist ? 

Und wie gefährlich sind die Explosiven eurer Meinung nach 

Bisher gibt es in Deutschland 3-4 Shops, zuerst hatte sie ein bekannter Paintball Shop in Hannover, jetzt sind weitere dazu gekommen.

Die Explosion kannst Du mit einem guten D-Böller vergleichen oder mit den Tagiin Handgranaten.

Die meisten der Taginn Granaten haben einen Zeitzünder, es bleibt also genug Zeit in Deckung zu gehen.

 

Gibt es nicht auch irgendwie eine Richtlinie, wo irgendwie was mit der Lauflänge im Bezug zum Geschoss war, dass es als Waffe bzw. eben nicht gilt? Dachte ich hätte da mal so was in einer anderen Diskussion gelesen.

 

Interessand fände ich auch: Wenn das zum Abfeuern von Pyrotechnik zugelassen ist, darf man dann die "Trainingsgranaten" mit den Hülsen verschießen? Die haben ja keine Funktion und sind nur ein "Projektil"

 

Ich selber liebäugel auch schon länger mit Taginn. Ich weiß aber auch selber nicht, ob man das überhaupt irgendwo mal spielen kann. Ich selber würde son Ding nicht an den Kopf bekommen wollen. Selbst auf großen Events wo man damit eventuell Fahrzeuge rausnehmen könnte sehe ich das kritisch, da man da auch mal ganz einfach die Insassen böse erwischen kann.

Mal davon abgesehen, wenn mal wieder ein übereifriger Kollege am Werfer aus 3 Meter Entfernung nen Hüftschuss setzt...

Dein Kollege kann Dir auch aus 3 Metern mit seinem Snipergewehr das Auge wegschiessen!

Natürlich sollte man die Dinger verantwortungsbewusst benutzen und nicht direkt auf Personen schiessen, aber deshalb  gibt es ja auch die Verzögerungszünder.

(187 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2020 um 18:02 Uhr)

Das mit dem Projektil wurde glaube ich vorhin beantwortet. Das ist dann wiederum nicht erlaubt, da man ein F braucht. 

und den Taginn-40mm-farbgranaten Stehe ich nicht wirklich negativ gegenüber solange es gegen Fahrzeuge geht 

Moin,

ich wärme das hier mal wieder auf aus folgendem Grund: Ich hab nen gebrauchten Werfer und Tagin Hülse + Pecker dummy rounds erstanden. Leider ist der plastik "Lauf" der Taginn Greengas Shell kaputt. Da originale ersatzteile 40€ kosten hab ich mich mal bei den 3D Druckern umgeschaut und bin dabei auf 3D gedruckte "Läufe" gestoßen die man in APS Hellfire Co2 BB shower Granaten einschrauben kann statt des BB Aufsatzes.
Bei näherem Betrachten ist mir bereits aufgefallen, dass die Taginn shell kein F ausweist (auch keine anderen Prüfzeichen). Darum meine Fragen:
1. Ist das korrekt oder hab ich eine nicht legale Taginn shell erstanden?
2. Sollte mit meiner Taginn shell alles i.O. sein, wäre es konsequenterweise nicht auch legal eine APS Hellfire ohne BB läufe im Ausland zu c.a. dem Halben Preis zu kaufen und dann die 3D gedruckten Taginn läufe dort einzuschrauben um sie legal zu verwenden? (Privat und auf Spielfeldern die sie erlauben selbstverständlich)

Vielen Dank schon mal und beste Grüße

Am Anfang dieses Bereiches wurde erklärt warum die kein F hat. 
außerdem glaube ich, darf man in Deutschland die dummy rounds nicht benutzen. Ich glaube das wurde aber vorher auch erklärt 

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 25.08.2021 um 06:19 Uhr)

Paintballsports.de sagt was anderes: TAGINN Produkte sind CE Zertifiziert, was sie für den Vertrieb und die Benutzung in ganz Europa zulässig macht. Sie sind genauso zu handhaben wie normales Silvesterfeuerwerk. Die Granatwerfer und Hülsen sind durch die PTB für den deutschen Markt zugelassen und verfügen über einen F-Stempel im Fünfeck.

Eigentlich wurde hier schon alles erklärt.  
man muss einfach nur am Anfang anfangen und mal alles lesen 

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