Verklebte Lampe an AEP

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: 1 2 3 4

ChinToka hat recht.

 

Schauen wir uns mal an, wie man eine für Waffen bestimmte Lampe gesetzeskonform deaktiviert:

 

Elektronik und Kontakte rausreißen

LED raus

Ausgießen mit Kleber

 

Wie kommst du nun auf die Idee, dass das festkleben an eine 0,5er die für Waffen bestimmte Lampe gesetzeskonform unbrauchbar machen würde? Sicher, praktisch wäre sie erstmal nicht mehr an andere Waffen montierbar - aber mit genug Aufwand kriegt man das rückgängig gemacht. 

(13561 Posts)

(nachträglich editiert am 01.05.2019 um 10:08 Uhr)

Zur Frage: Wieso dauernd über Lampen reden?

Weil Spielzeuge per Wortlaut von allen Regeln des Waffengesetz ausgenommen sind. Außer führen in der Öffentlichkeit.

Daher suchen immer wieder Leute einen Weg, ein Alleinstellungsmerkmal zu finden.

 

Nun eine Frage von meiner Seite: Woher nimmt "man im ASVZ" die Gewißheit, das es (Zitat) gesetzeskonform deaktiviert (Zitat ende) ist wenn:

Elektronik und Kontakte rausreißen
LED raus
Ausgießen mit Kleber

Hinzu kommt das zwei Sätze später genau dem widersprochen wird:
aber mit genug Aufwand kriegt man das rückgängig gemacht.

 

Oder einfacher: PWRFX, zeig mir bitte den Gesetzestext, welcher die Deaktivierung einer Waffenlampe reguliert.

 

Entschuldigung hohe Herren des ASVZ, gesetzeskonform war möglicherweise das falsche Wort, da wir diese Definition nicht normiert finden werden.

Der Rechtslage entsprechend wäre wohl die korrekte Formulierung gewesen. Ich schaue die Tage nochmal in den Kommentar zum WaffG ob ich diese Stelle finde. 

Bin ich sehr gespannt. Wäre mal was neues, zum Zitieren.

Mich interessiert ja eher der Gesetzesauszug indem steht das Lampen auf den ”only for Airsoft” legal wären an 0,5 Joule Waffen.

Wenn es diesen nicht gibt ist und bleibt es illegal Punkt.

zerbrecht euch weiterhin darüber den Kopf aber , dass ist und bleibt einfach eine Tatsache.

Deswegen erneut meine Frage , wieso sich ständig in einer Grauzone bewegen? 

Cheers

[Post von [Mitglied gelöscht] (01.05.2019 12:01) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
(5878 Posts)

(nachträglich editiert am 01.05.2019 um 12:13 Uhr)

Ich melde mich auch noch mal. Nur "for Airsoft" Läuft nicht. Da es ja auch bedeuten würde, das man sie an eine F-WAFFE bauen dürfte, was ja nicht der Fall ist.

https://www.youtube.com/watch?v=xgaT2goHI2g

Hier hat sich ja schon mal jemand damit befasst. Im ASVZ wurde das auch Breitgetreten.

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000313941

 

Ich habe mich nach diesem Passus gerichtet:

"Werden an einer Softair-Waffe, die eine Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweist und deshalb grundsätzlich nicht unter die Bestimmung des Waffengesetzes fällt, Beleuchtungsmittel oder Zielmarkierer befestigt, die für diese Waffe bestimmt sind, so fallen diese ebenfalls nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes."

Die Bestimmung kommt vom Hersteller, das ist ein Knackpunkt, sehe ich ein. Im Ausland interessiert das aber niemanden, da nur Deutschland wieder mal speziell ist. Aber viele Shops machen auch gerne mal Spezialarbeiten, das die "Echten" Rails nur für Airsoft vorbestimmt sind, bestreitet bei der Verarbeitung und dem Preis keiner.

 

Auch habe ich selber angemerkt, da ich auch das Waffenamt befragen wollte, das dieser geschriebene Text nur eine Auslegung der Gesetze ist. Andere Behörden oder Richter können das durchaus "Richtiger" lesen. Das Gesetz ist somit trotzdem gültig und eindeutig :-S

 

Welche exakten Texte das betrifft, kann einem selbst ein Jurist der sich mit diesem Thema beschäftigt nicht sagen. Ein Wirklicher Prozess ist hier die einzige möglichkeit, müsste einer durchstehen und einen "Pro" Richter finden.

Und selbst dann, ist ein "Grundsatzurteil" nur unter den selben spezifischen Parametern wirklich wirksam. Also 1 zu 82mio . . .

Also sind jegliche Lampen als WMX200, LLM01 und co so oder so VERBOTEN an 0,5J Waffen.

klebe ich jetzt jedoch eine X-beliebige Lampe mit tape an die 0,5er ist es legal ?

(5878 Posts)

(nachträglich editiert am 01.05.2019 um 12:33 Uhr)

Wenn die Lampe eine Handeslübliche, nicht Waffenlampe ist, ja.

Genauso wie ein Scopering in verbindung mit einer Handeslüblichen Lampe.

Dort muss nicht mal "nur für 0,5 Joule" draufstehen . . .

Pappt man das Gebilde (weil es geht) an eine F-Waffe ist es illegal as usual.

LLM und co wären legal, wenn es Repliken sind und sie vom Hersteller nur dazu bestimmt sind an Spielzeugen (<0,5J) befestigt zu werden. Dabei wäre es egal ob es auch an eine F-Waffe passen würde, denn dazu ist es nicht bestimmt.

Wenn so etwas aber Publik wird, könnte ich mir gut Vorstellen das die Gesetze dahingehend verschärft werden, da jeder möchtegern Gängster an eine Lampe für eine Schusswaffe kommen würde. Andererseits kann man sich die ja aus dem Ausland auch schon ohne Kontrollen zuschicken lassen.

 

Funfakt, mir wurde zugemunkelt das auf einem Offiziellen Gelände im Osten Waffenlampen erlaubt waren (Scopering und Taschenlampe) da es für die Sicherheit auf dem Gelände in dunklen Stellen relevant war. Abgesehen davon wäre es nur ein verstoß gegen irgendwelche Jagdvorschriften, nicht aber gegen das Waffengesetz :-S Jeder halte davon was er mag, hier stand nix.

[Post von User 956 (01.05.2019 12:31) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Jungs, lasst es doch einfach gut sein und versucht nicht immer irgendwelche "Grauzonen" im Waffengesetz zu finden. Selbst wenn es solche Grauzonen bzgl. bestimmter Restriktionen (Zielbeleuchtung) gäbe, würden sie im Falle eines Verfahrens wohl eher nicht im Sinne des Beschuldigten bewertet werden...

Das Waffengesetz mag in vielen Belangen zwar veraltet, unpassend oder -besser ausgedrückt-  total GAGA sein, aber es bildet nunmal den verbindlichen rechtlichen Rahmen für unser Hobby. Ob es euch gefällt oder nicht...

Lampe + Montage + Waffe = verboten

Laser + Montage + Waffe = verboten

NVG + Montage + Waffe = verboten

Und da spielt es absolut keine Rolle, ob "for Airsoft use only" drauf steht oder nicht. Auch wird in diesem Falle herzlich egal sein, ob es eine 0,5er ist oder nicht, da man diese Beleuchtungseinrichtung (egal wie hell) auch an anderen Waffen montieren KÖNNTE.

Entweder ihr macht die Lampe/den Laser unbrauchbar (für immer), oder ihr müsst damit leben, dass ihr jederzeit erwischt und bestraft werden könnt.

Wer aber dennoch eine Lampe auf LEGALEM WEG ins Spiel integrieren möchte, dem sei der folgende Tipp gegeben:

Lampe in die linke Hand, Waffe in die rechte Hand und beim Vorgehen/Zielen die rechte mit der linken Hand (mit Lampe) stützen...

So kann euch definitiv keiner was. Außer dem, den ihr damit geblendet habt...

Das macht ja auch viel mehr Sinn. Gerade im CQB ist es besser, das der Gegner nicht weiß, wo meine Knarre gerade ist. Lampe mal schnell reinhalten geht so jedenfalls nicht. Auch das mal kurz irgendwo hinlegen hilft enorm.

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 01.05.2019 um 13:43 Uhr)

Wie oft noch?

Ich zitiere aus Chris' Handzettel:

"Beleuchtungsmittel oder Zielmarkierer sind grundsätzlich verboten,
sofern sie ausschließlich zur Verwendung an Schusswaffen
bestimmt sind. (Anl. 2 Abs. 1 Nr. 1.2.4.1 WaffG).
Wird ein oben genanntes Beleuchtungsmittel an eine ASG mit einer
Mündungsenergie von über 0,5 Joule montiert, so erfolgt die
Bestimmung über die konkrete Nutzung und ist somit ebenfalls
verboten, auch wenn der Gegenstand grundsätzlich nicht dafür
Bestimmt war..
Nur die Verwendung an einer ASG mit einer Mündungsenergie von
unter 0,5 Joule ist statthaft, sofern vom Hersteller keine konkrete
Nutzung an einer Schusswaffe bestimmt ist.
(vgl. Jagdlampenurteil VG Wiesbaden; 12.03.2008;
AZ: VG 6 E 1435/07 (2))"

Kurz zusammengefasst: Steht auf der Lampe drauf, dass das Dingen nur für unter 0,5er ist und es wird an einer unter 0,5er befestigt, ist das Dingen vollkommen legal. Baue ich das trotz Markierung an eine über 0,5er bestimme ich über konkrete Nutzung für die Verwendung an Schusswaffen und ich begehe eine Straftat. Das impliziert, dass die Bestimmung nicht nur durch den Hersteller kommt. Wenn jedoch der Hersteller bereits eine konkrete Nutzung vorgegeben hat, komme ich nur schwer über die konkrete Nutzung an eine andere Bestimmung. Das jedoch führt in dunkle Bereiche der Juristerei, die hier unnötig verkomplizierend sind.

Im Übrigen verweise ich hier auf die Forenregel, dass zu rechtlichen Aussagen Quellen zu benennen sind.

[Post von Klaus Jordan (02.05.2019 01:26) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
Seite: 1 2 3 4



Anzeige