Verklebte Lampe an AEP

 
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(nachträglich editiert am 02.05.2019 um 03:57 Uhr)

Verboten sind Vorrichtungen, die für Schusswaffen bestimmt sind und das Ziel beleuchten können.

Die Bestimmung erfolgt in erster Linie durch den Hersteller oder spätestens durch die konkrete Anwendung.

Es geht in keinem Punkt darum, ob eine solche Lampe dazu geeignet, sondern nur darum, ob sie dafür bestimmt ist. Deswegen ist eine handelsübliche Taschenlampe solange legal, wie sie nicht mit einer Waffe fest verbunden wird. (Bestimmung durch Anwendung)

Dagegen ist eine funktionsfähige vom Hersteller definierte Waffenlampe klar verboten. (Bestimmungen durch Hersteller)

Die Bestimmung solch einer verbotenen Lampe kann erst verloren gehen, wenn diese ihre wesentliche Eigenschaft dauerhaft und unwiederbringlich verliert, oder wenn ein neuer Gegenstand erzeugt wird.

Letzteres wird nicht möglich sein, das rechtlich wasserdicht durchzukommen, ohne dabei wiederum die wesentliche Eigenschaft zu ändern. Daher wird wohl auch kein neuer Gegenstand erzeugt, nur weil man die verbotene Lampe fest mit Spielzeug verklebt.

Ersteres dagegen ist an sich ohne Weiteres möglich, wenn die Lampe ihre wesentliche Eigenschaft - das Leuchten - unwiederbringlich verliert.

Das Gesetz setzt im Wortlaut übrigens NICHT voraus, dass solch eine für Waffen bestimmte Lampe mit dieser auch fest verbunden sein muss! Eine lose Waffenlampe ohne Montage ist folglich auch verboten!

Und genau deswegen kann der verbotene Gegenstand nicht legal werden, nur weil die Montage unwiederbringlich (auf welche Art auch immer) vernichtet wird.

Die Montage selbst hingegen ist keine wesentliche Eigenschaft dieser verbotenen Gegenstände, und deswegen wurde Dein Post auch ausgeblendet, Klaus Jordan. Die Montage selbst ist nie verboten - allein schon deswegen, weil sie von sich aus nicht leuchten kann und somit nicht die Definition eines Zielscheinwerfers im Gesetz erfüllt.

 

"For Toygun Only" oder "For Airsoft < 0.5 Joule Only" ist rechtlich dunkelgraue Zone. Die Frage ist, wer alles die Bestimmung festlegen oder ändern kann. Trifft der Hersteller keine Angabe, könnte das der Verkäufer oder Anwender machen. Rechtlich bewegt man sich hier aber auf sehr dünnem Eis.

Im Zweifel wird ein Gutachter oder spätestens der Richter festlegen, ob ein solch gekennzeichneter Gegenstand für Spielzeug bestimmt ist oder nicht.

MfG

[Post von [Mitglied gelöscht] (02.05.2019 11:06) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
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Es ist, mal wieder, alles sinnvolle und nicht so sinnvolle gesagt. Damit ist hier zu.
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