Verklebte Lampe an AEP

 
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da ich in der Suche nichts dazu gefunden habe:
Wenn ich eine Lampe an eine Rail einer AEP (mit <0,5J, somit nur Anscheinswaffe) mit etwas wie 2k Epoxi im Ausland verklebe, so dass es sich nicht mehr trennen lässt, wäre das dann Legal?
Also so etwas, wie in dem Beispielbild, nur fest verklebt, so dass man es nicht auseinander bauen kann...

Waffenlampe

Meiner (!) Rechtsauffassung nach schon, da an einem Spielzeug montiert und nicht an anderen Waffen montierbar. 

Würde es trotzdem lassen, da das sehr dünnes Eis ist und kaum ein Geländebetreiber es zulassen wird...

 

 

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung!

 

MfG

Tim


(nachträglich editiert am 29.04.2019 um 20:07 Uhr)

Ich denke nicht, sowie ich es verstehe ist der Gegenstand als solches Illegal. Ich denke man müsste ein Gegenstand nehmen der eigentlich eine andere Bestimmung hat und es dann verkleben.

 

Dieses ist nur mein Denken und meine Meinung. Keine gültige richtige Rechtsberatung

Also wenn der Besitz einer Lampe, welche für die Montage an einer Waffe vorgesehen ist, illegal ist, dann wird sie durch ankleben an eine Waffe legal?

Wie soll das gehen?

 

 

naja, wenn man sie nicht mehr an einer Waffe Montieren kann, dann kann sie dafür nicht mehr vorgesehen sein, denn man kann es ja nicht mehr tun...

Wenn sie ein Funktionsloser Dummy ist, ist es legal.

Das Zukleben macht sie jedoch nicht zum Dummy

Die lampe müsste ala PEQ fake boxen keine Internals haben und diese auch nicht aufnehmen können

Solange die Lampe nicht ausgegossen ist und ihr jegliche Möglichkeit genommen wurde, jemals wieder zu leuchten, bleibt sie illegal.

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2019 um 21:01 Uhr)

Also mein "Hersteller" sagt da klar was anderes^^

Und Zack, Zweckgebunden :-)

Somit kein Waffenteil also darfs funktionieren. Ist ja auch nur für Airsoft hergestellt worden . . . das Original kostet nicht umsonst "mehr". Leider schreiben die das ja im Ausland nicht drauf, da kann man aber nachhelfen.

Im moment ist noch eine Tote ausgegossene Lampe drin, kann man aber gegen eine Walther tauschen.

Ob es auf dem Gelände erlaubt ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Ob es bei einer echten MP5 passt ist mit diesem Schriftzug total egal, dafür ist es ja nicht "BESTIMMT". Somit ist das Gesetz zufrieden, und wir können uns endlich wieder alles dran machen, wenigstens an den 0,5ern.

Hergestellt per Laser. Wer das gut Sticheln oder Strippeln kann, soll es tun. Mit dem Laser siehts wenigstens aus, wie vom "Hersteller". Kommt auf dem Bild leider nicht so gut rüber wie es im Original aussieht.



Wie siehts mit sowas aus ??
https://i.ibb.co/bzN1p0p/AEPLLM.jpg

Nach meinem Verständnis gibt's nichts was gegen eine Lampe an einem Spielzeug spricht. Ist ja auch keine Lampe mehr die zur Montage an einer Waffe geeignet wäre nachdem sie ordentlich festgeklebt wurde.

Wenn der Hersteller den Schriftzug aufträgt dann ist das Ding Legal, natürlich kannst du nicht selber hin gehen und das dsrauf hauen^^

 

"Nach meinem Verständnis gibt's nichts was gegen eine Lampe an einem Spielzeug spricht. Ist ja auch keine Lampe mehr die zur Montage an einer Waffe geeignet wäre nachdem sie ordentlich festgeklebt wurde."

Wenn du ein illegales Teil an eine Knarre haust wird das ding nur weil du es fest klebst nicht legal!

Da es nicht eindeutig zu klären ist würde ich es einfach lassen. 

Es hat zwar 0.5J aber ist immer noch eine Anscheinswaffe oder nicht ? Gelten da nicht die selben regeln wie für freie Waffen 


(nachträglich editiert am 29.04.2019 um 21:25 Uhr)
(4587 Posts)

(nachträglich editiert am 29.04.2019 um 21:30 Uhr)

@Moe 

Teils, teils.

Du musst zwar eine 0,5er wie eine "F" Waffe transportieren, da sie eine Anscheinswaffe ist. Aber du darfst sie Zuhause über's Bett hängen, da sie eine "Spielzeug" ist, vergleichbar mit einer Dekowaffe.

Eine Anscheinswaffe ist nach dem Gesetz nicht gleich immer eine Waffe nur weil Waffe im Wort vorkommt.

 

Im Endeffekt sind diese 0,5er Gesetzeslücken eine riesige Grauzone und man sollte nicht mit aller Gewalt Präzedenzfälle schaffen, das schadet nur unserem Hobby.


(nachträglich editiert am 29.04.2019 um 21:59 Uhr)

Also 0.5 sind Anscheindswaffen. Das heisst das sie vom Waffenrecht nich berührt werden bis auf das sie dem Führverbot unterliegen. Somit wäre nach meinem Verständnis die 0.5 nicht das Problem. 

 

Das Problem ist ehr das Allgemein die Gerätschaften die bestimmt sind an einer Waffe montiert zu werden und das Ziel zu beleuchten oder mit einem Laser zu makieren verboten sind. 

 

Das einzige was ich mir vorstellen kann was möglich wäre ist das man eine Lampe die nicht dafür bestimmt ist an einer Waffe montiert zu werden im Ausland  wo es erlaubt ist fest mit der 0.5 verbunden wird. Dann ist es aber immer noch grauzone weil man theroretisch argumentieren könnte das man durch die Montage ein verboten Gegenstand erzeugt. 

 

Mir persönlich wäre das alles zu heiß um es drauf ankommen zu lassen und ich würde es niemanden empfehlen. Desweiteren wirst du auf Spielfeldern viel diskusion und streit haben oder es wird durch die Orga gleich unterbunden. Ergo lohnt sich das in keinem Fall.

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