Privatgelände Haus+Stadel umstritten?

 
Dieser Thread ist geschlossen. Du kannst ihn lesen, aber nicht mehr antworten oder editieren.
Seite: 1 2 3 4

Dann muss man ggf. ein paar Vorhänge vor die Fenster ziehen. 

Wie schon gesagt, soweit ich weiss ist Airsoft spielen in Bayern seit diesem Sommer grundsätzlich ordnungswidrig. Wenn du alles zubunkerst, kann es sein, dass dich niemand sieht und alles gut geht. Wenn aber nur ein Passant etwas hört/sieht oder ein Mitspieler laut auf der Straße redet und dadurch ein Einsatz ausgelöst wird, hast du die Polizei halt an der Backe. 

(122 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2017 um 11:23 Uhr)

wenn ich das richtig lese will er nur "innerhalb" des / der Gebäude spielen, jetzt meine Frage seid wann ist es nicht mehr erlaubt eine Airsoft "innerhalb" des Eigentums zu führen und zu nutzen ?

 

ich könnte und dürfte mir ja sogar ne HK Flagge "innerhalb" meines Eigentums aufhängen....

ABER nicht wenn diese von außen zu sehen wäre. Dann wäre es eine Zurschaustellung verfassungsfeindlicher Symbole! Und genau um dieses evtl. sehen bzw. gesehen werden geht es ja den Anderen.

Das Problem ist hier, dass wir verschiedene Gesetze durcheinander hauen.

Airsoft ist grundsätzlich nicht verboten - auch nicht in Bayern.
Auch dort gilt das gleiche Waffengesetz wie in den anderen 15 Bundesländern.
Demnach kann derjenige grundsätzlich nicht gegen das WaffG verstoßen, wenn er alles entsprechend einhält.

Was aber auf einem anderen Blatt steht, sind weitere Verordnungen und Bestimmungen der einzelnen Länder. Durchaus kann ein Land den Umgang mit Airsoft näher regulieren - sprich das Thema Einsehbarkeit, Lautstärke, "Teilnehmerumfang", etc.

Leider habe ich auch nach intensiver Recherche nichts im Netz finden können, was die Nutzung von Airsoft oder Druckluftwaffen durch ein Landesgesetz per se untersagt. Mich würde daher auch interessieren, auf welcher Grundlage die zuständigen Ämter eine Nutzung untersagen...

...denn irgendwo her muss ja dieses Gerücht und die gefühlte Wahrheit, dass Airsoft in Bayern unmöglich ist, herrühren.
Es wäre denke ich daher zielbringender, wenn man einfach mal bei der örtlichen Waffenbehörde dem Umgang erfragt - wenn die irgendwas negieren, müssen/sollten die ja eine Grundlage nennen...

Grüße

Ich wäre ja dafür das der TE mal ein Bild von der Liegenschaft macht damit man sieht worüber man Urteilt^^

OT:

 gibt's nen Link zu der Halle in Nürnberg? Wäre für mich endlich mal  eine nahe und legale spiel Möglichkeit. Und das mit Bayern hätte ich auch gerne belegt

 

 

Airzoapft is XD

Ist bald Oktober.

@Rosewood

Der letzte Artikel dürfte interessant werden!

 

ps. Zum Thema... ich würde mich vorher auch erstmal bei der Stadt/Polizei melden. Erstens geht es hundertmal schneller als massenhaft Foren inkl. "Hobbyanwälte" zu durchsuchen und zweitens bekommst du im Bedarfsfall etwas schriftliches mit. 

 

Nackt im Garten? So viel Nacktheit muss der Nachbar dulden

In den eigenen vier Wänden darf jeder so rumlaufen, wie er oder sie möchte. Und auch wer im Garten lieber auf Kleidung verzichtet, begeht zunächst weder eine Straftat und meist auch keine Ordnungswidrigkeit. Und auch ein ausgiebige Räkeln eines Mieters im Garten muss noch kein berechtigter Kündigungsgrund sein. So entschied das Amtsgericht Merzig (Urteil vom 5. August 2005; AZ: 23 C 1282/04) für die beklagte Mieterin. Der war mit der Begründung gekündigt worden, dass ihre freizügigen Sonnenbäder für Gesprächsstoff in der dörflichen Nachbarschaft sorgten. Da der Hausfrieden dadurch aber nicht gestört sei, widersprach das Gericht.

In solchen Fällen entscheidet der Einzelfall. So ist es durchaus möglich, dass sich andere Mieter oder Nachbarn bei einem einsehbaren Garten und viel nackter Haut berechtigt gestört fühlen. Nach § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann diese „Belästigung der Allgemeinheit“ zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Andersrum darf sich ein freizügig gekleideter Mieter nicht beschweren, wenn von Nachbars Seite auch mal in den Garten geschielt wird. Dagegen kann auf Unterlassung geklagt werden, wenn gezielt in ein Fenster einer Wohnung hineingeschaut wird, wie das Oberlandesgericht München feststellte (Urteil vom 27. September 2005; AZ: 32 Wx 65/05).

verdammt... keine Fotos in den Links...

(594 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2017 um 20:49 Uhr)

Du glaubst es vielleicht nicht, aber ich hatte es vor :-D 

Nun geht es aber nicht um die dralle Nachbarin, die sich oben ohne auf dem Balkon bräunt, sondern um vermummte Gestalten, die mit vermeintlichen Kriegswaffen auf dem Hof und "im Stadl" rumturnen und "Krieg spielen". Ich denke, da fallen die rechtliche Berwetung und die Reaktion der eingesetzten Polizeibeamten doch ein wenig unterschiedlich aus Lachend

Ja das liebe Bayern.. Einerseits lieber alles verteufeln aber andererseits massenhaft königlich privilegierte Schützengesellschaften (210 an der Zahl). Ich würde einfach mal eine schriftliche Anfrage an die zuständige Bezirksregierung stellen und Nachfragen welche Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Also jeweils die Regierung von Unterfranken (Würzburg), Oberfranken (Bayreuth), Mittelfranken (Ansbach), Oberfpalz (Regensburg), Schwaben (Augsburg), Oberbayern (München) oder Niederbayern (Landshut). Es dürfte aber sicherlich einen Grund haben, warum alles was mit Airsoft zu tun hat irgendwie einen großen Bogen um Bayern macht. Ich wünsch mich da manchmal in meinem Südhessische Heimat zurück ;) Man sollte also nicht allzu optimistisch sein :) Das andere Problem ist das offensichtlich geeignete Gelände (z.b. ehemalige militärische Liegenschaften) entweder Sperrgebiet bleiben weil verseucht, oder zum Naturschutzgebiet umgewidmet werden.

Wird in Bayern eigentlich Paintball gespielt?! 

Jap in Schwabach ist sogar ne große Halle dafür.

Seite: 1 2 3 4



Anzeige