Privatgelände Haus+Stadel umstritten?

 
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(nachträglich editiert am 04.08.2017 um 21:13 Uhr)

Mich würde auch interessieren was passiert wenn ich in dem Fall nicht die Behörde verständige? Anzeige? Waffen werden abgenommen? Meinen Erkenntnissen ist es eine Straftat eine anscheinswaffe Öffentlich zu führen und zu benutzen aber in den eigenen 4 Wänden? Wie ist es wenn man einen Polizeibeamten gut kennt und es diesem mitteilt? 

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2017 um 21:41 Uhr)

Hast Du eigentlich gelesen, was Millkaa geschrieben hat?

Wenn es nicht den Ruf aller Spieler schädigen würde, würde ich sagen, mach doch was Du willst und finde es raus.

Habe ich nicht gelesen sorry und wie wahrscheinlich ist es auf dem Gelände spielen zu dürfen wenn mann die Behörde informiert? 

Das Problem ist: Sobald sich irgendjemand von euch bedroht fühlt, ist die Einhaltung aller anderen gesetzlichen Vorschriften egal. Dann habt ihr ein Verfahren am Hals.

Das bedeutet, ihr solltet:

1. Alle gesetzlichen Vorschriften einhalten

2. Dafür sorgen, dass ihr kein öffentliches Ärgernis erregt

Denn wenn ihr einen Polizeieinsatz auslöst, dann ist 1. sowieso egal.

Abschließende Empfehlung: 

Erkundige dich, ob das Veranstalten eines privaten Spiels bei dir in deinem befriedeten Besitztum erlaubt ist (Stichwort: aktuelle Gesetzeslage in Bayern), falls das unproblematisch ist, setze dich vorsichtig mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung und erkläre denen was du vorhast. Verbieten können die dir das Spielen vorab nicht, sie können es nur unterbrechen und unterbinden, sobald es dann läuft. Bloß wissen sie dann vorab schonmal wer du bist und das du nichts böses vorhast und werden dir entsprechend kein SEK auf den Hals hetzen.

Wo informiert man sich am besten über die aktuelle Gesetzteslaage telefonisch? 

Das kommt auf die Behörde und die Sachbearbeiter an. Je nachdem wer für deinen Landkreis zuständig ist, wie der Tag von dem oder der ist kannst du Glück oder Pech haben.

Du solltest dich ganz schnell davon verabschieden, dass es überall gleich läuft.

Wenn du da einen Pazifisten sitzen hast, der das Wort Waffen schon auf die Palme bringt hast du schlechte Karten.

Wenn du da einen begeisterten Sportschützen als Sachbearbeiter hast, der das Hobby interessant findet kannst du Glück haben.

Telefonate oder nur Vorbeigehen wird dir auch nichts helfen. Wenn du was schriftlich in der Hand hast kannst du eine Chance haben.

Ob dir jemals einer eine schriftliche Genehmigung zum Airsoft spielen in einem umbewohnten Haus geben wird ist sowieso fraglich.

Wenn dir jemand mündlich was mitteilt, egal ob Polizei, OAmt oder sonst wer hast du nix festes in der Hand.

Du sagst dann ja der Polizist Müller Meier Heinrich hat aber gesagt das geht. Das wird Nie und nimmer irgendwo stand halten.

Weiterhin wage ich es zu bezweifeln dass irgend ein Polizist einen Freundschaftsdienst tätigt und dir das Spielen erlauben wird.

Wenn Waffen gesichtet werden kommt keine Streife vorbei, Da wird direkt groß aufgefahren. Da bringt es dir nichts, dass der Dorfpolizist davon weiß. Nur weil der sagt; Ja die Jungs kenne ich wird ein Einsatz nicht abgeblasen.

Das einfachste und sicherste für dich und das Hobby ist es: LASS es einfach sein.

Such ein Feld und spiele legal.

(71 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2017 um 21:46 Uhr)

@Millkaa laut dir hört es sich ha an als wäre es unmöglich....  ich weiß jedoch von einer Airsofthalle in Nürnberg sowie einem Spielfeld bei München die beide laufen zwar nur 0,5j aber immerhin. Das das ganze schriftlich abgewickelt werden muss dass es Bestand hat ist mir klar. Aber woher weiß ich wer im Landkreis zuständig ist und wo ich die nötigen Infos über die Gesetzteslaage bekomme? Zu dem bekannten Polizisten du hast ja selbst erwähnt dass es drauf ankommt wer da als zuständiger hockt und wenn das der bekannte Polizist /Kommissar weitergibt ist das doch ne andere sache wie wenn du selbst den Antrag stellst oder sehe ich das falsch? Ganz dem Motto Vitamin B

Das die nur 0,5j spielen wird einen Grund haben..

 

Korrigiere Nürnberg über 0,5joule


(nachträglich editiert am 04.08.2017 um 22:11 Uhr)

Du musst dein direktes Umfeld abchecken, die Gegebenheiten müssen's hergeben.

Nehmen wir an das zuständige Odnungsamt genehmigt dir dir die Nutzung zu privaten Spielen, verhindert das einen Polizeieinsatz?

Siehst du keinen mehr, sieht dich auch keiner.

Ob deine Tafeln eine Baugenehmigung brauchen kannst in der Bauvorschrift des Landes einsehen oder anrufen, es sei denn Vatter hat schon zu viel auf der Wiesn "aufgestellt". Die sehen alles, muss Kollege nichtmal für rausfahren:" Was ist das? Und was ist das? Aha, für Holz, soso. Den Bauwagen müssen Sie alle 3 Monate verschieben!

Klar doch mach ich, ist mein Hobby^^(lach).

Ich will's nur erwähnt haben, dürfen Sie nicht. "

Warum fragst du, wenn du auf Biegen und Brechen eine Antwort ersehnst die dein Vorhaben unterstützt?

Ich rate dir weiterhin es zu lassen.

Wenn dir irgendwer im Netzt sagt, dass es O.K. Ist wird das Geschrei ganz groß wenn doch was schief geht.

Wenn dein Bekannter deise Verantwortung für euch tragen will, Versuch es. Vergiss nicht, dass du in Deutschland lebst. Bürokratie hoch 1000. Lass es offiziell genehmigen, im thread wurde dir ja geraten wohin du als erstes gehen kannst.

Wie könntest du wohl sonst vorgehen? Such ein legales Feld in der Nähe und frage den Betreiber wer zuständig ist, wie der Ablauf der Genehmigung war und du hast alle Infos.

Wenn es einfach wäre gäbe es ja nicht das Problem fast 100+km zu einem legalen Feld fahren zu müssen. 

Ok ich werde mich da mal schlau machen aber  wo kann ich mich über die aktuelle Gesetzteslaage informieren außer be der Polizei? Bei der Stadt? 

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 05.08.2017 um 11:04 Uhr)

Suchmaschine des Vertrauens anwerfen und nach "Gesetze im Internet" suchen. Da tauchen definitiv die Seiten mit den offiziellen Texten auf. Sollte jeden normalbegabten Internetnutzer nicht überfordern. 

Das interpretieren der Texte ist dann eine ganz andere Hausnummer und schreit förmlich nach professioneller Rechtsberatung.

Ich kann doch in meinem Haus so viel rumballern wie ich will. 

Wo steht den bitte etwas anderes? 

Und für ein paar Holzplatten braucht man auch in Bayern keine Genehmigung. Hier wird ja so getan, als ob bei uns alles andersherum läuft.

@Hugo89
Du kannst auch in deinen eigenen vier Wänden ein öffentliches Ärgernis erregen, denn wenn man Dich sieht, kann sich auch jemand an Dir stören. Wäre ja auch ein Witz, wenn man sich nackt vor das Fenster, das in Richtung Kindergarten schaut, stellen könnte und nicht dafür belangt werden kann.

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