Ich denke, dass die "Ausnahme" an Fasching eher was mit "Brauchtumspflege" zu tun hat, die ja auch im WaffG als Ausnahme vom Führungsverbot aufgeführt wird...
Außerdem haben Faschingspistolen (eigentlich) immer einen roten Stopfen in der Laufmündung, der sie meiner Meinung nach eindeutig als Spielzeug erkennbar macht...
Grundsätzlich gilt:
Alles was aussieht wie wie in 42a beschrieben, sollte auch verschlossen transportiert werden.
Dies ist meine eigene Interpretation und daher nicht bestätigt...
Wenn ich falsch liegen sollte, wäre ich froh um sachliche Aufklärung...
Mal geguckt wie alt der Thread ist?
.....
Nach dem Post...
Aber da die Jecken bald wieder freidrehen, ist es vielleicht gar nicht so verkehrt, das Ding hier ausgebuddelt zu haben.
Wir sind mal mit Nerf´s bewaffnet auf dem Umzug herumgelaufen. Mit Bundeswehrklamotten und weste.
Die Blicke waren doch sehr aufschlussreich, das würde ich nicht wieder tun.
Karneval/Fasching fällt nicht unter die Brauchtumspflege. Ich wiederhole es noch einmal:
Karneval/Fasching fällt NICHT unter die Brauchtumspflege. Lasst eure Knarren zuhause.