Waffengehäuse transportieren (zB Fasching)

 
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Hallo,

 

mal neh frage habe neh ICS Transform 4, es ist ja verboten neh Airsoft waffe zu transpotieren. Wie sieht es aber aus wenn man die ganzen innerein entfernt das man am ende nur noch das gehäuse hat ? dürfte man damit rumlaufen ? also komplet upper and lower raus nehmemn lauf etc

 

Danke jetzt schonmal

1. Es ist nicht verboten, eine Freie Waffe zu berechtigtem Zwecke zu transportieren.

2. "Damit rumlaufen" ist nicht "transportieren", sondern führen. Und auch ohne Innereien ist der Body immer noch eine Anscheinswaffe und das Führen damit untersagt.

Es geht hier um §42a WaffG und der spricht über die Optik der Waffe, nicht ihre Funktionsfähigkeit. Somit bleibt rumlaufen verboten. 

(13036 Posts)

(nachträglich editiert am 16.09.2016 um 18:03 Uhr)

Währe es so das es bautechnisch nicht möglich ist etwas zu verschiessen dann könnte man mit kleinem Waffenschein, ähnlich Schreckschuss.

Darunter zählt aber nicht alles ausbauen sondern es sollte unmöglich sein.

(804 Posts)

(nachträglich editiert am 16.09.2016 um 21:18 Uhr)

@streik: Quark. Kleiner Waffenschein berechtig zum Führen von Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen ausserhalb öffentlicher Veranstaltungen. Nicht mehr, nicht weniger. Auch keine Softair, egal in welcher Form.

Also grundsätzlich Transport wie funktionsfähig, Führen verboten.

Gut, dann also nicht schussfähig wie ne Pistole für 2,99€ die auch realistisch aussieht (schau von vorn drauf das erkennste nicht auf die schnelle wenns wer zieht) und auch nur peng macht. da brauchste gar keinen Schein.

(804 Posts)

(nachträglich editiert am 16.09.2016 um 23:07 Uhr)

... und die darfste laut WaffG auch nicht führen, da Anscheinswaffe. Und man darf keine Softair führen, egal in welcher Form. Ggf Schußunfähig mit durchsichtigem Gehäuse, mag sein. Aber solang das aussieht wie eine Waffe darf man die transportieren (verschloßen, getrennt von Munition) aber nicht führen.

Wär auch irgendwie witzlos wenn sich jeder Horst für paar Euro n kleinen Schein ausstellen lässt und dann mit seiner M4 ohne Hop Up Unit auf dem Rücken zur Bank fährt oder zum shoppen in die City...

(13036 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2019 um 20:50 Uhr)

Auf welcher Grundlage darfste die Knallstreifenpistolen führen? Jedes Kind rennt zu Fasching damit rum ohne das iwer rumheult.

 

50% Verkleinerung und roter Laufstopfen. Siehe WaffG!

LG Chris ATW

es ist einfach so... Anscheinwaffen zu führen ist eben verboten - wir sind hier in Deutschland, da ist vieles strenger geregelt - auch gar nicht so verkehrt! Airsoft bewegt sich eh in einer Grauzone, und da sollte man diese Grenzen auch unbedingt einhalten - BASTA

Mit dem KWS dürfen nur Waffen geführt werden die ein PTB-Zulassungszeichen (im Kreis) haben.

Das an Fasching hat damit zutun das die Knallstreifenknifften 25% (oder 50% is ja auch egal ;) ) kleiner sind als ihre originale und somit nichtmehr unter das WaffG fallen. Nachzulesen in eben diesem. Diese dürfen auch geführt werden ohne den kleinen Waffenschein.

Währe mir neu wenn die Revolver und Pistolen welche Zundstreifen haben kann kleiner währen als ein original.

An Fasching ist nunmal oft das Prinzip, wo kein Kläger, da kein Richter.

 

 

 

 

 

 

 

ERLAUBT IST ES TROTZDEM NICHT!!

Auch diese Kinderpistolen dürfen eigentlich nicht geführt werden. Außer sie sind eindeutig zum Spiel bestimmt. Wasserpistolen, NERF Guns etz.

Sieht es wie eine Waffe aus, darf man es nicht führen. Kommt vorn was festes raus ^^  gibt es keine kleinen Waffenschein.

Einen "Waffenschein" bekommt man defacto derzeit in DLand auch nicht mehr (auch Personenschützer haben da momentan  schlechte Karten). Spielt aber keine Rolle, weil für alles unter 7,5J Zählt der eh nicht...

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