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Ich kapere mal den alten thread. Nach längerer pause, wie schaut es aktuell mit dem import von gbb internals aus dem ausland aus. Insbesondere der boltcarrier. Ist die einfuhr noch ohne probleme möglich oder hat sich in den letzten jahren etwas an der rechtslage geändert?

Ich pushe nochmal den Thread. Meine Frage ist noch aktuell.

Also mein GHK Bolt ging ohne Probleme durch den Zoll, es waren auch noch paar andere Sachen dabei aber das Meiste was du eh bestellt und dann vllt doch beim Zoll landet ist eh mit Airsoft beschriftet und da sich die meisten beim Zoll wen haben der sich mit Waffen auskennt sollte dies auch kein Problem darstellen.

Bleibt weiterhin dabei, dass Innenläufe nicht importiert werden dürfen. Ob und wie das ganze für die komplettgearboxen nach der WaffG Novelle noch gilt ist unklar. Würde im Zweifel immer davon absehen...

Für Teile wie Verschluss und Teile die dem Verschluss gleichgesetzt sind, würde ich Vorsicht walten lassen und mal den Chris fragen.

(227 Posts)

(nachträglich editiert am 12.08.2021 um 12:17 Uhr)

Hab mir für meine Ghk einen Außenlauf aus Stahl bestellt und der kommt auch ohne Probleme an :) , kommt vom sixmm Shop.

Versand und Zollabwicklung super schnell hätte länger mit gerechnet. Zwischenstopp war ipz Frankfurt 

Also über mein Zollamt liefen schon Läufe, Boltcarrier, Handgranaten und GBB Rebuild Kits. Interessiert hat das keinen und das Zeug wurde aufem Zollamt ausgepackt. Möglich das das dran lag weil über das Zollamt alles mögliche von sniper-as.de läuft.

Musst selbst entscheiden ob dir das Risiko es wert ist ggf. Stress anzufangen oder nicht. Nur bei evike ist glaub (zumindest wars das als ich es letzte Mal geschaut hatte) es Hauptproblem das du erstmal ne Importgenehmigung vom Zoll brauchst bevor die überhaupt nach D liefern.

Ansonsten, einfach ma bei dem ein oder anderen kleineren Shop oder BüMa nachfragen ob dies für dich improtieren, dann biste auf der sicheren Seite.

Worst case eines Ehemaligen Teamkollegen: Jahrelang immer Innenläufe aus dem Ausland(Asien) geordert, gint immer gut, auch beim Zoll. Bis spontan eine Hausdurchsuchung anstand und erstmal alles beschlagnahmt worden ist. Anwaltskosten + Stress an der Backe.

Support your local lawyer - order some illegal stuff!

Wenn der Zoll dir die Sachen aushändigt, heißt das noch lange nicht, dass du rechtlich aus der Verantwortung bist. ;-)

Wie gesagt: muss jeder selber wissen, ich rate grundsätzlich davon ab. Was jeder dann macht ist seine Sache!

@FrauHolle

und nu lass uns doch nicht hängen und erzähl den Rest der Geschichte :D

Kam die Durchsuchung wegen den bestellten Läufen oder weil der Nachbarn mistrauisch wurde? Da könnte man ja auch dreist behaupten, dass die in D erworben wurden.

Ich hatte bisher noch nie Probleme. Es gibt ja auch noch immer die Möglichkeit über ein anderes EU Land zu bestellen

Hausdurchsuchung kam wegen den bestellten Läufen. Nicht wegen Nachbarn oder sonstiges. Die Beamten kamen quasi mit einer Liste von sicher zu stellenden Artikeln angerauscht.

Der Betroffene macht auch sonst keine Faxen, ist juristisch unbelastet, hat(te) keine Vorgeschichte mit Gesetzteskonflikten oder sonst irgendwelche Gründe weswegen man davon ausgehen könnte, dass die Behörden da mal drauf gucken. (gibt ja leider in unserem Hobby einige "schwarze Schafe")

Wie genau und warum die auf die pösen Läufe aufmerksam geworden sind? Gute Frage. Entweder hat mit einiger Verspätung ein Waffensachkundiger Zollbeamter die Akten entdeckt, die Post hat nach der Postverzollung irgendwas gemeldet.. wer weiß das schon.

Verfahren wurde aufgezogen, aber vor dem Gerichtstermin via Anwalt geregelt. Läufe blieben weg, Rest kam aber wieder. Was genau der Spaß gekostet hat? Anwalt initial über 600€ - Bearbeitungskosten etc. werden auch noch zu Buche geschlagen haben. Aber wenn der Betroffene das hier ließt, wird er ggf. was dazu schreiben oder Richtig stellen. Und Auskunft über Kosten/Gebühren geben.

 

[Post von Drug2 (12.08.2021 17:07) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]
(1806 Posts)

(nachträglich editiert am 12.08.2021 um 17:26 Uhr)

Toll! Das Äquivalent wäre:

"Bestelle mir regelmäßig Pilze und Weed übers Netz in den Niedelranden, Bisher noch nix passiert, also könnt ihr das auch machen. Sollte mal was passieren, einfach behaupten, dass wären Kräuter der Provence." -

Aufforderung/Anweisung zu illegalen Handlungen - Offiziell auch noch raushauen, dass man selber Läufe importiert hat... Merkste selbst, oder?

Nur weil du noch keine Konsequenzen erfahren hast, macht es das ganze nicht legal.
Ich gehe auch mal bei Rot über die Ampel, rate aber erstmal davon ab. Und Straffrei geht man nur solange aus, wie man nicht erwischt wird.

Junge junge junge.... .

Und immer noch: Optiken, Hop Ups, GB Einzelteile sind vollkommen legal. Komplette Gearboxen, Teile die dem Verschluss gleichgesetzt werden, Läufe, Lampen/Laser sind verboten.

[Post von Drug2 (12.08.2021 17:32) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
(1806 Posts)

(nachträglich editiert am 12.08.2021 um 18:17 Uhr)

Ich halte mich erstmal an Gesetze, die allgemein für ALLE gültigkeit haben. Auch für dich. Das hat mit Forenpolizei und dem Thread überhaupt nichts zu tun. Hier wurde explizit nach der LEGALITÄT vom Import gewisser Teile gefragt und nicht nach: Kann ich mal das Gesetz umgehen weil ich mir das mit meiner eigenen Auffassung selber auslege.

@Cerberus: Stell nach dem Verschlussteil gezielt ne Frage im "Frag doch mal den Chriss-Thread" Da kriegste noch mal gezieltere antworten. Meine Einschätzung kennst du ja jetzt und die Problematik mit dem Verschluss/Gleichgsetzten Teilen bleibt bestehen. Hier wurde bei der letzten Änderung nichts überarbeitet und wird wohl so bestehen geblieben sein. Wie genau das ganze geregelt ist, weiß der Fuchs (oder Chris).

- Vote 4 close.-

(180 Posts)

(nachträglich editiert am 12.08.2021 um 21:29 Uhr)

Wäre schön wenn du den entsprechenden Paragraphen oder Urteil zeigen könntest welches ein Edelstahlrohr mit einem spezifischen Durchmesser als Waffenrelevantes Teil deklariert und somit den Import unter Strafe stellt.

Dann gäbe es nie wieder Fragen dazu. 

Mir ist nur bekannt dass:

§2 Abs. 5 WaffG:

Die Gearbox (Kolbenpumpe) 

Nach 1.3.3 Anlage 1 zu §1 Abs. 4 Begriffsbestimmung 

als Waffenrelevante Teile eingestuft wird, da diese einem Verschluss gleich kommt und ein wesentlicher Bestandteil der Waffe ist. 

 

Alles andere, Gears, Lauf, Hopup Unit, Motor, Griffstück ist kein Waffenrelevantes Teil.

Da ne GBB ja keine GB hat ist der Bolt Carrier als Waffenrelevantes Teil einzustufen. 

(1806 Posts)

(nachträglich editiert am 12.08.2021 um 21:48 Uhr)

Wesentliche Waffenteile gem. WaffG
vom 01.04.2003
(verkürzt dargestellt:)
§ der Lauf oder Gaslauf,
§ der Verschluss (der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen-
oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil),
§ das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind,
§ bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die
Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind,
§ die Verbrennungskammer

Wesentliche Waffenteile gem. Richtlinie EU 2017/853
vom 17.05.2017


Artikel 1
(1) Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck [...]
2. ,wesentlicher Bestandteil‘ den Lauf, das Gehäuse,
ggf. einschließlich Gehäuseober- und Unterteil, ...den Rahmen,
die Trommel, den Verschluss oder das Verschlussstück, den Schlitten,
die als Einzelteile unter dieselbe Kategorie fallen wie die Feuerwaffen,
zu denen sie gehören oder gehören sollen [...].

1.3.1 wesentliche Teile sind
1.3.1.1 der Lauf oder Gaslauf; der Lauf ist ein aus einem ausreichend
festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen,
die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei
dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils,
der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des
Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der
Ableitung der Verbrennungsgase dient;

Quelle: https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/5185-BKA_Leitfaden_wesentliche_Waffenteile.pdf

 

 

 

Sich selber liken ist schon ziemlich peinlich.

Ist übrigens für AS beinahe allgemein Wissen. Just sayin

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edit: Die Gearbox wurde in einem Gutachten vor einigen Jahren dem Verschluss gleichgesetzt, auf welche Teile sich diese Gleichsetzung bei HPA/GBB ausweitet ist unklar, aber man sollte es mit Vorsicht genießen. Inwiefern diese Gleichsetzung nach der letzen Änderung weiterhin Geltung hat ist auch unklar. Man sollte aber beim Grundsatz bleiben: Bis etwas Gegenteiliges vom Gesetzgeber gesagt wird, bleiben die alten Gutachten/Beschlüsse geltend.

da diese einem Verschluss gleich kommt und ein wesentlicher Bestandteil der Waffe ist. 

Du sagst es ja selber. Das GLEICHKOMMEND ist der Knackpunkt! Und das lässt sich auf nen Verschluss/Verschlussträger/Fake-Bolt übertragen. Wer ne gute Rechtschutz hat, kann sich ja mal selber anzeigen und Klärung schaffen...

 

€dit: Klar ist das Halbwissen. Mit Quelle... Manchmal zweifele ich echt am Verstand der Menschen, die hier sowas als Halbwissen melden.

Und da ist das selflike weg.

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