Bundeswehr

 
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[Post von Andreas Shotevent (06.06.2015 11:54) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

und was bedeutet das jetzt konkret?

Quelle?

Und eine rote WBK alleine reicht nicht für ein Sturmgewehr.

(1219 Posts)

(nachträglich editiert am 06.06.2015 um 12:17 Uhr)

Rote WBK und Vollautomat... naja, kann gehen. Soll jetzt aber nicht das Thema sein.

So und was bringt ein solcher Test? H&K selbst hat ja das G36 KWS I und II vorgestellt - dickeres Rohr. Die Bw hat es nicht angenommen, dafür kann H&K nichts. Jetzt ist ja wieder mehr Geld locker, evtl. könnte ich mir darum eine Anschaffung solcher G36-Varianten vorstellen. Aber das ist meine Meinung.

Was wäre gewesen, wenn man andere StG diesem Test unterzogen hätte? Dann sähe das Ergebnis nicht anders aus.

Zivilversionen mit militärischen HaWa zu vergleichen, ist sowieso Mist.

Bis jetzt hat sich der Wirbel um Heckler & Koch ja etwas abgeflacht, man darf also gespannt sein, was rauskommt. Ich wünsche den Soldaten, aber auch Polizisten im Einsatz, auf jeden Fall eine der besten Waffen, um sich im äußersten Notfall zu verteidigen oder andere zu schützen. Und laut meinem Kenntnisstand ist das G36, auf jeden Fall das G36 A2 eine Waffe, welche diesen Anforderungen zu Genüge gerecht wird.

Hast du noch eine Quelle zu diesem (etwas seltsam wirkenden) Test? Ein Test, der von zwei Personen durchgeführt wird, halte ich mal als nicht wirklich hilfreich, um aufzudecken, ob das G36 (am besten natürlich in Form des G36 A3) weiterhin das Ordonnanzgewehr der Bw bleibt. Denn was heißt "jetzigen Form"? Die Aktuellste ist das G36 A3, ohne dem etwas veraltetem HKV etc. Wobei wie gesagt das G36 A2 auch schon gut war/ist, doch war es mehr eine Notlösung, das G36 A1 ein wenig tauglicher für den scharfen Einsatz zu gestalten. Also was ist die "jetzige Form"?

Edit: Was für Sachverständige waren das? Denn nur rote WBK ist die reine Sammelkarte, das müssten dann tatsächlich Angestelle einer staatlichen Institution sein...

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 06.06.2015 um 12:38 Uhr)

Da wird soviel geschrieben, soviel getestet, die genauen Umstände der Beurteilungen und Tests sind unbekannt, verschiedene Tests kommen zu verschiedenen Ergebnissen weil die genauen Umstände unbekannt sind.

Dazwischen HK und unsere Verteidigungsministerin die beide sicher nicht ganz uneigennützig handeln und auch die Institute/Sachverständigen die die Waffe testen haben entweder Auftraggeber oder eigene Ziele.

 

Ich will das G36 nicht schlecht reden oder gut dastehen lassen aber die Berichtserstattungen von allen mir bekannten Quellen ist in jedem Fall lückenhaft und un-eindeutig.

Dazu viel Pseudo-Gequatsche (auch hier m Thema) ...

Sorry eine fundierte Meinungsbildung ohne die Umstände der Tests genau zu kennen finde ich persönlich einfach zu Populistisch und übereifrig ...

 

Dazu dann Aussagen wie das HK416 wäre das "richtige" für den Einsatz der Deutschen Soldaten, oder AR 15 Systeme sind soviel Besser und 99% der Menschen die da schreiben haben selbst noch keinen Scharfen Schuss abgegeben und von den restlichen 1% haben auch 99% noch nicht im Feuergefecht gestanden... Sowas kann ich schlich nicht für voll nehmen.

 

*Edit* Meiner Meinung nach wäre das Geld sinnvoller in eine zufriedenstellende Betreuung von Soldaten nach einem Einsatz und nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis investiert, das würde  wahrscheinlich mehr helfen als ein neues Gewehr "Schäden am Soldaten" ab zu wenden, das ist aber OT und zu politisch fürs ASVZ)

So ist es leider.

Ich persönlich beziehe meine Aussagen auf Aussagen von Dienstwaffenträger, welche auch u.a. im scharfen Einsatz waren/sind. Ich versuche natürlich auch, so viel wie möglich, verschiedene Berichterstattungen zur Kenntnis zu nehmen, aber das ist nicht ganz so einfach - es gibt schlichtweg keine eindeutigen Aussagen etc.

Ja das stimmt, wenn es dann so Leute gibt, die sagen, ein AR-15-System wäre das Beste und dann das HK416 (A5, dann wohl als G38) vorschlagen, weiß man sowieso Bescheid ;) AR-15 ≠ HK416!


(nachträglich editiert am 07.06.2015 um 16:35 Uhr)

...

(13569 Posts)

(nachträglich editiert am 07.06.2015 um 18:33 Uhr)

ich zitiere einfach mal http://www.gutefrage.net/frage/wozu-berechtigt-die-rote-waffenbesitzkarte. Weil wozu selbst noch mal alles schreiben:

 

Grüne WBK ist für Jäger und Sportschützen und umfasst maximal 2 Kurz- und Langwaffen, welche binnen 14 Tagen eingetragen werden muss. Bekommen kann man die mit nachgewiesenem Bedürfnis, in diesem Fall reicht die Ausübung des Schützensportes (vom Verein bestätigt) oder die Ausübung der Jagd aus. 

...ist die grüne Wbk nicht nur für Jäger und Sportschützen, sondern auch für alle anderen die erwerbserlaubispflichtige Waffen besitzen, aber eben weder Jäger noch Sportschütze sind. Wassersportler bekommen einen grüne WBK für eine Signalpistole ..., Erbwaffen oder Waffen zur Selbstverteidigung kommen ebenso auf grün. Die Anzahl der Waffen ist nicht begrenzt, es gibt lediglich für Sportschützen ein Grundbedürfnis, welches aber durch Nachweis sportlicher Leistungen problemlos überschritten werden kann.

Die gelbe WBK ist, so meine Erinnerung, für Sportschützen, allerdings nicht mehr für Jäger. Diese WBK berechtigt zum Besitz einer höheren Zahl von Waffen, wobei die anzahl der Eintragungen pro Jahr begrenzt ist.

Gelbe WBK berechtigt zum ua. Besitz von Einzellade- und Repitierwaffen.

Erwerbsbeschränkung 2 pro Halbjahr. Keine Höchstanzahl. 

Die rote WBK bekommt man nur als Sammler mit Nachweis einer Historisch oder Technisch wertvollen Sammlung, welche über ein Gutachten nachgewiesen werden muss, was mit extremen Kosten verbunden ist. Überdies müssen entsprechende Räumlichkeiten verfügbar sein. Eintragungen wie "Schusswaffen aller Art" sind nahezu unmöglich zu erlangen, i.d.R. erfolgt eine Beschränkung auf ein bestimmtes Sammelgebiet wie etwa "Repetierlangwaffen bis 1960". Früher gab es die rote auch für Erben ohne große Probleme.

Überdies muss bei allen WBK eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden sowie eine persönliche Tauglichkeit vorhanden sein. Auch müssen in vielen Fällen entsprechende Nachweise für eine sichere Aufbewahrung abgegeben werden.

 

 

Nachtrag:

Stimmt, danke für den Hinweis. Hab leider nicht alles gelelesen. Ich wische einfach mal fix drüber und streiche. Außerdem lasse ich Sonderfälle ungenannt.

 


(nachträglich editiert am 07.06.2015 um 17:39 Uhr)

Ok, 

nachdem fakten und links mal als "halbwissen" hier dargestellt werden, frage ich mich wenn die Rote WBK nur für sammler ist, was bekommen denn die leute nach §18 waffg?

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__18.html

bitte klär mich auf :-)

 

EDIT:

Ich habe das mal zusammengesucht, wie das gesetzlich aussieht:

§ 40 WaffG – Verbotene Waffen

(4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Anlage 2 WaffG – Waffenliste


1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 oder

Anlage 1 WaffG

2.2 Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vom und löst den Schuss aus.

 

Der Thread heißt nichs "WBK und Waffenrecht" 

 

Aber eigentlich egal, weil der sonstige Inhalt auch überflüssig ist.

Sirke die Beschreibung von gutefrage ist Quatsch.

Naja, ist ja auch egal.

Bis jetzt wurde keine Quelle für diesen ominösen Test hervorgebracht - das ist Fakt.

Du zäumst das Pferd von der falschen Seite. Oder auch: du geht von der falschen Annahme aus.

Als "Experte", brauch ich keine rote WBK.

Als Inhaber einer roten WBK bin ich nur Experte in meinem Fachbereich.

 

 

WBK ergehen an Händler und Privatpersonen sowie Vereine mit gewissen Einschränkungen und Sonderrechten. Für alles kann das BKA eine Einschränkung und/ oder Sondererlaubnis erteilen. Alles kann aber auch: Nichts kann. 

Es folgt Klartext, bei Gesundheitlichen problemen oder Mimimi Anfällen sowie unfähigkeit zu Kritik sollte hier auf anraten des Erstellers nicht weitergelesen werden.

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Dein Text war voller Inhaltlicher Fehler und voller hohlem Gefasel. Ein SL8 Lauf wird nicht in ein G36 eingebaut. Er ist bereits drin. Je nach Version des SL8 werden hier Match oder Sonderläufe verbaut. Der Lauf des G36 wurde bereits kurz nach Einführung der Waffe angepasst. Außerdem wurden viele einzelne Kampfwertsteigerungen durchgeführt.

Das Verbauen eines Sportlaufes, welcher für Sportliche Zwecke gedacht ist, macht keinen Sinn. Das ist so als wenn ich ein Rennpferd vor einen Pflug spanne. Den es ist ja das schnellste und spritzigste Pferd im Stall.

Wenn das G36 einen neuen Lauf bekommt, was denkbar ist da es die billigste Lösung des Problem ist, wird es einen dem MG36 Lauf-Typen vergleichbaren Lauf vielleicht mit extra Kühloberfläche erhalten. Denkbar wäre auch die Weiterentwicklung zum Wechsellaufsystem. Vergleich bar zum M4 mit Wechsellauf. Jedoch handelt es sich dabei um eine "nicht klassische Lösung" und wird daher gewiss nicht durchgeführt oder geprüft.

 

Des weiteren sollte man "ich habe mal gehört", "aus der Bild habe ich erfahren", "ich denke mal..." möglichst vermeiden.

 

(ich denke mal... :) Keiner der ASVZ Nutzer wird einen Sinnvollen Einblick in einen Prüfbericht bekommen. Es wird immer nur bei "ich habe in der Zeitung gelesen" bleiben. Das gerade dabei Fehler und Unsinn geschrieben wird sollte doch klar sein.

 

 

Thema für mich durch, es erfolgt kein weiteres Statement. 


(nachträglich editiert am 07.06.2015 um 18:39 Uhr)

Als "Experte", brauch ich keine rote WBK. Als Inhaber einer roten WBK bin ich nur Experte in meinem Fachbereich.

Siehe mal auf den anhang, was da ganz oben steht.  Was ist denn bitte ein Sachverständiger wenn er kein Experte ist?
 

WBK ergehen an Händler

Auch falsch, händler bekommen eine Waffenhandelserlaubnis.

 

 

Mist, nun wollte ich gerade unsere WHE (Waffenhandelserlaubnis) als PDF anhängen, geht aber nicht 



So Experten bekommen eine rote WBK... Gut ich bin Experte für AEPs. wo ict meine rote WBK?

Sachverständiger wenn er kein Experte ist. Ein Sachverständiger ist auch ein Experte. Ein Experte ist aber nicht unbedingt ein Sachverständiger. Gibt da sowas wie Fachkunde und Sachkunde. Da unterscheidet der Gesetzgeber. Bitte für mehr Infos die SuFu des Internet benutzen.  

Ich werde als Experte durch das BKA beauftragt eine Gutachten über "Automatische Waffen" durchzuführen. Wozu benötige ich die rote WBK? Die Waffen werden in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und Anlagen geprüft. Ich darf die Dinger aus Beruflichen Gründen vor Ort bespielen und zwar soviel ich will. Kaufen darf ich mir trotzdem keine. Weil? Umgan zum beruflichen Zweck. So ähnlich steht das in den Papieren.

 

 

Weiter Waffenhändler kümmern sich um eine WHL, damit sie Waffenhändler werden können. Das ist etwas gänzlich anderes. Ich kann Händler ohne WBK sein. Ich kann meine WBK als Waffenhändler aber "erleichtert" erhalten. Als Inhaber einer WHL inkl. Ladengeschäft für Waffen kann ich sogar einen Waffenschein beantragen, wieder was anderes. Was eine WBK durchaus nach sich ziehen kann. 

Selbstverständlich darfst du mein Text wieder zerpflücken. Jedoch gebe ich nur Optionen und Möglichkeiten wieder und lasse es bewusst allgemein. Spitzfindige Auslegungen überlasse ich Leuten die dafür bezahlt werden.

Ach ja in deiner roten WBK steht das du Waffen sammeln darfst. Und zwar Mauser bis BJ 1945. Lang- Kurzwaffen wenn Patronenmun genutzt wird. Du darfst damit soviel kaufen und besitzen (tatsächliche Gewallt ausüben) wie dir gefällt. Solange du die Auflagen der roten WBK und Ihrer Erteilungsbedingungen erfüllst. Ich lese jedoch nicht das deine rote WBK die Automatischeselbstladewaffen gestattet. Und das obwohl du Experte (meint hier Waffensachverständiger oder Waffensammler) bist

 

Endgültig Schluss. Mein WE war zu lang für diese Diskussion. Macht was Ihr wollt.

Nur zur info: das ist nicht meine WBK das bild kommt aus dem Netz!

Hmm, da ich Fachkunde (geprüft durch die IHK suhl) habe, sehe ich das ganze etwas anders. aber du hast sicher recht als AEP experte und rundschreiben von heckler und koch an deren händler sind falsch :-)

im übrigen hast du ja sicherlich auch die ankündigungen zur MSPO (Waffenmesse in polen) gelesen. Aber das weisst du ja besser als die :-)

 

 

 

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