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@HawkEye

Das Problem ist,das ASG nicht "F en"darf.Also ist ein ASG F ziemlich wertlos...

@Cannonball:Such die Waffe mal nach nem eingestanzten K&Z ab

Hochaufgelöste Fotos wären gut (verlinken mit z.B. abload). Bei mir war das Ganze an der Unterseite des Laufs eingestanzt.

Das problem ist jeder darf ein F draufklatschen es wird aber erst gültig wenn das zeichen von einem eingetragenem impoteur drauf ist

Nur für den Fall, dass das jemand nicht verstanden hat: Die Regeln gelten seit gestern Abend, deshalb sind Verkäufe, die vor dem gestrigen Abend eingestellt wurden auch nicht von den Neuerungen betroffen.

Schön das die Regelung bezüglich ASG doch noch Unterschlupf gefunden hat im ASVZ. Die anderen Punkte bringen die Qualität hier im Markt sicherlich voran. 


(nachträglich editiert am 27.02.2015 um 14:55 Uhr)

Also, ich hab mal die Rechnung raus gesucht, ich hab den doch nicht bei K&Z sonder bei sniper-AS gekauft.

Außer den Markings auf dem Bild hat er keine. Auch keinen Stempel von Sniper-AS o.ä.

 Was soll ich jetzt machen? Am besten sniper kontaktieren oder?

Hier noch das Bild in groß.

 

http://abload.de/thumb/dsc_00398yjzn.jpg

das No Retreat ist von sniper für sich auf die PTB Liste eingetragen also alles I.O

Noch Mal nach oben damit, da es offenbar immer noch nicht alle erreicht hat. 

Ich push den Thread auch nochmal für die, die es noch nicht mitbekommen haben

(1575 Posts)

(nachträglich editiert am 05.03.2015 um 20:20 Uhr)

Guten Abend,

ich hätt da ma ne Anmerkung zu der Regelung mit den Polarstar Umbauten bzw eine Frage.

Wenn ich mir so den Handzettel der hier im ASVZ zur Verfügung gestellt wird anschaue finde ich unter dem Punkt "Tunnig" das der Einbau von Wechselsystemen (was die Polarstar meiner Meinung nach ist) frei ist und sofern sich die Energie im gesetzlichen Rahmen ändert ist kein neu Beschuss notwendig. Da die Polarstar Gearboxen in Deutschland frei erhältlich sind, sind sie somit auch dazu vorgesehen durch den Endverbraucher eingebaut zu werden. Außerdem sehe ich nicht in welcher Richtung die Handhabungssicherheit durch den Einbau nicht mehr Gewehrleistet sein sollte. ;)
Selbst wenn eine Polarstar aufgrund der gesamten Gearbox die getauscht wird verboten sein sollte müsste eine SMP bei der die originalshell beibehalten wird doch wiederum erlaubt sein da nur das innere getauscht wird?

Warum muss man dann beim Verkauf den Nachweis eines Neubeschusses erbringen?

 

Hier der Link zum Handzettel und dem passenden Theard:

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000096743

MfG Dusty

Wechsel der Antriebsart. Von Feder auf externe Gasversorgung. 

Wärst du so nett und würdest den entsprechenden Paragraphen aus dem WaffG hier posten, wenn ich mich nicht irre spielt die Antriebsart dort keinerlei Rolle da sowohl Luft als auch CO2 oder Gas als kalte Gase gelten und nur davon die Rede ist wenn mich nicht alles täuscht?

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 05.03.2015 um 20:34 Uhr)

Korrekt. Luft CO² und Gas (Propan/Butan) sind eine Antriebsart. Federgetriebene Arisofts eine andere. rechtlich sind (S)AEG's federgetrieben. Deren Kraft rührt von der komprimierten Feder her. 

Zitat aus AWaffVwV:


Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.3

"Zu den Schusswaffen mit anderem Antrieb zählen auch die Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden"

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1

"Bei dem in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 angesprochenen Kennzeichen handelt es sich um das „F“ im Fünfeck nach Abb. 10 der Anlage II zur BeschussV.

Zur Messung der Bewegungsenergie der Geschosse ist Anlage VI zur BeschussV heranzuziehen. Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster das Geschoss antreibt.

Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einem Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird." 

Deine Zitate sind ja schön und gut aber dennoch ist für mich nicht ersichtlich wo im Gesetz geregelt ist das das wechseln der Antriebsart einen Neubeschuss erforderlich macht?

Ist es nicht auch so, das durch das wechseln der Antriebsart das F erlicht? Ich meine mal sowas gelesen zu haben

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