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(894 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2015 um 18:44 Uhr)

Hallo,

das ASVZ verändert sich stetig. Ein neues Design, Verbesserungen hier und da, ein neues Gruppensystem. Diese Veränderungen machen auch vor dem Marktplatz nicht halt. Und da sich die Userschaft verändert, ändern sich die Marktplatzregeln nun auch ein wenig. 

Über die Änderungen am Marktplatz Regelwerk wurde lange diskutiert und wir sind der Meinung, dass sie den Marktplatz zum Besseren verändern werden. Wir haben viel übernommen und lediglich einige Regeln verändert. Die Regeln sollen keine Hürden für euch sein, sondern euch vor Fehlern bewahren, die im Nachhinein zu Ärger führen können, und viel Arbeit für alle Beteiligten bedeuten. 

 

Hier eine kurze Liste dessen, was wir verändert haben. 

Besitznachweis

  • Der Besitznachweis musste bisher immer eure Usernummer enthalten. Auf Grund einiger Vorfälle wird fortan auch das Datum des Verkaufes auf diesem zu sehen sein müssen. Dies soll Betrug mit bereits verkaufter Ware vorbeugen. Eine Anleitung wie die neuen Besitznachweise aussehen sollen findet ihr hier.
  • Besitznachweise müssen physisch vorhanden sein, sprich nachträglich eingefügte (Paint, Photoshop, o.ä) zählen nicht. Ansonsten sind gedruckte, gemalte oder handschriftliche Zettel in Ordnung. Auch Tablets, oder Handys, die den Besitznachweis zeigen werden akzeptiert. 

Bild vom F

  • Das F ist bei vielen Waffen, die lackiert wurden kaum noch erkennbar bzw. die Importeursmarkings sind verdeckt. Diese müssen ab jetzt ebenfalls auf dem Bild erkennbar sein. Darüber hinaus achtet bitte darauf, dass das Bild vom F scharf sein muss. Das erspart uns und euch viel Ärger.
  • F's vom Importeur ASG werden fortan nicht mehr akzeptiert. Grund hierfür ist, dass ASG keine Lizenz hat nach Deutschland zu importieren und diese F's daher ungültig sind.
  • Das F muss klar erkennbar auf der verkauften Waffe abgebildet sein. 
  • Von jedem Gegenstand, der ein F erfordert muss dieses auch nachgewiesen werden. Ein Gewehr mit Granatwerfer, und 2 Granaten benötigt entsprechend 4 verschiedene F Bilder.
    Den Guide gibts hier.

Preis

  • Meldungen auf Grund überhöhter Preise werden grundsätzlich abgelehnt. Es herrscht eine Preis Autonomie in die wir uns nicht einmischen werden. 
  • Ausnahme sind lediglich gewerbliche Verkäufe, sowie Selbstbauten. 

Verkauf von Gegenständen Ü18

Gegenstände, die nur an über 18 Jährige verkauft werden dürfen, erfordern einen gültigen Altersnachweis. Dies gilt nicht nur für ASG's, sondern auch für gewisse Messer und z.B. Gearboxen. 

Verkäufe kicken

Das Kicken von Verkäufen durch Fotoalben ist gestattet, unterliegt aber den selben Regeln wie das reguläre Kicken, sprich es ist nur alle 14 Tage gestattet. 

Sammelverkäufe

  • Sammelverkäufe sind weiterhin gestattet, achtet aber auf eine genaue Auflistung dessen was noch enthalten ist und was nicht mehr. Und darauf, dass der angegebene Preis oben dem Gesamtpreis der enthaltenen Teile entspricht, um Verwirrung und damit möglicherweise verbundenen Ärger zu vermeiden. 
Waffen
  • Waffen im Kaliber 4,5mm dürfen im ASVZ nicht angeboten werden. 
  • Schreckschuss Waffen dürfen im ASVZ nicht angeboten werden.
  • HPA Systeme (Polarstar o.ä) dürfen nur angeboten werden, wenn ein Nachweis über den Neu-Beschuss erbracht wird.

Besondere Gegenstände

Es gibt Gegenstände, die nur mit gewissen Berechtigungen besessen, geführt oder genutzt werden dürfen. Hierzu zählen zum Beispiel Funkgeräte. Außerdem gibt es Gegenstände, die in Deutschland nicht verbaut bzw. verwendet werden dürfen. Hierzu zählen FA Selector Platzes oder Programmer. Bei derartigen Verkäufen ist klar darauf hinzuweisen, dass die Nutzung entweder komplett untersagt ist, oder an eine Erlaubnis (Funkgeräte z.B. Amateurfunk Lizenz) gebunden ist.

Selbstproduziertes ist immer etwas Tolles und vielleicht sogar besser als das, was man sonst in den Shops bekommt. Da wir aber immer noch keinen gewerblichen Verkauf gestatten, meldet solche Verkäufe vorher dem Bereichsleiter (Deadgamer) an, damit dieser prüfen kann, ob hier eine Gewinnabsicht dahinter steckt oder nicht. 50 Cent oder 1€ Gewinn stören hier nicht, wenn die Teile beim Bezug auf ein mal günstiger werden, aber Mosfets, deren Produktion 3€ kostet für 15€ anzubieten ist untersagt.

Für Dienstleistungen gilt das selbe. Auch diese sind vorher an den entsprechenden Bereichsleiter (Deadgamer) zu richten. 

 
 
Wie zu erkennen ist haben wir die Regeln nicht groß verändert, sondern nur konkretisiert, um Verwirrungen, die uns bisher aufgefallen sind, auszumerzen und die Gesamtqualität des Marktplatzes zu verbessern. Die geänderten Regeln findet ihr auch weiterhin an gewohnter Stelle und gelten ab dem 26.02.2015. Solltet ihr Fragen zu den neuen Regeln haben stehen die Marktplatz Moderatoren (Deadgamer, Papa Fox, Sk!pper, WolfmanA71) euch gern zur Verfügung.
 
Um noch etwas in eigener Sache anzusprechen- Wenn wir euch kontaktieren, da eure Verkäufe möglicherweise nicht korrekt eingestellt wurden, dann erstellt diese zum einen nicht einfach neu und versucht euch uns gegenüber höflich zu verhalten. Wir handeln nach dem VHK und bringen euch ebenfalls Respekt und Höflichkeit entgegen. 
 
 
 
Mfg,
Deadgamer
[Post von User 315 (26.02.2015 08:24) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Hallo Leute,

Was sieht die Regelung bei alten ASG's vor die nur das reine "F" haben?

Ist der Verkauf von solchen erlaubt?

(793 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2015 um 09:31 Uhr)

es muss immer ein Importeur logo mit drauf stehen bei. Das H&K logo zählt teilweise auch weil es sich Importeure auf der PTB Liste eintragen lassen haben

 

http://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Anzeigeliste.pdf

André: Dann musst du nachweisen können, dass die Waffe zum entsprechenden Zeitpunkt erworben wurde.

(13555 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2015 um 11:16 Uhr)

Nehmen wir als Beispiel für eine Waffe die scheinbar "nur" ein F hat, die Walther P38 von Maruzen.

Hier mal ein Bild:

Wir betrachten die Markings der Waffe:  

 

Was sehn wir? ein extrem schwaches F, die 6mm Angabe und Maruzen. Nun schlagen wir in der durch Bull... geposteten Liste mal nach:

Unter dem Punkt 81 finden wir:

 Bilder Upload

Wir können daraus lesen das die Importeur Markings hier AC sind. Die Waffe leidet also nur noch an dem schwachen aber legalen F. 

Nun aus persönlicher Erfahrung: Das F ist scheiße, aber bei dieser Pistole sehr oft so, bei den alten Modellen. Ich Sammle P38er und habe nen ganzen Schwung davon/ gehabt, aus verschiedenen Läden und Quellen.

 

Schlimmer finde ich, das sich hier keiner an gefälschten Fs stört. Da brennen Nutzer untalentiert ein F in den Body und behaupten das es aus dem Laden X kommt. Selbst wenn man nachweist das es gelogen ist, darf der Nutzer weiterverkaufen  und das ob wohl Laden X Sponsor ist und eine einfach Email zum prüfen reichen würde. Ja es gibt F Logos die der Praktikant, mit einem heißen Streichholz gemacht hat. Aber bei einem solchen F sollte die Rechnung gezeigt werden. Denn selbst KZ macht das schon länger nicht mehr. 

 

Nachtrag:

Missverständliche Aussage geändert

Das wird wohl recht schwer. Betrifft mich jetzt zwar nicht (keine entsprechende ASG vorhanden), aber ich denke kaum das noch Rechnungen von einer z.B. 2004 gekauften ASG noch eine Rechnung existiert. Am besten noch vom Händler aus der anliegenden Stadt.

Die Regelung sollte man vielleicht überdenken. Ich weiss das ihr damit vorbeugen möchtet das hier keine illegalen Waffen in Umlauf kommen, wie z.B. eine neu erschienene ASG die nur ein F trägt. Aber den Sammlern, diese beschäftigen sich mit alten und seltenen Modellen, brecht ihr damit das Genick auf dieser Handelsplattform.

"Jedes" legale F ist in dieser Liste. Ausnahmen sind Einzelabnahmen und die haben Papiere. 

Solltest du tatsächlich eine Waffe haben, die keine Papier hat und nicht in der Liste steht, hast du halt Pech. Jedoch frage ich mich wieviele Waffen werden da betroffen sein? 2 von 10.000?

(15 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2015 um 11:38 Uhr)

Sorry hat sich erledigt

Ist diese Liste für Jedermann einsehbar? interessiert mich sehr!

Die betroffenen Waffen mit "Pech" abzuharken ist ja auch nicht die eleganteste Lösung.

Danke für die Verlinkungen, trotz des Sarkasmus.

Könnte man vielleicht mal festpinnen?

(793 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2015 um 12:19 Uhr)

ganz ehrlich das betrifft sicherlich nicht mal 5% wenn überhaupt 2% der Waffen die hier gehandelt werden da ist das Wort Pech schon ganz richtig für eine so geringe anzahl von Waffen die regel extra zu verkomplizieren bzw. Illegalität freien lauf lassen währe das falsche & bei sonder Importen bekommt man immer einen schönen Brief von der stelle wo die Waffe Ge F wurde 

 

@Sirke ich hab keinen Aluhut warum hab ich dann die liste ^^ ich muss wohl Jesus sein 

(161 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2015 um 13:52 Uhr)

möchte Mal eine Frage bezüglich eines Absatzes stellen:

"....Selbstproduziertes ist im....meldet solche Verkäufe vorher dem Bereichsleiter (Deadgamer) an, damit dieser prüfen kann, ob hier eine Gewinnabsicht dahinter steckt oder nicht. 50 Cent oder 1€ Gewinn stören hier nicht, wenn die Teile beim Bezug auf ein mal günstiger werden, aber Mosfets, deren Produktion 3€ kostet für 15€ anzubieten ist untersagt...."


Das würde heißen wenn jemand ein Mosfet herstellt und es im ASVZ verkaufen möchte, dürfte er nur ein wenig mehr Verlangen, als er im Materialkauf bezahlt hat?

Wenn ich eine 0815 Rechnung für selbst erstellte "Werkstücke" nutze (Es wird beachtet, der Erbauer dieses Bauteiles ist Elektriker, wohnt in NRW, bekommt 17€/Stunde, Materialkosten 5€, 45 Minuten Arbeitszeit (EINZELSTÜCK):

Material+(Stundenlohn*Aufgebrachte Arbeitszeit)

5€+17€*45 Minuten Arbeitszeit = 17,75€

ich bin zwar kein Elektriker, jedoch würde ich z.B. dieses Produkt kaufen, wenn ich vertrauen in die Arbeit der Person hab.

Insofern wie würdet ihr das Zählen? Produktion oder Gewinn?
 

(2830 Posts)

(nachträglich editiert am 26.02.2015 um 13:28 Uhr)

"Wenn ich eine 0815 Rechnung für selbst erstellte "Werkstücke" nutze (Es wird beachtet, der Erbauer dieses Bauteiles ist Elektriker, wohnt in NRW, bekommt 17€/Stunde, Materialkosten 5€, 45 Minuten Arbeitszeit:[...]"

"Da wir aber immer noch keinen gewerblichen Verkauf gestatten, meldet solche Verkäufe vorher dem Bereichsleiter (Deadgamer) an, damit dieser prüfen kann, ob hier eine Gewinnabsicht dahinter steckt"

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