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Genau das ist zurzeit die Frage, im Gesetz hab ich jetzt nur was zu den Antriebsarten gefunden und das was Sk!pper gepostet hatte, dennoch fehlt zur untermauerung der These noch der Entsprechende Paragraph aus dem Waffengesetz.

Was mich etwas stutzig macht ist das überall bei den Shops gesagt wird das man keine Tunnigteile einbauen darf weil dann das F erlischt, laut Handzettel und Gesetz darf mans ja scheinbar doch ohne das das F erlischt?

Ein weitere Punkt der beachtet werden sollte ist das es auch ein System gibt bei dem die Gearbox durch eine spezielle Gearbox ersetzt wird um die Waffe auf Gasbetrieb mit entsprechenden M4 Mags umzurüsten. Dadruch wird das Antriebssystem gewechselt und das F müsste verfallen aber dennoch ist das System frei verkäuflich und somit zum Einbau durch den Endverbraucher bestimmt?

http://www.begadishop.de/catalog/product_info.php?cPath=338_680_733&products_id=8030

 

Ich will ja nich nerven aber ich bin kein Freund von sowas wenn auf der einen Seite behauptet wird das es verboten ist, auf der anderen Seite immer die entsprechenden Gesetzestexte gefordert werden und auf der dritten dann aber bei Verboten keine entsprechenden Auszüge vorgelegt werden. Reines "Ich hab da irgw ma was gelesen" bringts da nicht wirklich.

Klar man könnte jetzt sagen das iss ma wieder ne Grauzone aber da unser ganzes Hobby eine einzige riesen Grauzone ist fehlt mir da dann etwas die Grundlage für das Verbot ;)

Es gibt keine Hinweispflicht. Der Händler kann, muss aber nicht auf die rechtliche Situation hinweisen. 

(1575 Posts)

(nachträglich editiert am 05.03.2015 um 21:26 Uhr)

Natürlich, das bestreite ich ja nicht nur sehe ich einen gewissen Wiederspruch darin das hier von ASVZ Seite bei solchen rechtlichen Fragen schon seit geraumer Zeit bei allen Behauptungen ein Zitat aus dem Gesetzestext gefordert wird aber bei dieser neuen Regelung gibt es bisher kein entsprechendes Zitat das das Verbot, das vermutlich doch einige betrifft, gesetzlich rechtfertigen würde.

Ich will hier niemanden auf den Keks gehen und aktzeptiers natürlich auch wenn die Moderatoren jetzt sagen das sie diese Regelung von sich aus einführen aber dennoch wär ein Beleg das das auch wirklich Verboten ist nicht schlecht sonst könnte ja noch ein Schelm behaupten im ASVZ würden die Moderatoren aus Willkür herraus entscheiden :P

 

Zusammenfassend also nochma die Frage:

Warum muss beim Verkauf von Polarstar Umbauten ein Nachweis über den Neubeschuss geleistet werden wenn ein Neubeschuss laut Waffengesetz nicht notwendig ist?

Was sucht ihr euch denn im Gesetzestext blöd? Hat Phoenix nicht damals beim beschussamt nachgefragt und die meinten, man bräuchte ein neues F da Änderung der Antriebsart?

Solangs nich im Gesetzestext steht iss es nicht verboten. Beim Sniper im Showroom wird auch gesagt das man Waffen nicht selber tunen darf und die Info vom Beschussamt kommt aber laut Gesetz und ASVZ ist dem auch nicht so.

 

Deshalb geht es gerade darum den entsprechenden Gesetzestext rauszusuchen der dies belegt den nur weil es jmd gesagt hat heißt das ja noch lange nicht das es auch verboten ist.

Dusty: Sehr gern darfst du deine Waffe mit Polarstar-System an das BKA schicken und einen Feststellungsbescheid anfordern, denn da sitzen die Profis. Wir sind hier nur Laien, die über Intentionen und präzise Auslegungen des Waffenrechts nur mutmaßen können. 

In unseren Laienhaften Augen ist der Wechsel der Antriebsart erlaubnispflichtig nach §26 WaffG, da der Hersteller der Waffe das Teil zum Einbau vorsehen müsste. Schließlich sagt auch die AWaffVwV unter Punkt 21.2, dass der Wechsel eines wesentlichen Bauteils ein Bearbeiten der Schusswaffe ist. Das BKA hat festgestellt, dass die Gearbox im Ganzen ein wesentliches Teil ist.

Da wir, wie gesagt, keine Juristen sind und uns noch keine Urteile oder Feststellungsbescheide zum Polarstar-System vorliegem, gehen wir auf Nummer sicher und fordern einen Nachweis über den Neubeschuss der Waffe. So ist der Käufer ausreichend vor Repression des Staates geschützt. 

Anders ist es zum Beispiel beim Tippman M4, das steht in den PTB-Listen und ist somit legitim. 

Vielen Dank für die Stellungnahme, damit lässt sich endlich ma was anfangen. Das ist wenigstens ma ne Begründung mit der sich was anfangen lässt.

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