Büchsenmacher für HPA Umbau gesucht
Seite: ...4 5 6 7 8 9 10

Seit neuerem muss die Antriebsart neben dem F stehen, vermutlich zur einfacheren Kontrolle. Änderst du die Antriebsart (Saeg -> HPA) ist das F nicht mehr gültig.
Ohnehin nicht wenn es Abweichungen zum hinterlegtem Muster gibt.

 

Du hast n Fiat 500 und baust ein Ferrari Motor ein. Darfst du damit noch herumfahren?

Zum Thema Abweichung Muster wurde schon mehrfach gesagt, das machen die Chinesen schon beim Liefern, ohne es dem Shop zu sagen.

Piston von Rot zu Blau oder was grad da ist. Neues Nozzle mit Oring.

Es gibt hunderte Modelle, die nach der Herstellung nie geöffnet wurden und Abweichungen haben vom Muster.

Bekannteste bsp war damals VFC 416, da gabs mehrere Gens, aber neue Meldung beim Beschussamt, nein.

Geschweige denn, wenn du eine Einzelabnahme machen lässt - da gibt es kein Muster.

Wiederum sehr interessant.. heißt also ich kann weiter bedenkenlos an meiner Einzelabnahme rumpfuschen.

Also hat sich nix geändert und ich kann quasi ohne irgendeine rechtliche Basis (wie auch immer die aussehen möge), weiter rumpfuschen, HPA in alles einbauen, was ein F hat und im Fall der Fälle das Beste hoffen??

  • ich kann quasi ohne irgendeine rechtliche Basis [...], weiter rumpfuschen, HPA in alles einbauen, was ein F hat [...]??

Nein.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2020 um 15:28 Uhr)

Bitte die Seiten 8-9 lesen.

 

EDIT - Zitat aus o. g. Thread (und Gesetz):

  • 8.1 werden Waffen [...] hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn [...] der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist; [...]
  • 8.2 wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn
  • 8.2.1 sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere [...] Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),
  • 8.2.2 wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft,

Relevant ist Punkt 8.2.2.

Austauschen von wesentlichen Teilen stellt eine erlaubnispflichtige Bearbeitung dar, wenn eine Nacharbeit erforderlich ist.

Muss man zum Einsetzen der HPA Engine irgendwo z. B. schleifen, feilen oder dremel, damit es passt, darf man das nicht ohne Erlaubnis.

EDIT 2:

Und man benötigt eine Erlaubnis zur Bearbeitung, wenn durch den Einsatz der HPA Engine die Schussfolge verändert wird, z. B. von einem Einzelschuss-Repetierer zu einem Halbautomat. (Nummer 8.2.1 des o. g. Zitats)

(327 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2020 um 17:08 Uhr)

Okay, soweit so gut, aber wenn ich nix anpasse, dann bearbeite ich ja auch nicht und solange ich einfach nur die komplette GB austausche, passt ja alles?

 

 

EDIT: Ich hätte vllt erwähnen sollen, dass ich nur Systeme mit Standart GB meine und die nur austausche, ohne dran rumzufeilen oder ähnliches

Das ist halt die große Frage. Laut ASVZ-Denke darfst du bei S-Aegs alles tauschen, wie du lustig bist. Nur ein HPA-System darf nicht rein.

Laut der Rechtslage in Deutschland ist das alles weitgehend unbestimmt, spätestens seit den Änderungen im September übrigens auch der HPA-Umbau.

Hm, die komplette Gearbox wurde vom BKA als wesentliches Teil einer Schusswaffe eingestuft. Wenn ich die nur austausche, ändere ich ja nicht wirklich was. Wenn da aber ein völlig anderes Antriebssystem reinkommt, wurde damit ein wesentlicher Teil der Waffe geändert.

Belegt doch eure Aussagen einfach Mal mit Quellen.. hier steht so viel Halbwissen

@Lars

Wir sind hier im allg. Forum, da muss nicht zwingend eine Quelle genannt werden. In der Rechtslage schon.

Ansonsten hat das ASVZ die nach wie vor hier geltende Sichtweise, die sich bislang noch nicht dramatisch geändert hat. Nach wie vor erlauben wir nicht die Kommunikation oder den Verkauf von Waffen wo die Antriebsart gewechselt wird/wurde und über 0,5J sind.

Auch bei S-AEG Waffen und allem anderen darf man nicht alles tauschen und an allem Schrauben. Das ist schon ewig so und bleibt auch so. Der Eindruck kann natürlich anders sein.

 

 

Okey dokey artischokey

Ich bin dann mal zufrieden.

Sorry Lars, mein Wissen ist aus zweiter Hand von einem Büchsenmacher den ich kenn, der auch HPA Umbauten macht wink
(Und ich schätze ihn nicht so ein das er nur Stimmung machen will um Aufträge zu bekommen)

Meine Meinung ist ja immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nur, wenn etwas passieren und jemand im Spiel verletzt werden sollte und dieser dich auf Schmerzensgeld/Schadensersatz/Unterhalt whatever verklagt, werden sicherlich auch die Geräte beurteilt werden. Wenn dann etwas nicht in Ordnung wäre, kanns teuer werden. Auch eine Haftpflicht Versicherung kann Geld zurückverlangen.
Oder wenn bei dir zu Hause ein Razzia stattfindet und dir jemand unbedingt was anheften will...
Beide Fälle dürften zwar ungefähr die gleiche Wahrscheinlichkeit haben, aber Murphy ist und bleibt ein A-Loch...

Eine offensichtlich veränderte Waffe könne aber von Spielfeldbetreibern zum Ausschluß führen.

Aber mal in die Runde gefragt, da ich ja noch nicht soo lang dabei bin:
Kam es schonmal vor, das bei einem Spiel die Herren in schwarz aufgetaucht sind und sich von dem ordnungsgemäßem Zustand der Waffen überzeugt haben?
(Bei mir erst einmal und die sagten (über Funk) das es sich um Paintball Waffen handelt. Weiter haben die sich nicht eine einzige Waffe angeschaut)

Seite: ...4 5 6 7 8 9 10



Anzeige