Büchsenmacher für HPA Umbau gesucht
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[Post von User 151277 (17.10.2020 12:43) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]

Zu dem was Baron von streik geschrieben hat:

Das "F" besagt doch nur, dass 7,5J nicht überschritten werden und die Waffe semi-auto läuft, oder? Also ises eigentlich auch knusper, ob Strom oder HPA in nem Body liegt solange, dass "F" irgendein Shop oder das Beschussamt rechtmäßig aufgebracht haben, richtig?

 

Ich hab kein Bild mehr gefunden, wo Upper und Lower zusammen drauf sind (brauche den Lower für ein anderes Projekt), deswegen nur ein Bild vom Upper mit den 2 Fs:

 

 



(1035 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2020 um 01:07 Uhr)

Wie ist das denn jetzt eigendlich mit der angekündigten Änderung das hpa nicht mehr abgenommen werden muss?

@Marvbeck, alle softair sind druckluft. Es unterscheiden sich nur die Wege, wie die Luft komprimiert wird..

Also hätte ich mir die 160€ fürn Neubeschuss auch sparen können o.O?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2020 um 08:55 Uhr)
  • alle softair sind druckluft.

Hm nö, Gesetz lesen! Nicht alles ist Druckluft im Sinne des Gesetzes. (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.9 WaffG)

Was "richtig" ist, ist, dass Behörden oft aus Einfachheit alle Softairwaffen zu Druckluftwaffen subsumieren, da Federkraft-, Federdruck-, Druckluft- und Druckgaswaffen rechtlich gleich behandelt werden.

Rechtlich gleich, aber nicht dasselbe.

Hat den das "S-AEG" neben meinem "F" eine rechtliche Bedeutung? 

  • Hat den das "S-AEG" neben meinem "F" eine rechtliche Bedeutung?

Nicht zwingend - man könnte es aber als Typenbezeichnung deklarieren.

Gemäß PTB dient die Typenbezeichnung zur Unterscheidung verschiedener Varianten einer Waffe zur eindeutigen Identifizierung.

Meist ist damit aber das Waffenmodell gemeint (z. B. G36, G36 A1, G36 K, usw.).

Letztlich kommt es halt darauf an, was der Hersteller/Importeur der PTB als Typenbezeichnung gemeldet hat.

 

Wenn Dein "S-AEG" nicht als Typenbezeichnung angezeigt wurde, ist es rechtlich bedeutungslos.

Man hätte ja auch ein S-ASG nehmen können. Das wäre neutraler gewesen. 

Wenn es also nicht in der Liste mit "S-AEG" geführt wird, ist es irrelevant.. Danke.. 

(327 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2020 um 11:12 Uhr)

Ich hab grad mal die PTB Liste durchgeblättert und von "S-AEG" steht da nix.

Hier auch mal ein Ausschnitt zu meiner CM15-463

 

 EDIT: Bei den HPA-Waffen steht immer 'HPA' mitdabei, außer natürlich bei den Tippmann.



(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2020 um 11:20 Uhr)

Naja, in der schriftlichen Anzeige der PTB wird zumindest noch abgefragt, um was für eine Art Schusswaffe es sich handelt (z. B. Druckluft-Gewehr, Druckgas-Revolver, Federdruck-Kurzwaffen, ...).

Die Bezeichnungen "HPA", "S-AEG" , ... tauchen dabei noch nicht mal auf und gesetzlich ist das als Kennzeichen auch nicht zwingend erforderlich.

Ob das daher - außer in der Anzeige selbst - noch in irgendeiner anderen ggf. internen Liste geführt wird, weiß ich nicht. Denke eher, es dient der internen Katalogisierung.

 

EDIT:

Davon ab, signalisieren die Kennzeichen erstmal nur, ob die Waffe ordnungsgemäß verbracht oder hergestellt wurde. Mit der Bearbeitung hat das nix zu tun.

 

EDIT 2:

In der PTB Liste tauchen durchaus ab und zu die Bezeichnungen HPA oder AEG und auch S-AEG auf. Aber das ist nicht die Regel.

Interessant..

Aber wie immer keine rechtliche Aussage, sondern nur ein weiterer Hoffnungsschimmer.

Kann man sowas nicht einfach irgendwo nachfragen?

 

  • Kann man sowas nicht einfach irgendwo nachfragen?

Absolut verbindlich? Erst durch richterlichen Entscheid meist in Folge einer Strafsache.

Rechtlich verlässlich? Sachverständigen beauftragen.

Unverbindliche Behörden-Meinung? Einfach Behörde anschreiben und einen vorgefertigten Text serviert bekommen.

Und wo irgendwo noch so? In Internet-Foren, sozialen Medien oder den Teamkameraden fragen... Mit u. U. noch mehr Interpretation, Halbwissen oder Urban-Legends.

 

Wenn es so einfach wäre, bräuchte man nicht ständig darüber diskutieren...

Und da unser Rechtssystem nicht das amerikanische ist, bietet auch ein Gerichtsurteil keine absolute Rechtssicherheit.

Jeder Fall wird für sich behandelt und betrachtet. Und auch, wenn vorherige Urteile in ähnlichen Fällen Berücksichtigung finden könnten, gibt es genug Beispiele von absolut konträren Entscheidungen in scheinbar gleichen Fällen.

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