Aufsichtspflicht und Airsoft
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(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 20.07.2014 um 21:15 Uhr)

Ich glaube der Entschluss über 18 zu spielen hat hier keinen Einfluss, außer man kann sein Alter variieren und Kosten der eigenen Mutter aufdrücken will.

Worum geht es?

Um einen unter 18jährigen Schützen, dessen Mutter zahlt, weil er Person X ein Auge ausgeschossen hat (und nicht kontrolliert hat, ob dieser eine Brille trägt).

Daß Person X, also das worauf ich als Ü18er schießen würde unter 18 ist, ist völlig egal. Der Unterschied wäre, daß ich statt der Person hafte.

 

Es geht hier sogar nicht mal um über oder unter 18, sondern nur darum, daß der Schütze zahlt. Das wäre, wenn man der Argumentation folgt auch über 14 und über 18 der Fall.

ABER das Urteil ist explizit auf unter 18 gemünzt. 

Mm kurz mal ne Frage so am Rande. ..

Woher hatten den die Kids die Pistolen/ Asg her?

Bei uns zb war letzte Woche Kirmes,  mein Sohn (12) hat dort durch Lose ziehen eine Pistole erworben.  Nach dem Nach Hause  kommen berichtete er mir davon und das er mit ein paar Kindern auf der Kirmes sich gegenseitig beschossen haben. Ende vom Lied war Pistole von mir eingezogen und ihm die Folgen und Risiken erklärt.

Softair u 18 ist für mich ein no Go! Fakt ist aber das Eltern nicht immer dabei sind  und es wieder zeigt das man Softair Pistolen überall mittlerweile her bekommen kann.

In meinen Augen sollten Softair Waffen wenn ab 18 Jahre und auf keiner Kirmes, Flohmarkt  oder sonstigen Läden erhältlich sein!  Sondern nur in Shops wie zb Begadi und das gegen Vorlage das man 18 Jahre alt ist. 

Grüße dennis

Das ein u14 sowas einfach bekommt, als "Gewinn" sehe ich als grob fahrlässig, dazu noch 0 Aufklärung seitens des Losverkäufers. Sowas sollte verboten werden. Ab 14 mit Aufklärung (Pflicht) welche von Eltern und "Käufer" unterschrieben werden muss (wer dann nichts weiss hat Pech wegen nicht lesen und merken).


(nachträglich editiert am 21.07.2014 um 11:46 Uhr)

nach meinen beobachtungen sieht man es leider immer häufiger, dass 0,5er einfach an kirmeslosbuden verteilt werden. ist kein schöner trend.

 

zum thema " aber wenn der muttizettel und die ausweiskopie gefälscht sind" - dann kann das dir als veranstalter egal sein. dann wurdest du opfer einer arglistigen täuschung, konntest aber annehmen, dass der erziehungsberechtigte es legalisiert hat. muttizettel und ausweiskopie gehören im teamordner min. 2 jahre archiviert.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 20.07.2014 um 22:25 Uhr)

Über dieses Thema hab ich mal mit dem Moderator Chris (ATW) 2011 eine laaaange Diskussion geführt, also über Aufsichtpflich, über die Rechtslage bei Beschuß von jugendlichen Personen mit Waffen die ab 18 freu käuflich sind usw usw ...

Hier der Link dazu:

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000031107&seite=1

Zitat von Chris ...

"Also wenn die Eltern dabei sind, dann können diese auch den Haftungsausschluss für den Spieler mitbringen! Ob sie nur unterzeichnen oder dabei sind macht aber keinen Unterschied!

Müsste mann ggf. jemand aus dem Haftungsrecht befragen, ob es dann noch besondere Feinheiten gibt.

Aufsichtspflicht bei Jugendlichen besteht ja grundsätzlich nicht!"


Ich hab im Zuge dieser Diskussion auf diese Ausage zur Aufsichtpflicht diesen Text im Netz gefunden.

7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Schädigt das Kind einen Dritten, muss die Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch, wenn sich das Kind verletzt. Hier tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, die aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht Regressansprüche erhebt. Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach den persönlichen Eigenschaften des Kindes, den sonstigen Umständen sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. Zu den persönlichen Eigenschaften des Kindes gehören Alter, Entwicklungsstand, Charaktereigenschaften, bisheriges Verhalten und Erfahrung. An die Aufsicht über einen Dreijährigen werden demnach andere Anforderungen gestellt als an die bei einem Vierzehnjährigen. Die Feststellung, die Aufsichtspflicht richte sich auch nach den sonstigen Umständen, besagt, dass sich Art und Umfang der Aufsicht am Gefährdungsrisiko zu orientieren haben. So sind zum Beispiel die Anforderungen besonders hoch im Straßenverkehr oder beim Umgang mit Waffen und gefährlichen Materialien. Mit dem, was einem verständigen Aufsichtspflichtigen nach vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann, ist gemeint, dass das Handeln pädagogisch nachvollziehbar begründet werden kann. Es wird nicht erwartet, dass ein achtjähriges Kind rund um die Uhr beaufsichtigt werden muss. Das heißt dass ein Kind nicht ständig beaufsichtigt werden muss. Auch das ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der Situation. Urteilsbegründungen zufolge muss bei einem über vierjährigen Kind keine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Aufsichtsperson mehr gewährleistet sein. Das heißt umgekehrt , dass man bei einem kleineren Kind jederzeit in der Lage sein müssen, Gefahren abzuwenden. Falls ein Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Pflicht einzugreifen. Wird ein Kind von anderen Personen beaufsichtigt, zum Beispiel von der Nachbarin, der Oma, im Kindergarten oder einer Tagesmutter, übernimmt die Person automatisch die Aufsichtspflicht.

Quelle: Eltern-im-Netz.net

Der Text erklärt ansich wie sich Aufsichtspflicht gestallten kann, damit hat man es als Aufsichtspflichtige Person natürlich hängen wenn man das Spiel mit Airsoftwaffen unbeaufsichtig laufen läßt. Einen hundertprozentigen Standpunkt bezüglich der Rechtslage wenn es darum geht als Volljähriger mit einer ab 18 freien Waffe auf Minderjährige/Jugendliche zu schießen ist es damls nicht gekommen.

Ich für meine Teil fand das Risiko ohne 100%ige rechtliche Absicherung schon damals zu hoch um bei vollem Verstand eine freie Waffe auf einen jugendlichen abzufeuern, Einverständnisserklärung hin oder her.

Grüße

Worm²

 

(1759 Posts)

(nachträglich editiert am 21.07.2014 um 19:22 Uhr)

Genau so gehts mir auch Ausnahme: Eltern (Teil) Spielen mit.

 

Edit @Christian: Dein Verweis führt zu ganz viel Text,  der so Formatiert wie er ist ne Zumutung ist. Absätze helfen. Ich gebs erstmal auf da durch zu steigen, evt mit mehr motivation irgendwann mal...

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