Aufsichtspflicht und Airsoft
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(nachträglich editiert am 19.07.2014 um 13:20 Uhr)

Hallo zusammen,

vier Kinder spielen Airsoft auf einem Parkplatz. Mal ganz davon abgesehen, dass das schon nicht legal klingt, kam es zu einem folgenschweren Unfall. Eines der Kinder trug nämlich keine Schutzbrille und es kam, wie es kommen musste: Dem Kind ohne Schutzbrille ging eine Kugel ins Auge. Das Kind erhielt dadurch schwere Verletzungen. Ende vom Lied: Die Mutter des Schützen darf nun ihr Leben lang zahlen, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. 

Wie genau das bei Jugendlichen über 14 Jahren auszusehen hat, ließ der Senat zwar offen, doch gehe ich davon aus, dass es hier ähnlich aussehen wird. 

Ich persönlich treffe daher für mich die Entscheidung, nur noch auf Events zu fahren, die Ü18 only sind. 

http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4349-olg-oldenburg-1-u-3-14-urteil-wenn-kinder-mit-softair-pistolen-spielen

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 19.07.2014 um 13:13 Uhr)

Ich verstehe was du meinst Flea, aber ich glaube nicht, dass das was mit den Events zu tun hat. Mal abgesehen von der fragwürdigen Lokalität waren die Kinder hier ja 10-13. Mit dem Alter hab ich zum Glück noch keinen auf einem Spielfeld gesehen. Dazu kommt, dass auf den Feldern die grundsätzliche Pflicht der Schutzbrille herrscht. Dazu der Haftungsausschluss, der unterschrieben werden muss. 

Aber trotzdem geb ich dir recht, das ist wieder Mal hirnrissig. 


(nachträglich editiert am 19.07.2014 um 13:16 Uhr)

Das sehe ich genauso wie Du.

Wir nehmen keine Minderjährigen in unser Team auf!

Ganz genau wegen solchen dingen,wenn was pasiert sind nacher wir im A....

Waffen an 14jährige finde ich sowieso nicht in Ordnung.

Eine Begründung für das Urteil besagt:

"Abgesehen von einer angeblich erfolgten allgemeinen Ermahnung, die Softair-Pistole nur nach Anlegung des dafür vorgesehenen Gesichts- bzw. Augenschutzes einzusetzen und auf solche Schutzmaßnahmen auch bei anderen Spielteilnehmern zu bestehen, habe die Mutter ihren Sohn weitgehend unkontrolliert schalten und walten lassen." 


Das heißt: Die allgemeine Schutzbrillenpflicht auf einem Gelände entbindet nicht von der Aufsichtspflicht. Und der Haftungsausschluss beruft sich zumeist auf die Haftung des Geländebetreibers/Veranstalters, nicht jedoch die Haftung des Schützen. Zumal hier wieder die Frage ist: Inwieweit muss der Erziehungsberechtigte seiner Aufsichtspflicht bei einem Jugendlichen nachkommen? Dazu sagte der Senat:

"Hinzu komme als spezifische Gefahr bei Jugendlichen, dass sich beim Einsatz solcher Softair-Waffen ein Wettkampfgefühl bis hin zu einem übersteigerten "Jagdeifer" entwickeln könne, was zu einem gefährlichen, unüberlegten, ungesteuerten und exzessiven Einsatz solcher "Spielzeugwaffen" führen kann." 


Insofern ist anzunehmen, dass das auch von Ü14-Jährigen zu erwarten ist und somit die Aufsichtspflicht des Erziehungsverpflichteten verletzt würde, wenn der Jugendliche einfach auf das Spiel fährt. Inwieweit der Haftungsausschluss das Papier wert ist, auf dem es geschrieben ist, bleibt noch durch ein Gericht zu klären.

Drauf anlegen will ich's nicht unbedingt, aber stimmt wohl, dass es nur um den Betreiber geht, dass dieser nicht haftbar gemacht werden kann. Die Haftbarkeit der Eltern bzw. die Aufsichtspflicht bleibt ja bestehen. 

Genau das ist der Grund warum wir ohne Ausnahme nur mit und gegen Ü18 Spieler spielen. Für diese Argumentation habe ich ,u.a. hier,schon regelmäßig massiv Schelte bekommen!

Im übrigen gehen ich noch einen Schritt weiter: der Mutti Zettel ist so lange o.k. bis etwas passiert! Wenn was passiert und es um Kosten,Haftung und Folgekosten geht will ich den/die jenige sehen deren Kind es betrifft! Da kommen dann Diskussionen auf wie "hab ich vorher nicht abschätzen können welche Gefahr hier von ausgeht etc."

"Bei Kindern ist es im Hinblick auf die Gefährlichkeit von Softair-Pistolen erforderlich, dass die Sorgeberechtigten eine umfassende Kontrolle über den Einsatz solcher Softair-Waffen seitens ihrer Kinder behalten. Es müsse gewährleistet sein, dass zeitnah eingegriffen werden könne, so das OLG Oldenburg." Der Satz hat richtig Prisanz! Bedeutet im Umkehrschluss für jeden der U18 Spieler mit auf ein Game nimmt ( in dem Fall der jenige der die Aufsichtspflicht hat) muss Garantieren können das der U18 Spieler unter Dauerbeobachtung ist und der Aufsichtspflichtige JEDERZEIT eingreifen kann! Wie soll das bei normalem Spielbetrieb gehen? Eigentlich das AUS für jeden Muttizettel !

(3886 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 19.07.2014 um 13:46 Uhr)

Wenn es einen Betreiber gibt und der sich einen Haftungsausschluss unterschreiben lässt, wird er dadurch automatisch zur Aufsichtsperson auf dem Event. Die Eltern treten mit der Einverständniserklärung die temporäre Aufsichtspflicht an den Betreiber ab. Das ist, gerade für die Gelände- bzw. Eventbetreiber ein sehr großes Risiko, was leider durch den Haftungsausschluss nicht zu 100% gebannt wird (gibt da ja auch Urteile zu). Die Eltern sind in dem Fall dann aber erstmal aus dem Schneider.

Spielen die Kinder natürlich illegal in einem Stadtpark ohne Orga/Betreiber, dann haften die Eltern selbstverständlich, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Wie bereits im Eingangspost erwähnt, ist hier zwischen Kind und Jugendlichem zu unterscheiden, vgl.:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html

Da aber keiner weiß, wie das mit Jugendlichen aussieht, ist man mit ü18-Games auf der sicheren Seite.

Naja, im Text sind auch Jugendliche erwähnt, die einen bestimmten Trieb entwickeln können. Ich warte derzeit noch auf die Volltextveröffentlichung.

@ [64.Rat´s] the Doc .....back again.......

Was Du da zitierst gilt für Jugendliche UNTER 14 Jahre (nicht unter 18):

"Zumindest für Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, sei es im Hinblick auf die Gefährlichkeit dieser Gegenstände erforderlich, dass die Sorgeberechtigten eine umfassende Kontrolle über den Einsatz solcher Softair-Waffen seitens ihrer Kinder behalten. Es müsse insbesondere gewährleistet sein, dass zeitnah eingegriffen werden könne, wenn etwa durch die Art des Spiels, die Spielteilnehmer oder deren Verhalten sich konkrete, besondere Gefahren ergeben."


Und unter 14 Jährige spielen sowieso "nirgendwo" mit.

@K. Wolf: was glaubst Du woran sich ein Richter orientiert wenn es zu einem ähnlichen Prozeß kommt? Genau! An dem Urteil das hier aus Oldenburg kommt! Da wird es egal ob 13 oder 15 Jahre! Wenn es bei einem Kind/Jugendlichen zu einer Verletzung kommt weil Du mit einer Waffe auf ihn geschossen hast, kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln das Problem hast DU! 

Meine persönliche Meinung zum System, solchen Urteilen, der Resonanz auf diese und etwaiger anderer Aspekte lasse ich mal heraus.

Ich werde weiterhin _mit_ und gegen U18er spielen, und genau so, wie bisher die Authorität und Sicherheit im Umgang mit solchen Geräten an den dafür vorgesehenen wenigen, möglichen Orten predigen und forcieren.

Natürlich ist es naheliegender, Persona non Grata auszugrenzen, machen wir ja seit jeher in D.

So just put out your Forks and Torchlights - make my Day.

P.S. Da hat wieder ein Autofahrer einen Unschuldigen getötet. Möge sich die Fahrschule bitte endlich von Fahranfängern distanzieren. xD

@ Waldgeist - Henchman of the Realm:

wie ist das mit Äpfeln und Birnen? Es macht mMn einen nicht unerheblichen Unterschied ob es im Strassenverkehr zu einem Zwischenfall kommt, oder ob ich es billigend in Kauf nehme das ein Mitspieler durch einen von mir abgegebenen Schuss verletzt werden kann!

Genau durch solche Sachen wird unser Sport zu nichte gemacht. Wenn kleine Kinder unbeaufsichtigt mit ASG's in der öffentlichkeit "spielen". Obwohl ich auch mit 14 meine erste ASG in der Hand hatte, bin ich der Meinung das egal mit welcher Energie Airsoft Waffen erst an 16 oder ältere verkauft werden sollten. Bei 10 -13 jährigen ist es ja kaum verwunderlich das so etwas geschieht. Deshlab sollten auch 0,08er komplett vom Markt genommen werden. Das sind mMn. wirklich nur Sachen mit denen kleine Kinder spielen und so etwas nicht mit genügen ernst behandeln. Airsofts sollten einfach nicht in die Hände von leuten gelangen die solch einen Mist damit anstellen. 14 ist einfach immer noch zu früh dafür.

Trotzdem kann ich deine Aussage nicht verstehen das du nur noch auf Spiele über 18 gehst. Man darf auf keinen Fall alle unter 18 jähirgen über einen Kamm scheren und das hier ist bei 10-13 jährigen vorgefallen und das ist noch ein riesen unterschied zu 16. Das es auch bei 16 jährigen Schwarze Schafe gibt mag ich nicht zu bezweifeln aber solche sind in jeder alters gruppe vertreten.

[Post von Chicken (19.07.2014 14:14) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
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