Panzerabwehr

 
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(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 15.07.2014 um 22:46 Uhr)

Die Rechtslage ist da recht eindeutig:

WaffG - Anlage 1, Punkt 1.2.1

"Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, [...] die zum Abschießen von Munition [...] bestimmt sind"

Somit alle Abschussvorrichtungen für BB Showergranaten. Kalibrigkeit ist kein Argument, sonst wären Schrotflinten ja auch keine Schusswaffen ;)

Ich bitte Die Herren Pseudoexperten sich ein wenig zurückzuhalten, offensichtlich scheinen sie ein übermächtiges Ego als ausreichenden Ersatz für Fachkompetenz zu halten, was eher lächerlich wirkt.

Für Einzelbescheide ist nebenbei das BKA zuständig, sind echt nett da, hab sie bei der letzten Fachkonferenz Waffenrecht getroffen, also einfach anschreiben und genug Geld für den Einzelbescheid einplanen.

Viel Erfolg :D

Was den Werfer mit aufgesteckter Rakete angeht, so ist dieser tatsächlich nach meinem Kenntnisstand nicht vom Waffengesetz erfasst, bzw. reglementiert. es mangelt sowohl an einem Lauf als auch an einem Munitionsbegriff.

Mechaniken, die ohne Gas (Bogen / Feder) die Kraft übertrage, wären vom WaffG erfasst aber in allen Umgangsformen privilegiert.

 

Aber Chris, sagtest du nicht mal, dass BBs nicht dem Munitionsbegriff unterliegen?

Ja das stimmt, die BB's unterliegen nicht dem Munitionsbegriff.

Munition im Sinne des WaffG besteht zumindest aus Geschoss(en) Hülse und Treibladung. Daher ist die einzelne BB keine Munition aber die Granathülse schon.

Ah okay. Das ist interessant! 

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Granaten nicht zusammen mit der für sie vorgesehenen Waffe transportiert werden dürfen?

ja, in dem Fall schon, außer es fehlt ein Munitionsbestandteil, z.B. das Gas. Dann ist es wieder keine Mun.

Ich spinn mal was zusammen: Also betrachten wir einfach mal die 40mm Granate als Waffe. Sie hat einen Auslöser, Lauf der auch als Magazin dient und naja das ding schießt halt. Im Grunde ist der Granatwerfer aber kein Abschussgerät. Es ist im Grunde nur eine Schusswaffenhalterung mit Hebel mit dem Man dessen auslöser betätigt. Also ist es wie die 3 Bein Lafette fürs MG42/MG3, nur halt Mobiler und in der Optik einem echten Granatwerfer nachempfunden ohne aber dessen funktion direkt zu Erfüllen.

Aber sind Lafetten verboten? Nö, frei erwerbbar weil sie verschießen ja nix. sie halten nur die Waffe. Und sind lafetten ein waffenbegriff? Nö. Sind sie markierungspflichtig? Nö. Die Importeure machen dass nur zur Sicherheit wegen Leuten die keine Ahnung haben, aber davon gibts ja reichlich. Und wenn sie kein F haben würden würde auch niemand fragen weil ja die Granaten schließlich die Waffe sind und das F haben.

Also ists ja auch nicht anders mit selbgebauten Auslösemechanismen. Sie sind ja nicht die waffe, nur eine verlängerung des Zeigefingers.

Ja und nein. Das hatten wir schon Mal in einem Thread in dem's um das nach F'en von Waffen, Granaten und Werfern ging. Das Gesetz ist nicht zu 100% klar, ob der Granatwerfer nun ein F benötigt oder nicht. Er beinhaltet selbst nicht die Möglichkeit BB's zu verschießen, ja ist aber genau hierfür gebaut worden. Und er stellt den Lauf dar, jedenfalls zum Teil.

Da kommt es dann auf die Gerichte an, wenn man mit Werfer ohne F erwischt wird wie das angesehen und darüber geurteilt wird. Grauzone eben. 

Die meisten Gerichte werden sich an die herrschende Meinung halten oder einen von uns Waffenrechtlern ranholen, um das zu beurteilen.

Herrschende Meinung ist: F auf jeden Fall!


(nachträglich editiert am 18.07.2014 um 00:37 Uhr)

Wo wir wieder bei dem schönen Spruch "Recht und Recht ist nicht das gleiche" angekommen sind. Da muss ich dann doch leider massiv and der Kompetenz des Ehrwürdigen Richters zweifeln wenn er sich anstatt die eindeutige gesetzliche Lage zu evaluieren lieber auf hören sagen vertraut. Wenn er dann wenigstens einen Sachverständigen dazu holt ist es ja schon vertretbarer ^^

 

MfG Scoob

aber in so eine lage will dann doch keiner von uns geraten ^^

also würde ich immer mit dem Strom schwimmen ;)

So haben im Dritten Reich und der DDR auch so manche gedacht. Nur mal nebenbei.

Aber dafür hält man sich eine Herrschende Meinung, damit man auch bei nicht 100% eindeutigen Lagen ein Mindestmaß an Rechtssicherheit hat.

Mädls, bitte BTT!

Auf der IWA dieses Jahr war ich u.a. auf dem Stand von Pyrosoft, russicher Hersteller, die hatten diverse interessante Neuheiten, darunter 40mm Granaten in mehreren Ausführungen, die man mit einem speziellen mit Gas befüllbaren Cylinder in jeden standard Granatwerfer laden kann.

Besonderheit, die Granaten werden aus diesem verschossen und fliegen bis zu 100m! weit. Darunter reine Dummys aus Schaumstoff, dann welche die nach ca. 40-50m Flugphase explodieren mit BBs Splitterwirkung, dann Rauchgranaten die nach dem Verschiessen ca. 10 Sec. später das rauchen anfangen, sowie welche mit farblicher Kreidepulverfüllung und zerbrechlichem Kopf, die beim Aufprall einen großen Pulverfleck auf dem Ziel hinterlassen.

Vor allem letztere wäre eine optimale "Panzerabwehrwaffe" und man könnte sich die bisherige Praxis mit Luftballons, PApiertargets o.ä. sparen.

Die Version welche im Flug explodiert wird man in D sicher nicht genehmigt bekommen, die Rauchgaranetnversion evtl. und die anderen sollten aber durch BAM/PTB durchgehen.

Du glaubst nicht wirklich das es in D eine Zulassung für aus einem Werfer abgefeuerte 40mm Geschosse geben wird ,oder? Ich für meinen Teil hab keine Lust auf solche Geschosse! Dazu ist mir das Verantwortungsbewusstsein zu vieler Spieler nicht ausgeprägt genug! Denk da nur an diverse Erlebnisse mit Thunder Granaten! Wenn ich mir vorstelle das solche Granaten dann über diverseste Areas fliegen auch wenn kein "Panzer" in der Nähe ist bekomm ich schon das große Gruseln!

@Chris Aber so wie Leo es beschrieben hat ist es aus meinen Augen Eindeutig. Aber was ich denke oder meine ist ja bekanntlich nicht zwangsläufig das was recht schaffende Bürger der Oberschicht davon halten ;) 

 

Ich würde mich über solche Granaten freuen. Allerdings würde ich Sie nur für den Spaß benutzen und nicht zum Spielen ^^

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