Garantiefall bezahlen?!

 
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(nachträglich editiert am 05.12.2013 um 16:21 Uhr)

Hi ASVZ,

ich besitze nun seit September eine M249 von A&K bzw. P&J, wie sie in dem österreichischen Shop angeboten wird, in dem ich sie gekauft habe.

Vor 3 Wochen circa hatte sie dann einen Defekt, habe den Service angeschrieben und sie dann auch umgehend an den Shop zur Reparatur geschickt.

Die Waffe wurde daraufhin auch repariert, der Defekt war laut Mitarbeiter ein defekter Piston und die Antwort beinhaltete unter anderem "...- leider ist dieser Verschleiß, insbesondere bei 0,5J Umbauten und zu starker Akkuleistung, nicht immer auszuschließen. Wir müssen diese Reparatur somit in Rechnung stellen!"

Daraufhin hab ich erwähnt, dass ich es abwegig finde, für die Reparatur bezahlen zu müssen, da ja offensichtlich kein Bedienfehler vorliegt und es noch in der Gewährleistungszeit passierte.

Daraufhin bekam ich folgende Antwort: 

"...ein abgefressener Piston ist ähnlich einer abgeschliffenen Kupplung bei einem Auto ein Verschleißschaden, der durch den Benutzer unnachvollziehbar hervorgerufen werden kann. Durch die naturgemäße Empfindlichkeit von 0,5J Systemen (federgedrosselt!) kann das noch leichter passieren. Solche Mängel können wir demnach nicht unter die gesetzliche Gewährleistung nehmen."



Jetzt die Frage:

Wer ist im Recht? Kann ich auf eine kostenlose Reparatur bestehen, oder hat der Shop das Recht, Geld für die Reparatur zu fordern? 


(nachträglich editiert am 05.12.2013 um 16:14 Uhr)

Es stimmt leider! Verschleißschäden liegen außerhalb der Garantie. Da kannst du nichts machen. Nur zahlen. Zudem weisen viele Shops bei Federdrosselung darauf hin, nicht zu starke Akkus zu benutzen, auf Grund eben jener Verschleißerscheinungen.

 

Edit:

Ich sehe gerade, dass das Teil erst einen Monat alt ist... Was für Akkus hast du benutzt?

Also das ist echt dreist. Meiner Meinung nach ist ein Bauteil welches in normaler Nutzung nicht die gewünschte Lebensdauer erfüllt vom Hersteller gegen eins zu ersetzen welches diese Dauer erfüllt. Ebenso wenn du eine neues Auto kaufst um das Beispiel zu nennen. Wenn da irgendein Schaden nach dem Neukauf entsteht ist der Hersteller in der Pflicht das auszutauschen. Dafür gibt es die Garantie. 

(1177 Posts)

(nachträglich editiert am 05.12.2013 um 16:17 Uhr)

Erst mal danke für die Antworten!

Ja, Scorpion, aber eben dafür gibt es doch Garantie, oder nicht?

Ich mein, was fällt denn dann unter die Gewährleistung/Garantie bei ASG's, wenn nicht Teile der Gearbox? Sonst gibt es ja nur noch wenige Teile, die einen Defekt haben können, wie Hop Up oder Motor. 

Edit: Ich hab einen 9,6V Akku benutzt, einen hochwertigen. Selbst der mitgelieferte Akku war 9,6V und ich habe keine Anregung seitens des Shops erhalten, dass ich niedrigere Akkus verwenden muss. 

Bei Materialfehlern greift diese Garantie... Wäre halt zu klären, woran es lag. Am Akku sollte es nicht liegen.

Es ist nunmal so, das etwas mit Bewegung und Reibung früher oder später verschleisst.

Der Piston ein ASG gehört leider zu den mechanisch am meisten beanspruchten Teilen.

Wenn ich Shopbetreiber wäre, würde ich sowas natürlich auch als Verschleißteil ansehen, aber nach 1-2 Monaten ist das natürlich schon sehr hart. Dort sollte man Kulanz walten lassen.

Gesetzlichen Anspruch hast du darauf aber leider nicht. Denn an ASG´s ist mal abgesehen von den Externals alles Verschleiss.

Grüße von Juristicorn:

Österreicher Shop. Österreiches Recht. Da musst du die Ösigesetze lesen. Aus deutschem Recht wirst du nicht schlau.

 

Mein Senf:

Der Piston ist ein Verschleißteil, eine Gearboxshell nicht. Da ist der Knackpunkt - ich spreche vom gesunden Menschenverstand, nicht Gesetzen.

Bevor das so teuer wird rate ich dir einfach einen neuen zu kaufen und selbst einzubauen bzw von jemandem der es kann für 5€. Meiner Meinung darf man eine 0,5er doch komplett Intern und Extern modifizieren muss nur eben dann nach chronen ob sie unter 0,5 bleibt.

Das mit dem Piston ist uns auch schon passiert. Wurde aber aus Kulanz repariert. Jetzt wurde die Softair per Feder auf 0,8J gedrosselt und dann noch ein kleines Loch gebohrt, jetzt hält der Piston seit über einem halben Jahr. 

(1177 Posts)

(nachträglich editiert am 12.12.2013 um 14:35 Uhr)

Ich hab ihnen am Telefon gesagt, dass ich in Kenntnis gesetzt werden soll, wenn eine Reparatur mit Kosten verbunden ist.

Daher kaufe ich ASGs nur in Deutschland, da ist der Versand nicht so teuer.

"
Ich befürchte so langsam auch, dass sie die ASG erst los schicken, wenn ich das Geld überwiesen hab."

Natürlich geht das per Vorkasse?! Was denkst du denn?

Kauf das nächste mal bei Softair-Prof, die Retourenabt. dort ist sehr kulant.

Klarer Fall von selber Schuld.

Im Ausland bestellen und sich dann wundern wenn es Probleme und hohe Versandkosten gibt.

 

btw auch hier in Deutschland ist ein Piston ein Verschleißteil.

Lass es dir eine Lehre sein.. Selbst Reperatur hätte ich 25€ mit allem drum und dran gekostet.

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 05.12.2013 um 17:49 Uhr)

in D hätteste jetzt das recht die Rep. nicht zu zahlen, da hingewiesen das die es mit dir absprechen solle. in Ö könnte es anders sein.

und selbst wenn etwas in D kaputt geht innerhalb der ersten 6 Monate, ist es egal ob Verschleißteil oder nicht. da kein Händler nachweisen kann das es davor nicht doch nen Materialfehler hatte.

Mit der Kupplung ist ein scheiß beispiel... Du hast teilweise selbst auf Bremsbeläge bis zu 40TKM Garantie.

und in der kurzen zeit kann man es eig nur traurig finden

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