Funktionsfähigen Laser an der Waffe ohne feste Montage

 
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(nachträglich editiert am 08.12.2011 um 13:17 Uhr)

Die Frage hierbei ist natürlich ob die Intension berücksichtigt werden muss, oder der klare Wortlaut des Waffengesetzes zu solchen Anbauten. Geht man nach der Intension wäre es rein theoretisch schon strafbar, wenn man die Lampe an das Gehäuse der Waffe lehnt, während man sie festhält. Ist also gar nicht so einfach.


(nachträglich editiert am 08.12.2011 um 13:38 Uhr)

@ Thomas: Im Strafrecht (und an dieser Stelle enthält das Waffenrecht ja einen Straftatbestand) gilt allerdings der Grundsatz: Tatbestand -> Rechtswidrigkeit -> Schuld. Fehlt nur eines der drei Merkmale, fehlt es an einer strafrechtlichen Ahndbarkeit.

Vorliegend stünde der Tatbestand zur Disposition:

Ein strafrechtlicher Tatbestand muss jedoch klar und eindeutig definiert sein. Er darf per se keine Deutungsmöglichkeiten zulassen (ja, ich weiß, die Praxis ist häufig anders). Eine Auslegung eines Tatbestandes ist aber nicht möglich. Entweder hat man sich dem Tatbestand entsprechend rechtswidrig verhalten (Montage und Begriff der Montage) oder nicht. Da kommt auch ein Richter nicht vorbei, soweit nicht nach seinem Rechtsverständnis die hier genannte Vorrichtung (entgegen der ansonsten herrschenden Rechtsmeinung) eine Montage darstellt, wobei ein Richter dann im Urteil ziemlich gut begründen muss, weshalb er von der ansonsten herrschenden und in den Kommentaren dokumentierten Auffassung der Definition einer Montage abweicht, um sein Urteil berufungs- bzw. revisionsfest zu bekommen.

Und daran dürfte es scheitern.

Wenn man nämlich Deine Sicht der Dinge fortführen würde, dann müsste auch jeder Anschlag, bei dem eine Waffe an die Lampe gehalten wird, um ein Ziel zu beleuchten, verboten sein. Ist es aber gerade nicht.

Würde man da jetzt nämlich auslegen, dann würde man zu dem Ergebnis kommen, dass auch dann, wenn man eine Lampe lediglich an die Waffe heranhält und sie auf das Ziel ausrichtet, die Lampe gem. des Gesetzes eine "für Schusswaffen bestimmte
Vorrichtung" wird, die "das Ziel beleuchtet oder markiert". Dem ist aber gerade - was unbestritten ist - nicht so.

Wie gesagt:

Nach meinem Verständnis geht das Gesetz schlichtweg davon aus, ob die Montage für die Montage eines Zielbeleuchtungsmittels an einer Waffe bestimmt ist bzw. ob ein Zielbeleuchtungsmittel an einer Waffe (!) befestigt (!) wird. An beidem fehlt es hier allerdings, weil keine körperliche Verbindung von Waffe und Lampe stattfindet.

Beleuchtet man noch den Schutzzweck des Lampen-/Laserverbots, so kommt man auch zu dem Ergebnis, dass dieser offensichtlich nur darauf zielt, eine ausreichend stabile Verbindung von einer Lampe mit einer (scharfen) Schusswaffe zu verhindern. Ist nämlich eine Lampe nicht an einer (scharfen) Schusswaffe montiert, so würde durch Rückstoß und Hochschlag unweigerlich ein lediglich manuelles Heranhalten der Lampe an die Waffe und damit eine Ausrichtung der Lampe auf das Ziel aufgelöst werden. Und nur diese quasi die automatische Ausrichtung der Lichtquelle auf das Ziel, welche durch eine Montage der Lampe an der Waffe ermöglicht wird, wollte der Gesetzgeber offenbar verhindern und unter Strafe gestellt wissen, weshalb er lediglich entsprechende körperliche Verbindungen von Lampen etc. zu Waffen unter Strafe gestellt hat.

Zudem zielt der Schutzzweck des Verbots erkennbar (rechtshistorisch) nicht auf Airsoftwaffen ab, sondern diente vielmehr der Eindämmung/Verhinderung von Wilderei mit scharfen Schusswaffen. Denn wird Bambi in der Dunkelheit mit einer Lampe angeleuchtet, bleibt es stehen und der Wilderer hat leichte Beute gemacht. Zu der Zeit, als dieses Verbot ins WaffG kam, hat noch niemand (weder technisch und ansonsten durch den § 37 WaffG a. F. verhindert) an Airsoft gedacht. Da aber der Gesetzgeber das WaffG eher verschärft, als lockert, hat nach dem Boom der Kaltgaswaffen bislang aber noch niemand die Notwendigkeit gesehen, Kaltgaswaffen von dem eigentlich für Feuerwaffen bestimmten Montageverbot für Lampen/Laser auszunehmen, so dass letztlich auch die Airsoftler von einem eigentlich für Feuerwaffen gedachten Verbot betroffen sind.

In diesem Sinne...

Nachtrag:

Momentan sind das alles Aussagen, die auf meinem Rechtsverständnis und auf meiner Rechtskenntnis basieren. Mir liegt momentan - wie bereits eingangs erwähnt - der Kommentar zum WaffG nicht vor, weil dieser bei mir im Homeoffice liegt, wo ich gerade nicht bin. Heute Abend werde ich hier noch Fundstellen aus dem Kommentar zum WaffG:

http://www.beck-shop.de/Gade-Stoppa-Waffengesetz-WaffG/productview.aspx?product=8485474

nachlegen. Vielleicht muss ich dann meine derzeitige Meinung auch noch relativieren.

Wer übrigens mal die Euros für das Werk über hat: Es lohnt sich, wenn man wirklich einmal Kenne über die Materie bekommen will. Und es ist vor allem überwiegend so erklärt, dass man auch ohne großartiges Verständnis der Rechtssprache versteht, was einem das Buch sagen will. Und nein, ich werde nicht vom Verlag bezahlt. Aber das Buch ist mein Lieblingsarbeitswerk für waffenrechtliche Sachverhalte. ;-)

So, hier die versprochene Fundstelle:

"Diese Zielhilfen müssen für Schusswaffen bestimmt sein, was stets zu bejahen ist, wenn sie über eine Vorrichtung verfügen, welche es ermöglicht, sie auf eine Schussw. zu montieren. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um eine feste Vorrichtung oder lediglich um einen Adapter handelt, um diese Leuchtgeräte, Laser oder Zielpunktprojektoren an einer Schusswaffe anzubringen."

Quelle:

Gade/Stoppa, Komm. z. WaffG, 1. Aufl. 2011, Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 - 4 WaffG, Rn. 23

Es ist also, wie ich bereits schrieb, auf das "Montieren" bzw. eine solche Vorrichtung abzustellen, welche für das "Anbringen" einer Lampe an der Waffe bestimmt ist. Es ist also ganz unzweifelhaft auf die körperliche Verbindung zwischen Lampe und Waffe abzustellen. Wenn ich der Lampe lediglich einen Teller biete, um sie darauf abzulegen und festzuhalten, um mir einen beidhändigen Anschlag mit Waffe und Lampe zu ermöglichen, den ich auch ohne dieses Hilfsmittel einnehmen könnte, fehlt es sowohl am "Montieren", aber auch am "Anbringen" der Lampe etc. an der Waffe.

Von daher halte ich nach meiner Meinung die Umsetzung der ursprünglichen Idee weiterhin nicht für verboten.

In diesem Sinne...

Wars das schon? Ich hätte gern noch ein paar qualifizierte Meinungen.

Ok...

ich kann basteln...

@Peter ich hatte das mit jemand eigendlich nicht auf Ordnungshüter gemünzt...

Da ich genau den selben Gesetzeskommentar verwende, kann ich mich meinem Vorposter nur anschließen: legal!

2 erfahrene User und einer davon ist der ASVZ-Rechtsexperte. Da sich die beiden einig sind, denke ich dass alle weiteren Fragen geklärt sein dürften - es ist legal!

Ich werfe als LAIE mal ein, das es ja auch illegal ist, einen Helm bspw. mit einer solchen Lampe auszurüsten, selbst wenn man als Anwender nicht die Intension hat, diese dann im Nachhinein an seiner Waffe zu montieren. Wenn ich diesselbe Intension bei deiner Halterung anwende, Fox, fällt mir da auch mit geringer technischer Mittelbedienung, die Möglichkeit ein, diese dann temporär dauerhaft zu befestigen.

Ich würde also sagen, das es eine Grauzone ist. Und es hat für mich denselben Beigeschmack wie gewisse Reenactments, die zwar Legal aber anstössig sind. Ich bitte das zu berücksichtigen.

 

Grüße

@ Silent Spectator:

Dagegen werfe ich ein, dass es nicht illegal ist, eine Lampe an seinem Helm anzubringen. Das ist wie mit einer Kopflampe: Mach doch.

Das Problem ist nur, dass die militärischen Helmlampen regelmäßig Montagen (Picatinny bzw. Weaver) aufweisen, mit denen eine Lampe normalerweise an einer Waffe befestigt wird bzw. werden kann. Damit werden diese Lampen allein wegen der Montage grundsätzlich von Sinn und Zweck her als dazu bestimmt angesehen, an einer Waffe montiert zu werden - siehe meine obige Fundstelle -, weshalb häufig die Lampen schlichtweg bereits verboten sind.

Das hat nichts damit zu tun, dass die Montage einer Lampe an einem Helm per se verboten wäre.

Auch wäre eine Helmlampe trotz entsprechender Montage (Weaver/Picatinny) dann legal, wenn sie sich ausschließlich an einem Helm (bspw. aufgrund ihrer Formgebung) und nicht an einer Waffe montieren ließe, da dann die Zweckbestimmung zur Montage an einer Waffe mangels Geeignetheit nicht mehr gegeben wäre und damit der Verbotstatbestand nicht mehr greift.

Und darauf, dass man die Grundidee mittels einfachen Mitteln (Kabelbinder etc.) zu einer festen Lampenmontage machen könnte, bin ich bereits eingegangen: Das ist vollkommen irrelevant. Nochmal: Denn nach dieser Argumentationskette müsste auch ein konventioneller ZF-Ring bereits verboten sein, weil man mit einfachen Mitteln (Schraubendreher) eine Lampe statt eines ZF einsetzen und diese dann an einer Waffe montieren kann. Dennoch ist weder ein ZF-Ring, noch eine taktische Lampe mit einem Körperdurchmesser für eben jenen ZF-Ring, verboten. Auch die Kabelschalter sind vollkommen legal, obwohl man aus allem schnell eine Lampe für die Waffenmontage konstruiert hat.

Erst die Kombination von Lampe + ZF-Ring macht die Sache waffenrechtlich interessant - vor allem, wenn sowas im Set (ggf. noch mit einem Kabelschalter) verkauft werden sollte und der Hersteller dann dick und fett draufschreibt, dass es sich um ein Lampenset für die Waffenmontage handelt.

Auch könnte man mit der gleichen Deinigen Argumentation bereits Kabelbinder oder Klebeband verbieten, denn auch damit ist eine Lampe schnell an einer Waffe befestigt - und das ganz ohne Montage.

In diesem Sinne...

Ja, und es bleibt dennoch eine Grauzone, "Rechtsverdreher" gibts auf beiden Seiten, und die der anderen(Staatlichen) Seite hat immer die dickere Hose an, das dürfte langsam klar sein.

Im Prinzip ist es mir egal, nur hat sich dieser Gesetzespassus nicht gross geändert, aber seit jeher ist es für "alle" illegal... warum bloss?!

 

Grüße


(nachträglich editiert am 09.12.2011 um 11:10 Uhr)

Erst einmal kannst du nur für das verurteilt werden was du auch gemacht hast. Man kann dich nicht einfach dafür verurteilen, dass du unter deiner Waffe eine Montage befestigt hast, die zum Anlegen/Auflegen einer Lampe gedacht ist, diese aber nicht fest mit der Waffe verbindet. Du hast also keinen Gesetzesverstoß begangen.

Jeder Richter könnte dann sagen "Aber da kann man doch mit wenigen Handgriffen eine feste Montage draus machen ". Aber das zählt nicht. Was zählt ist die Tatsache dass du es nicht gemacht hast, sondern die Montage für das nutzt wofür sie da ist - zum Auflegen/Anlegen. Ansonsten wäre es ja schon strafbar ein Scope auf die Waffe zu montieren, denn auch das könnte ich schnell abnehmen und in den Mountring eine Lampe stecken. Wie beschissen das dann aussieht sei erst einmal dahingestellt. Letztendlich kann man dich nur für das bestrafen, was du gemacht hast. Und dass du diese Auflage benutzt um im Spiel eine Waffe fest zu montieren muss dir ja erst einmal einer nachweisen! Man kann es vermuten, jedoch nicht beweisen da du es ja nicht getan hast.

Das ändert doch aber immer noch nichts an der Grauzone. Das wurde jetzt schon Zweimal ignoriert..

 

Grüße

Ok es ist Legal ABER

Was Glaubt ihr Denken Richter Medien unbeteiligte wenn wir uns die Gesetze so zurecht Biegen das sie uns Passen?

Als ob das nen Richter Juckt ob die Lampe Abfällt wenn er los läst Oo

wenn ihr Lampen wollt spielt im Ausland sowas wirft nur wieder Probleme auf!

Morgen kommt dan einer mit der Idee an der Selector Platte etwas zu befestigen das mit nem Handschuh in dem n Magnet ist das FA Ermöglicht wird.

Was so ja auch nicht Illegal ist da ja keine FA Selector Platte Verbaut ist.

Wenn man schon so was machen will solte mann nicht so nen Ego Trip Heitzen und es für SICH biegen sondern einen Gesetzes Entwurf einreichen der die Montage an AS Waffen Legalisiert.

Ich finde es Falsch aber ok mann wird sehen was passiert

Ich finds generell nur als Potenz-Ersatz sich ne Lampe und/oder einen Laser an die Waffe zu bauen...

 

ich meine... wozu??? (ein "sieht voll coool aus"-will ich nicht hören)

Laser hat den Vorteil, dass man aus der Hüfte schiessen kann.... super... dann gibts schon wieder mehr selbsternannte über-Rambos

Lampen machen Licht... klar... kann man was sehen... wann braucht man das denn? Wann braucht man ne Lampe an der Waffe, wo man mit einer Kopflampe nicht weiter kommt? Ich wüsste da nichts...

weiterhin kann man seinen "Gegner" mit der Waffe blenden... klar... klappt prima... nur der Gegner schiesst dann erstmal "blind".... Verletzungsgefahr steigt... auch unsinnig

 

Also Fox... deine fummelige Arbeit in allen Ehren, aber lass den Kinderkram mit den Lampen-Lasern sein und bleib bei deinen Atrappen.


(nachträglich editiert am 09.12.2011 um 11:52 Uhr)

Jedem seins würde ich sagen und ich finde meine Idee klasse, weil sie nicht gegen das Gesetz verstößt.

Und mal kurz zum zurechtbiegen von Gesetzen: Wir Airsoftler haben weiß Gott genug Regelungen, Auflagen und Gesetze in diesem Land, an die wir uns halten müssen. Ich glaube nicht dass es da verkehrt ist diese auch auszureizen, wenn man sich letztendlich doch daran hält.

Mal ganz davon abgesehen lieber Mario, dass ich mit keinem Wort erwähnt habe dass ich diese Sachen jetzt bauen will ;-) . Also kein Grund mir zu sagen bei was ich bleiben soll und bei was nicht.

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