Uniformtragen in der Öffentlichkeit ist verboten

 
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warum sollte ein händler dich drauf hinweisen? er darf auch messer mit klingen über 12 cm verkaufen, obwohl solche messer verbotene waffen sind...

du kannst dir im laden auch nen kugelschreiber kaufen und niemand wird dich darauf hinweisen, dass du ihn niemandem kräftig in die schlafen rammen sollst.

was mit der ware passiert ist sache des käufers und das ist nem händler scheiß-egal

 

 

für das messer brauchst du nen kleinen Waffenschein...also übertreib net! ich habe nur gefragt!!!!

Marvbec, genau diese "Rekrutendienstgrade" sind allgemeingefasst der Dienstgrad "Soldat", da der je nach Truppengattung unterschiedlich ist...

Das nirgentwo genau steht "Soldat" ist klar, aber "Soldat" ist nunmal die niedrigste Mannschaftsgrad.

Und das ist auch nur ne zusammenfassung, weil nicht jeder schreibt "der niedrigste Dienstgrad in der Bundeswehr ist: Schütze, Matrose, Panzergrenadier..."

Nein, man schreibt "Soldat" bzw. "Rekrut".

Und die Aussage "ein Soldat darf die Kaserne ohne Uniform nicht verlassen" war ein verschreiber, ich wollte sagen das ein "Soldat im Dienstgrad Rekrut IN Uniform die Kaserne nicht verlassen darf"

Mit Uniform darf man die Kaserne natürlich verlassen...bin auch in Uniform nach Hause gefahren, jeden Tag nachdem ich Gefreiter wurde XD

Und ich gebe kein Halbwissen wieder, ich gebe persönliches Wissen wieder.

Und bei uns war es VERBOTEN in Uniform, ohne Litzen, in der Öffentlichkeit herrumzulaufen.

Vermutlich um zu verhindern das ein paar Halbstarke, die jetzt ne Uniform tragen, anfangen radau zu machen, und das dann Negativ auf die BW zurückfällt.

Wir durften erst in Uniform raus, als wir unsere Litzen hatten. Auch das Barrett durften wir dann erst tragen.

Allerdings durften wir vorher schon Grüßen, damit es zur gewohnheit wurde.

Das nicht alles nach ZDv gemacht wird, sollte klar sein...

Warum eine PN, wenn Du den selben Text hier hast?

Der niedrigste MschDstGrd im Bürogebrauch lautet "Schütze" - unabhängig davon, ob es Matrose, Grenadier, etc. ist.
Mir ist nicht bekannt, dass "Soldat" ein allgemeiner gebräuchlicher Mannschaftsdiestgrad sein sollte - davon höre ich zum ersten Mal.

Auch das mit den verlassen der Uniform. Auch hier betone ich es noch mal:
Es ist von Dienststelle zu Dienststelle anders.
In Deiner Grundausbildung war das vielleicht verboten - in einer anderen AGA-Kompanie ist dies wiederum vorgeschrieben, die Kaserne MIT Uniform zu verlassen!
Dies ist aber nichts allgemeingültiges.

Auch dass es verboten sein soll, ohne Litzen rauszugehen wegen ein paar "Halbstarken" halte ich für eine sehr wackelige Vermutung.
Ich gehe davon aus, dass es auch hier sich um einfachste Einhaltung der Dienstvorschrift handelt
Denn da wird für eine vollständige Uniform (Feldanzug Grundform) Litzen vorgeschrieben - bei der Luftwaffe werden anstatt der Litze eine Dienstgradschlaufe mit Adlerschwingen angebracht.
Wie das bei Marine aussieht mit Rekruten weiß ich nicht.

Streng nach Vorschrift gehören auch bei Rekruten Litzen dran (bei Luftwaffe dienstgradlose Schlaufe mit Adlerschwinge).
Da aber viele AGA-Kompanien "Traditionen" pflegen, die im großen Rahmen geduldet werden, wird meist in der AGA auf Litzen etc. verzichtet und es erst als "Anerkennung" am Ende vergeben.

Da wir aber in einem Rechtsstaat leben, wird man zunächst immer rein nach Gesetzen, Vorschriften, und Verordnungen verurteilt - da wird selten Rücksicht auf die tatsächliche Praxis gelegt.

 

Zum Thema Messer mit einer Länge über 12cm:
Solche Messer sind keine verbotenen Waffen! Bitte lest Euch das WaffG nochmals genau durch.
Es ist verboten, diese Messer in der Öffentlichkeit zu führen!
Ausnahmen gelten für Personen, die es als "Arbeitswerkzeug" benutzen (Koch, Fleischer, etc.).
Als normaler zivilist darf man ohne Genehmigung diese Klingen in der Öffentlichkeit nicht führen - was in den eigenen 4 Wänden passiert, ist wieder eine andere Geschichte!

"Auch dass es verboten sein soll, ohne Litzen rauszugehen wegen ein paar "Halbstarken" halte ich für eine sehr wackelige Vermutung."

Wieso wackelig...Dienstfreie Zeit...was macht ein Soldat? Saufen.

Was macht ein jugendlicher der säuft? Ärger...

Und um zu verhindern das der Eindruck entsteht, die BW sei voller saufender, halbstarker Rekruten, scheint mir das ne legitime Maßnahme...

Auch wenn natürlich nicht jeder säuft, aber dennoch. Von den internen Maßnahmen bekommt ja kein Zivilist was mit, und die BW ist ziemlich auf den Ruf nach Außen bemüht...

Naja, egal. die PN war damit man hier nicht ins Offtopic abschweift, weiteres kann man doch auch dort bequatschen.

Also: zum einen ist der vorher eingefügte Text des Themenstarters korrekt. Somit hat er recht. Es liegt im allgemeinen im Einzelfall an den Behörden zu klären,in wie weit die Uniform eine Uniform ist. Und das wird jedesmal verschieden sein. rechtlich ist dies somit Auslegungssache. Andererseits ist es auch gesetzlich verboten,Flaggen in jeglicher Art zu beschädigen oder unkenntlich zu machen. "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole". Wenn also mal jemand ne deutsche Flagge verbrennt oder nur einen Parka (wie es Zecken gerne machen) trägt,mit durchfgemalten Flaggen,macht sich ebenfalls Strafbar. Somit ist es auch nach einem anderen Gesetz verboten,Flaggen vom Kampfanzug zu entfernen. Dafür habe ich schon  sogar von nem Fall gehört wo ein Polizist ne Zecke für durchgemalte Flaggen langemacht hat.

Am Ende gilt also folgendes: Was genau eine Uniform ist gilt im Einzelfall zu klären. Genau genommen gilt es,das eine Uniform erst wenn sie nach Dienstvorschrift korrekt ist,als Uniform. Somit sind ein Feldhemd o.Ä. keine Uniform in dem Sinne. Auch eine nicht dienstliche Feldhose oder Kopfbedeckung ist keine Uniform. Man kann das Gesetz was hier schon zu oft von einer Person gezeigt wurde,auch so auslegen,das jede Person in Uniform dagegen verstößt. Also auch,wenn man einen Kampfanzug ohne Flaggen trägt. Oder in fremder Uniform oder wer sich ne olive Hose und nen olives hemd anzieht usw. Das sagt uns: Der Staat hat es sich so ausgelegt,das er uns jedesmal wenn er will an die Karre pissen kann. So oder so. Jedoch gilt: jegliches rumdiskutieren und andauerndes NERVTÖTENDES,stumpfes posten von Gesetzestexten um mit aller Gewalt seine Meinung reinzuprügeln ist hinfällig denn ein Polizist würde sich niemals die Mühe machen,so weit zu gehen das so genau geklärt haben zu wollen. Kein Gericht würde sich jemals die Mühe machen,wegen einer Flagge auf nem Kampfanzug so einen Aufwand zu betreiben und das zu klären. Diese Diskussion hier würde nämlich auch da stattfinden. Und dann würde jemand wie ich mit der VErunglimpfung kommen,dann würde man auch darüber diskutieren,dann noch die freie Meinungsäusserung,die auch die Wahl der Kleidung mit einschließt usw.

FAZIT: ES IST AUSLEGUNGSSACHE;SOMIT HABEN BEIDE SEITEN RECHT!  und: ES WIRD NIEMALS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ZU EINEM ANWENDUNGSFALL KOMMEN!

Oder hat jemand schonmal davon gehört wie ein Polizist nen wilden gemacht hat wegen jemandem mit Flaggen auf dem Ärmel?

 

Und mal ein wenig ausserhalb des Themas: Meines Wissens nach schließt der kl. Waffenschein KEINE Messer mit ein. Ich habe so einen und habe mich auch mal diesbezüglich schlau gemacht. Ist nen großer Irrglaube. Wenn jemand ne gute Quelle hat die das wiederlegt,bitte her damit!

Die Frage ist: Interessiert das überhaupt irgend jemanden?

Sonst hätte evtl. nochmal jemand danach gefragt.

Aber ich möchte nochmals sagen, daß du eine ganz tolle Person bist, ich bin stolz Posts von dir lesen zu dürfen.

Ich finde es ja immer wieder toll bewundert zu werden. Sarkasmus und Ironie sind schöne Formen jemandem etwas mitzuteilen. Aber jemand mit 1010 Posts sollte sich nicht über den Mitteilungsdrang anderer beschweren.

Desweiteren ging es eher um den Eintrag bezüglich des kl. Waffenscheins.

Mir geht es nicht um Mitteilungsdrang selbst, sondern darum, daß du allen mittelien möchtest, daß du offenbar recht hattest in einen Thema was in etwa so viele Menschen interessiert wie der Grenzwert von 1/x für x gegen Unendlich.

Ich habe noch nie davon gehört, daß jemand sein Brotmesser aus seine kl. WBK eingetragen hat, um es in der Öffentlichkeit rumtragen zu dürfen (oder gar besitzen zu düfen?), wahrscheinlich weil das denkbar sinnfrei wäre.

@ Thomas: Es geht hier aber explizit um das Tragen einer Uniform (sprich KOMPLETT) und deren bezug zu einer Flagge, und ob das abtrennen der Flagge die Uniform nulliert. NICHT um das Tragen von Uniformteilen...das ist erlaubt.

Jedoch schließt das Gesetz eben auch das Tragen von "zum Verwechseln ähnlicher" Kleidung...ob du also ne Feldmütze von Leo Köhler oder Dienstlich geliefert, oder nen Komandobarett ausm NATO Shop zu deiner Uniform trägst, macht sie nicht weniger eine Uniform, denn sonnst würden SEHR viele meiner ehemaligen Kameraden ihren Dienst ohne Uniform bestreiten, inklusive einiger Offiziere und Feldwebel Dienstgrade.

Viele haben sich zumindest nen Komandobarett gekauft...

Der Grund, warum hier so viele in kompletter Uniform rumlaufen und nicht von der Polizei belästigt werden ist ganz einfach, SIE HALTEN EUCH FÜR SOLDATEN!

Meint ihr, die Fragen jeden Uniformträger, ob er Soldat ist?

Feldjägers erste Frage ist grundsätzlich "Sind sie Soldat?", und wenn man die mit "Nein" beantwortet, können sie eh nichts mehr tun (ausser Festsetzen bis die Polizei eintrifft, allerdings gilt das nur bei einer Straftat und nicht bei Ordnungswiedrigkeiten, und nicht nur für Feldjäger, sondern für JEDEN (Jedermansparagraf)), weil sie einem nichts zu sagen haben.

Das macht es aber nicht legaler, ne komplette Uniform mit Flaggen zu tragen, oben genanntes hat auf die legalität keinen Einfluss, bestätigt es nur eher.

Denn wenn euch schon jemand für einen Soldaten halten KÖNNTE wirds kritisch.

AmtsANMAßUNG wird es erst, wenn man seine Uniform dazu verwendet, andere zu täuschen.

Ist genauso mit Jacken, auf denen "Polizei" steht...wenn ihr dann so tut, als wärt ihr Polizisten, seit ihr dran, wenns rauskommt. Und ja, hier gilt es, weil "Zivilfahnder" und dergleichen, Zivile Kleidung als "Uniform" tragen dürfen, siehe SEK, wo der taktische Einsatzkram meist einfach über das gestülpt wird, was man grade so anhatte.

Und die BW Parkas mit Flagge kann man so Tragen...ein Parka allein ist keine Uniform...

das Entfernen der Flagge ist im übrigen nicht strafbar, die Flagge wird ja nicht kaputt gemacht, zudem gilt die DE Flagge auf der Uniform nicht als Flagge sondern als Hoheitsabzeichen und ist somit absolut nicht illegal diese zu entfernen und zu verwüsten, das könnte ich den ganzen Tag in der Fußgängerzone machen und keiner könnte etwas dagegen tun, somit wäre die Ausrede "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" nicht darauf zurückgreifen kann.

 

 

Bedenkt vor allem die Flagge der BRD hat den Pleitegeier drauf!!!

Hm. Zitat eines Feldjägers als er mich angehalten hatte in Aachen nach Betrachtung meiner Bekleidung: "Ich weiß,ich kann ihnen nichts anhaben. Aber tun sie uns bitte den Gefallen und ziehen sie die Uniform korrekt an. Was macht das sonst für ein Bild."

Alternativ habe ich auch schon erlebt wie ein (zugegeben als scharf bekannter) Polizist ne Zecke wegen der durchmalten Flaggen langegemacht hat.

Und ja,ich wollte nochmal bestätigen das ich recht hatte! Weil es hier tausend Idioten mit Halbwissen gibt die sich alle einen Müll zusammendichten und dann plötzlich die fresse halten wenn sie vor Fakten gestellt werden! Aber sowas kann ja auch nur von einem Kommi kommen...

Mal gucken was kommt,Abmahnung,Sperrung oder Rauswurf...?

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