0,5 Joule AEG mit ''F'' Legal oder Illegal?

 
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Post über deinem ;)

Jaja Dennis, ich mag eben keine Kiddi´s die nur Müll reden. So bin ich nun mal, ein richtges A****loch..... (Zumindest zu den Leuten die ich nicht mag, zu dene die ich mag bin ich das Gegenteil, könnten auch welche bezeugen :D)

Sorry,da steht aber nur sinngemäß nur das man die Schussleistung nicht verändern darf! Aber nicht,das eine g"F"te nur semi schiessen darf oder illegal wäre....

edit: ich find nix darüber im Waffengesetz... Stirnrunzelnd

Ich glaube,es ist wohl eine ermessens Sache des Händlers/Importeurs ob er ein Spielzeug "F"en lässt, denn das "F" sagt lediglich aus,das die Waffe vom Amt geprüft wurde...

@ Marcel: Nicht Spammen, blabla gibst du da von dir. Ruhig bleiben und nicht immer andere beleidigen, ok? Danke

Moment mal, das "F" wurde ja nur gestempelt weil sie zwischen 0,5 und 7,5 Joule liegt. Oder etwa nicht?

Das es ein Prüfzeichen ist hab hab ich sogar schriftlich gefunden ^^

Das alles was ein "F" hat nur Semi darf is uns allen ja bekannt. ;)  Ich werde moin noch mal in ruhe das WGB durch wühlen wenn keiner schneller ist ^^

Klar ist das "F" ein Prüfzeichen! meines Wissens sagt es aber nichts über die Energie aus! Mein altes Golden Bow FA MAS ist eine 0,5er (nicht gedrosselt-so bei Begadi gekauft) hat ein "F" und schiesst Vollauto...und Semi natürlich! De Joulezahl wurd auf einem Spiel auch schon gechront mit 0,46 Joule...

Edit: Natürlich sagt das "F" was über die Energie aus-sorry,mein Fehler- und zwar das die Waffe UNTER 7,5 Joule ist! sonst nichts. Ich find gar nichts im WaG darüber,das eine U 0,5er nicht geprüft werden darf! Und das Amt efft alles was vorgelegt wird und legal ist-ob freie Waffe oder Spielzeug! So mein Kenntnisstand

Ich würde mal denken das sagt alles aus Beau... sehr Hilfreiche Antwort!

Nabend,

Leute bleibt ruhig, sonst muss hier durchgegriffen werden!
Sachlich und neutral bleiben, danke.

Zum Thema...
um das Ganze ein wenig zu entzerren
:

F im Fünfeck: Freie Waffen

Freie Waffen: darf nur von Ü18 erworben und geführt

Das F bedeutet >0,5J und <7,5J: falsch, es bedeutet nur <7,5J!

Als Quelle hierzu die BeschussV, Anlage II, Abbildung 10 (Definition "F im Fünfeck"):
http://bundesrecht.juris.de/beschussv/BJNR147400006.html

"Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird [...]"

Grund, wieso <0,5J in der Regel kein F haben: es ist keine Pflicht!

Erst ab >0,5J ist es kennzeichnungspflichtig.

Es würde auch für Importeure keinen Sinn machen, <0,5J Markierer mit einem F zu versehen, denn dann würde ein breiter Kundenkreis wegfallen.

Also <0,5J gedrosselte Waffen können und dürfen ein F besitzen!

Sie können sogar nach meinen Recherchen vollautomatisch schießen, denn die Definition für Semi/Vollautomatik wird nicht am F festgehalten, sondern wiederum nur an der Mündungsenergie (Siehe WaffG).

Aber dafür dürfen diese F- gekennzeichneten Markierer nur von Ü18-Jährige geführt werden.

Würde der Bedarf bestehen, als U18-Jährige Person eine gedrosselte Markierer mit F zu führen, müsste vom Beschussamt bzw. zuständigen Personal das F entfernt werden.

Sollten meine Aussagen nicht korrekt sein, bitte ich meine Quellen zu widerlegen bzw. zu ergänzen.

MfG Marvbec

AHHHH! Jetzt ist alles klar! Nu hab ichs auch gefunden! Danke Marv für den Link!!

wow, danke für die hilfe marv! Super Link! Jetzt bin ich glücklich

@Marvbec:

juhu, jetzt sind wir schon nen ganzen Schritt weiter, das Zitat ist gut:

also wir wissen schon mal, dass ein "F" für Waffen unter 7,5 Joule ist.

und wir wissen auch, dass Waffen unter 0,5 Joule für Minderjährige verwendbar sind. hier der sicherlich bekannte Gesetzestext (Anlage 2 WaffG):
"Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt."

da würde ich jetzt sagen, dass die Waffe unter 0,5 Joule ist und damit vom Gesetz ausgenommen (und damit für Minderjährige verwendbar) ist.

Jetzt bräuchten wir noch ein Zitat, wo steht, dass man F-Waffen erst ab 18 verwenden darf. Findest du da eins? Ich such nämlich schon ne Weile, aber hab eben noch nichts gefunden.

Alles was ich immer finde (im WaffG) ist die Unterscheidung zwischen 18 Jahre ab 0,5 Joule und unter 18 Jahre unter 0,5 Joule (und dann noch Luftgewehre auf Schießständen, aber das ist was anderes, trifft bei uns nicht zu). Im WaffG steht genauergenommen gar nichts von einem "F im Fünfeck". Das steht nur in der BeschussVerordnung (siehe Marvbecs Link). Dort wiederum steht kein Alter. Daraus würde ich schließen (und habe bei entsprechenden Entscheidungen geschlossen), dass es nicht auf das F, sondern auf die tatsächliche Mündungsenergie ankommt, ob eine Waffe vom Gesetz ausgeschlossen ist oder nicht.
Wenn wir aber ne Stelle finden, wo steht dass F immer ab 18 ist, egal wie viel Joule (<7,5 natürlich), dann wäre meine Schlussfolgerung falsch und der Fall gelöst. Also sucht mal, ob ihr sowas in einem Gesetz oder Gesetzeskommentar findet. danke schon mal

 

Ohne mich jetzt in die Gesetzes diskussion mit einzubeziehen mag ich auch was dazu sagen. Ganz egal wie die Gesetzeslage aussieht. Bei einer Kontrolle ist man als 14 Jähriger Führer einer F gekennzeichneten Waffe (ob nun <0,5 oder >0,5) erstmal gelackmeiert. Wenn man nicht grade durchgehend einen Chrono mit sich führt, gehts erstmal ab auf die Wache. Warum mag man sich fragen?

Nun fakt ist dass das F normalerweise eine waffe mit >0,5 Joule kennzeichnet. Diese dürfen dann wissentlich nur von ü18er verwendet werden. Aber an der Waffe erkennt man nunmal nicht ob es sich um eine <0,5er oder >0,5er handelt. Dafür soll ja quasi das F stehen.

Vielleicht (ich bin mir in keinster weise sicher um das mal zu sagen) fällt das in die Zuständigkeit der Dokumenten Fälschung (man kann das F als Dokument ansehen welches von dem Beschussamt beglaubigt wurde). Denn ein Polizist muss sich darauf verlassen was auf der Waffe gekenzeichnet ist.

Daher mein Rat. Entweder F entfernen lassen (beim beschussamt) oder immer (und damit meine ich wirklich immer wo auch die Waffe zum einsatz) nen chrono mitführen. Wobei ich denke letzteres bringt nich viel, da die Misstrauischen Polizisten ihr eigenes Geeichtes Gerät benutzten wollen.

Was ist mit Anlage IV:

 

Bei den Spielzeugwaffen erfolgt die Prüfung in entsprechender Weise für das Gesamtmittel ?510 nicht über 0,5 J. Die Prüfung vier weiterer Waffen aus der Fertigungsserie erübrigt sich, wenn beim ersten geprüften Stück ?10nicht über 0,4 J liegt. Die jeweilige obere Toleranzgrenze im obigen Sinne darf nicht über 0,6 J liegen (?10 + K3, 10 S10 0,6 J).

 

Also steht das F bei 0,5ern zunächst dafür, daß es in der Produktionsreihe vorkommen kann, daß Waffen ab und zu über 0,5J liegen können, womit manche Freie Waffen (mit F) sind und andere keine freien Waffen, sondern Spielzeuge (mit F).

 

Oder deute ich das falsch?

Nein so ist das nicht zu Interpretieren!

Das ist nur eine Toleranz innerhalb einer Serie! die leicht von der Max. Leistung abweicht...

Rechtlich aber immer noch zur Gruppe kleiner 0,5 gehört!

Die Frage ist nur die.... wenn ein unter 18 Jähriger auf einen Polizisten trifft! wird dieser die Waffe vorsorglich einziehen...

Der Beamte kann die Richtigkeit vor Ort nicht prüfen. (das Beschussamt ist nicht dabei)

Ein Büchsenmacher hätte die Waffe gestempelt" mit der realen Leistung" damit wäre die Sache einfacher...(und die Änderung hätte vom B-Amt bescheinigt werden müssen) Das F ist wie ein Personalausweis! da kann Ich meinen Namen auch nicht mal ändern)

Ein klare Aussage werdet Ihr nicht finden, den hier werden von euch Grenzen und Toleranzbereiche zu allgemeingültigkeiten erklärt.

Das muß zu Schwierigkeiten führen.

Gruß und für Kritik immer offen

Andreas

 

Mein leader hat bezüglich dieser Frage das Beschussamt Suhl angeschrieben, ich denke wenn sich Suhl zurückmedet wird er euch es Wissen lassen. Bin auch gespannt drauf.

Deswegen äußere ich mich hierzu erstmal nicht, aber einwas sag ich noch, Danke für eure Bemühungen, seid Spitze!^^

mich würde mal interessieren ob das bei federdruck genauso ist

also wenn ich jetzt zb ne shotgun hab und die hat ein f weil sie mal ü0,5j hatte aber jetzt u0,5j hat also so das ich sie haben darf

muss ich dann das f entfernen lassen?

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