0,5 Joule AEG mit ''F'' Legal oder Illegal?

 
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Oha... was für ein Chaos.

Das F ist erstmal einer Urkunde gleichgesetzt, darf also nur durch authorisierte Personen gesetzt oder entfernt werden.

Hat eine ASG ein F im Fünfeck gilt sie als freie Waffe und unterliegt somit dem Waffengesetz.

Eine 0,5er kann also sehr wohl ein F haben - allerdings wird sie zum verbotenen Gegenstand wenn sie noch vollautomatisch schiessen kann ;)

Was nicht geht ist F + FA, ansonsten ists egal solange unter 0,5 Joule. Weiterhin darf eine freie Waffe nur von volljährigen genutzt werden - egal wie viel Joule sie hat.

Ich habe hier noch ein paar Springpistolen aus der Zeit als alle Airsoft-Waffen als freie Waffen galten und automatische Schußfunktionen per Se verboten waren. Sie sind ge"f"t und dürfen nur ab 18 Jahren erworben und bessen werde - obwohl sie nur 0,25 Joule haben. So ist das mit amtlichen Prüsiegeln ;)

Eine 0,5er kann also sehr wohl ein F haben - allerdings wird sie zum verbotenen Gegenstand wenn sie noch vollautomatisch schiessen kann ;)

Was nicht geht ist F + FA, ansonsten ists egal solange unter 0,5 Joule. Weiterhin darf eine freie Waffe nur von volljährigen genutzt werden - egal wie viel Joule sie hat.

Und ich komme wieder zu dem Punkt: wo sind die Quellen? (Gesetzestext)

Da Gibt es keinen Gesetzestext zu sondern einen ganzen Arsch voll Anlagen zum Waffengesetz ;)

1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24.Mai 1976 (BGBl.I S.1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs.1 Nr.1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1.Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2.April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

1.3
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24.Mai 1976 (BGBl.I S.1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs.1 Nr.1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

Rate mal welches Zeichen freie Waffen tragen?

Ich könnte Dich jetzt mit den ganzen Vorschriften zubomben aber am Ende wärst Du kaum schlauer als vorher befürchte ich.

Eigentlich ist es ganz einfach:

Es gibt sog. erlaubnisfreie Waffen, diese erkennt man am F oder PTB-Siegel. Bei beiden handelt es sich um Zeichen, die Urkunden gleichgestellt sind. Sie dürfen also nur durch authorisierte Personen angebracht und entfernt werden.

Sie unterliegen dem Waffengesetz - das sollte allgemein bekannt sein. Wer es nicht weiss kann es gerne nachlesen. Mit ein wenig googlen findet man aber so ziemlich alle Infos die man braucht.

 

Und ich finde immer noch keinen einzigen Hinweis darauf, dass das "F im Fünfeck" die Vollautomatik ausschließt.

Daher nochmal meine Frage: Quelle?
Und zwar auf meine Frage hin dazu, dass vollautomatische Waffen mit F illegal sind. Man sollte auch die Frage beantworten, die gestellt wird. Aber vielleicht war ich bei meiner Frage nicht präzise genug...

Und nochmal zitiere ich mich:

Als Quelle hierzu die BeschussV, Anlage II, Abbildung 10 (Definition "F im Fünfeck"):
http://bundesrecht.juris.de/beschussv/BJNR147400006.html

"Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird [...]"

Moin Moin Jungs,

erstma möchte ich anmerken das ich grade in Die Softairwelt eingesprungen bin und mich deshalb Intensiv über Airsoft und den verbundenen Problemen erst vor kurzem beschäftigt hab. Also soweit ich es mitbekommen hab möchtest du Wissen ob Markierer  mit einer 0,5 Joule Stärke  mit einem F illegal sind. Also erstmal möchte ich Wissen wieso eine 0,5Joule Starke Softair Ein F haben sollte, denn alle Markierer unter 0,5 J zählen zu Spielzeugen und haben es somit nicht nötig mit einem F versehen zu werden. Achtung, da sie aber wie Waffen aussehen, zählen sie trotzdem zu Anscheinswaffen und Anscheinswaffen werden mit Waffen gleichgestellt und wurden somit aus der Öffentlichkeit verbannt ! Sollte aber selbstverständlich sein. So nun zurück zum Thema. Außerdem kostet es eine Menge Geld sich ein F auf die Waffe zu machen, da das alles noch von den Behörden geprüft werden muss usw. Tut mir leid aber bin jetzt leider zu müde und hab jetzt auch keine Lust  die entsprechenden § Herauszusuchen vllt. ist ja einer so nett und macht es für mich ;) Naja wen es bis morgen Abend keiner gemacht haben sollte such ich sie für dich raus.

 

MFG

 

PS: Hast du den so einen Markierer oder fragst du nur Interessehalber? Weil ich glaube eine 0,5 Aeg mit F zu haben ist  unmöglich, da Aeg's über 0,5 in Deutschland so wieso verboten sind . Natürlich kann man seinen Markierer tunen und so die stärke über 0,5 Joule erreichen, aber wer macht sich  solch  große mühe für Illegale Sachen und außerdem wird so ein Markierer wahrscheinlich auf den Meisten Skrims nicht zugelassen. Zudem Würde die AEG ein F sowieso nicht bekommen vllt. wir der Markierer sogar beschlagnahmt. 

Fazit: Da AEG's nicht stärker als 0,5 Joule sein dürfen und Markierer unter 0,5 Joule  zu Spielzeugen zählen, ist es unmöglichseine AEG's mit einen F zu versehen, da F ja Bekanntlich für Freie Waffe steht. Es ist aber keine Waffe sondern ein Spielzeug und kann deswegen nicht mit einen F versehen werden.

 

1. "F" Steht nicht für Freie Waffe,sondern ist ein Prüfzeichen.

2. Es gibt AEGs mit "F".

3. Bitte lies den gesamten Thread,dann erledigen sich Fragen die du stellst von ganz allein. Marv wollte nur den Auszug aus dem Gesetzestext wissen,weil es viele Leute gibt die Ihre Meinung als Gesetz verkaufen oder aber in einem Forum gelesen haben, das jemand in einem Forum gelesen hat, das jemand in einem anderen Forum gelesen hat, das sei illegal. Halt um den "Stille Post Effekt" zu unterbinden.

Ich habe eine AEG,diese schiesst Vollauto und hat ein "F". Ich habe meinen Visor gefragt (Mache grad die Kenntnisprüfung zum "Kleinen" BüMa) und der meinte,das es aus der Zeit vor dem Anscheisparagraphen-Kram, also bevor die Gesetze so streng wurden, noch AEGs gibt,die mit dem "F" versehen wurden und das ist auch heute noch legal,das sie Vollauto schiessen,da sich das Verbot des Vollauto nicht auf den Beschuss vom Amt, sondern auf die Mündungsenergie bezieht. Einen Text dazu gibt es im Gesetz nicht,da Heute kein Händler eine AEG "F"t. Da auch ein Händler den Beschuss bezahlen muss und die ASG dann dementsprechend teurer wird.

Boah... jetzt wirds echt albern!

Das F ist ein Prüfzeichen, nämlich das die Waffe NICHT als "echte" Schußwaffe gilt aber auch nicht als Spielzeug. Genau das, was bei uns als frei erwerbliche Waffe läuft.

Und um das ganze mal etwas auf die Spitze zu treiben: In der Zeit als alle Softairwaffen ge"f"t wurden gab es sehr wohl einen Anscheinswaffenparagraphen! Dieser war jedoch weitaus strenger als heute. JEDER Gegenstand der einer automatischen Waffe (Kriegswaffe) auch nur im entferntesten ÄHNELTE war selbiger gleichgestellt.Und wenn es eine Wasserpistole oder ein Feuerzeug in Form einer Uzi war. Es gab einen ganzen Katalog von Kennzeichen, unter anderem hervorstehende Magazine, in der Länge veränderbare Schulterstützen - selbst die Farbe Schwarz war Kriegswaffen vorbehalten - deshalb kam das SL9 in grau heraus.

Eine AEG mit F ist nach dieser Gesetzeslage vollkommen unmöglich!!!

Das Gesetz war weitaus schlimmer und im Sinne des Threads würde mich jetzt mal interessieren auf welchem Gesetz die vorstehende Aussage beruhen soll.

 

Ich habe den Mist auch nicht in irgendwelchen Foren gelesen, es geht GANZ KLAR aus den Gesetzen und deren Anlagen hervor - wenn man sich mal die Zeit nimmt und 2-3 Stunden den Querverweisen folgt.

Und nur um hier gleich nochmal Mißverständnissen vorzubeugen:

Die TÜV-Plakette ist auch nur ein Prüfsigel - bedeutet aber gleichzeitig, dass ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden darf. Prüfsiegel bedeutet nicht, dass eine andere Bedeutung ausgeschlossen ist - Eine freie Waffe hat, so sie mit gespeicherter Energie arbeitet ein eben solchen Siegel zu haben - F oder PTB-Stempelung. Und genau DAS geht aus dem Gesetz und seinen Anlagen hervor.

Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist ab 18 Jahren erlaubt, wenn
  • die Geschossbewegungsenergie nicht über 7,5 Joule liegt und
  • die Waffe mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet ist, oder
  • die Waffe vor dem 1.1.1970 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 2.4.1991 im Beitrittsgebiet in den Handel gebracht wurde.
So genannte „Gotcha“-Waffen und „SoftAir“-Waffen (sofern die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule liegt) sind analog zu behandeln. Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit ist der Waffenschein nötig.
Seit 1. April 2008 gilt im Waffenrecht wieder die Geschossenergiegrenze von 0,5 Joule (wichtig vor allem für die Soft-Air-Waffen). Der Gesetzgeber hatte den Grenzwert im Jahr 2003 auf 0,08 Joule gesenkt. Es stellte sich aber heraus, dass diese Regelung mit dem europäischen Spielzeugrecht kollidiert, das für bestimmte Spielzeuge eine Geschossenergie bis zu 0,5 Joule vorsieht. Die Europäische Spielzeugrichtlinie differenziert danach, ob eine Waffe starre oder elastische Geschosse verschießt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nahezu jede dieser Spielzeugwaffen bauartbedingt beide Geschossarten verschießen kann. Die Geschossenergiegrenze wurde daher auf 0,5 Joule angehoben.

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_srs.html

Ganz klar zu erkennen ist, dass hier von einer Waffe gesprochen wird - NICHT von einem Geschoßspielzeug unter 0,5 Joule!!! Für Waffen gilt das Waffenrecht. Eine AEG mit Vollautomatik und F würde dem deutschen WaffG zuwider laufen. Wenn Du eine Ausnahmeregelung im Gesetz findest kannst Du die gerne posten.

Das F im Fünfeck bedeutet:

Schusswaffe mit Geschoss-Bewegungsenegie von nicht mehr als 7,5 Joule, sie kann waffenbesitzkartenfrei erworben werden (mind. 18 Jahre alt), ein Waffenschein zum Führen der Waffe ist unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich.
http://www.hirschboerse.de/index.php?kat=waff

Symbol zur Kennzeichnung von freien Waffen

Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 ... bestimmtes Zeichen tragen (F im Fünfeck).

Auch haben wir wieder die Bezeichnung SCHUSSSWAFFEN, in der Liste der verbotenen Gegenstände findet sich folgender Passus:
  • vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre
Da kann man hin und her reden: Ist eine Waffe mit einem F versehen ist es eine freie Waffe und freie Waffen dürfen genauso wenig wie echte Waffen vollautomatisch sein. Wer das nicht glaubt kann es gerne probieren.
Eine Ge"f"te Waffe ist nach Waffengesetz illegal wenn sie vollauto schiesst, mag manchem hier nicht passen, ist aber so!
Für freie Waffen gibt es eine Kennzeichnungpflicht. diese sieht auch das F vor, für Spielzeuge gibt es KEINE Kennzeichnungspflicht.
Manchmal muss man das Pferd von hinten aufzäumen um zum Ziel zu gelangen, gerade im Fall von Gesetzen.
Um es nochmal deutlich zu sagen: Hat eine Schußwaffe unter 7,5 Joule muss sie das F tragen, hat sie weniger als 0,5 Joule gilt sie als Spielzeug und diese Pflicht entfällt. Folglich ist alles zwischen 7,5 und 0,5 Joule mit einem F zu kennzeichnen. Befindet sich das F auf einer Waffe ist diese als freie Waffe zu behandeln (JA, genau SO denkt man in D-Land). Was drauf steht ist auch drin, Besitz ab 18 und KEIN FA!

Oha, du hast dir am ende dezent selbst ins Knie geschossen.

Ka ob es dir noch nicht aufgefallen ist aber man kann auch AEG`s mit "F" kaufen, natürlich in seriösen Shops.

Ich zitiere:

"Um es nochmal deutlich zu sagen: Hat eine Schußwaffe unter 7,5 Joule muss sie das F tragen, hat sie weniger als 0,5 Joule gilt sie als Spielzeug und diese Pflicht entfällt. "

 

Du hast es selbst geschrieben, in diesem Satz geht deutlich hervor das es nicht Illegal ist wenn AEG`s ein "F" besitzten, natürlich erwerb durch das "F" erst ab 18.

Erklär mir das mal, weil ich glaube Beau und dir. Nur kommt es mir manchmal so vor als ob du dein eigenen Post nicht 100% verstanden hast oder nur übersehen :/

Was das FA betrifft, nur weil ein "F" drauf ist heißt es nicht das sie kein FA darf. Außer die Waffe hat eine Leistung von mehr als 0,5 Joule. Anders kann ichs mir nicht vorstellen weil bei uns kann man Gesetze drehen und wenden wie man will, es wird nicht eindeutiger -.-

"Eine AEG mit F ist nach dieser Gesetzeslage vollkommen unmöglich"

Soetwas ist nicht unmöglich.
Auch auf die reine Vermutung hin - "so etwas hat es nie gegeben und gibt es nicht" - sind fundementlose Behauptungen, da es sehr wohl AEG-Markierer mit F gibt - und diese sind legal und werden auch von manchen Händlern verkauft!

 

Weiterhin empfinde ich rein juristische Fehlinterpretationen "da steht was davon, also hat es etwas damit zu tun" amüsant
Im Gesetz schließt ein Paragraph niemals einen anderen aus, außer es wird klar erläutert:

"Auch haben wir wieder die Bezeichnung SCHUSSSWAFFEN, in der Liste der verbotenen Gegenstände findet sich folgender Passus:
  • vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre"

Genauso finde ich woanders den §:

"Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen [...] Schusswaffen [...], die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, [...]"

Somit sind unsere Spielzeuge auch Schusswaffen. Sind jetzt unsere vollautomatischen Schusswaffen verbotene Gegenstände? ;)
Nein, weil ganz klar am Anfang steht, dass sie vom Gesetz ausgeschlossen sind (Ausnahme §42a) - und es wird immernoch anhand der Mündungsenergie argumentiert - und nicht am "F".

Und nochmal kommen wir zum Faktum:

Was bedeutet das F: Waffe unter 7,5J
Bis wieviel J dürfen Schusswaffen vollautomatisch schießen: bis 0,5J

 

Und jetzt kommen wir wieder zu der Frage, ob vollautomatische Waffen unter 0,5J mit "F" illegal sind.

 

Sie hat eine Bewegungsenergie unter 0,5J. Was sagt das zunächst aus?
Antwort: Sie wird vom Gesetz (außer §42 WaffG) ausgeschlossen und darf demnach vollautomatisch schießen.
Fazit: stimmt

Sie hat ein "F". Was sagt das zunächst aus?
Antwort: Sie hat unter 7,5J
Fazit: stimmt

Und wenn ich mir diese beiden §§ ansehe, dann frage ich mich, wo diese Waffe gegen das Gesetz verstößt und somit illegal ist?

Und jetzt nochmal meine Frage:
Wo STEHT im Gesetz oder in Beschlüssen, dass vollautomatische Waffen unter 0,5J mit F illegale Waffen sind? Denn nach Gesetz her sind sie zumindest legal.

Soetwas ist nicht unmöglich.
Auch auf die reine Vermutung hin - "so etwas hat es nie gegeben und gibt es nicht" - sind fundementlose Behauptungen, da es sehr wohl AEG-Markierer mit F gibt - und diese sind legal und werden auch von manchen Händlern verkauft!

 

Ich würde mal gerne Wissen welcher Händler eine AEG mit F verkauft!!!

Also ich GLAUBE hir hat das Gezetz noch kleine Lücken. Ich glaube Theoretisch wäre es legal eine AEG unter 0,5 Joule zu haben, da wie mein Vorposter schon sagt anhand der Joule Stärke und nicht des F's argumentiert wird. Aber was ich glaube ist, wenn Jemand von der Behörde eine AEG mit F sieht geht er sofort davon aus, das die Waffe schwächer als 7,5 Joule ist und stärker als 0,5 Joule ist. Er würde wahrscheinlich eher denken, das der Markierer  von S-AEG auf AEG getuned wurde als zu denken das die Schussleistung unter 0,5 Joule beträgt. Und du somit in Konflikt mit den Behören kommen könntest^^.

 

Aber eine Frage hab ich noch, und zwar darf der Importeur/Händler die Markierer schon bei der Herstellung mit einem F versehen?

Wen das nämlich erlaubt ist hätte ich eine Theorie wie AEG'S mit F nach Deutschland gelangen. Und Zwar: 

Der Importeur lässt die Dinger in Asien alle bereits mit :F: versehen oder versieht sie hier alle mit einem :F:, ohne Ausnahme (Produktionsvereinfachung halt).

Die Exemplare, die hier in D verkauft werden, bekommen eine Semiauto-Selektorplate.
Die fürs europäische Ausland bekommen oder behalten ihre Fullautotechnik und werden dahin exportiert, wo Fullauto legal ist.
Im Ausland ist das :F: rechtlich absolut ohne Bedeutung, es ist nur ein "f" in einem Fünfeck.
Da es dort keine Bedeutung besitzt, schließt es auch kein Fullautoverbot ein.

Also sollte man immer aufpassen wen man andere Markierer von Spielern aus dem Ausland kauft. Ich glaube sogar das dann bereits der Handel solcher "Waffen" Illegal ist.

Sie hat ein "F". Was sagt das zunächst aus?
Antwort: Sie hat unter 7,5J


FALSCH! Weil nur die Hälfte... Sie darf auch erst 18 erworben und besessen werden. Das F ist die durch den Gesetzgeber vorgesehene Kennzeichnung für freie Waffen.

Bei Waffen, die mit einen „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sind, gelten erleichterte Erwerbs- und Besitzbestimmungen.
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das oben genannte Kennzeichen haben, können durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei erworben und besessen werden...

Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstückes) wird ein Waffenschein benötigt.

http://www.polizei.sachsen.de/zentral/2186.htm

F im Fünfeck=

Energie < 7,5J / Erwerb ab 18 / erlaubnisfreier Erwerb und Besitz / Führen nur mit Waffenschein.

Während die Energiefrage AUCH für ASGs < 0,5 J zutrifft, greift die Altersbeschränkung nicht. Somit hat ein F auf einem Kinderspielzeug nichts verloren. Weiterhin schliessen sich freie Waffen und Anscheinswaffen gegenseitig aus - da das Führen einer ge"f"ten Waffe theoretisch (mit Waffenschein) möglich ist, Anscheinswaffen aber generell NICHT geführt werden dürfen zieht ihr euch die ganze Zeit an der falschen Frage hoch.

Die Frage muss lauten: Was für Arten von Waffen gibt es und wie werden diese gekennzeichnet.

"echte" Waffen, erlaubnisfreie Waffe und Spielzeug werden unterschieden. Anders als ein GS-Siegel ist das F die durch den Gesetzgeber vorgegebene Markierung von freien Waffen, bedeutet also nicht lediglich eine Schußenergie von weniger als 7,5 Joule, sondern das es sich bei dem entsprechend markierten Gegenstand um eine freie Waffe handelt.

Erlaubnisfreie Waffen minimieren

Erlaubnisfreie Waffen sind nach dem Waffengetz solche Waffen, deren Geschossenergie beim Austritt aus dem Lauf 7,5 Joule nicht übersteigt. Dazu gehören Luftgewehr und Luftpistole. Sie können frei ab 18 Jahren erworben werden. Erlaubnisfreie Waffen sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

 

http://www.sv-rheinzabern.de/Organisatorisches/ErlaubnisfreieWaffen/tabid/105/Default.aspx

Ich verstehe nicht wo das Problem ist...

Wenn eine Waffe geprüft wird ist das ein einfacher Vorgang:

Hat sie <7,5 Joule? Nein -> echte Schußwaffe= Siegel des Beschussamt etc.

Hat sie <7,5 Joule? Ja -> hat sie mehr als 0,5J? Ja -> Freie Waffe= F etc.

Hat sie <7,5 Joule? Ja -> hat sie mehr als 0,5J? Nein -> Spielzeug= Keine Kennzeichnung

 

Das eine schliesst das andere einfach aus - entweder oder! Spielzeug oder freie Waffe. Und Letztere dürfen nicht vollautomatisch schiessen.

Vielleicht solltet Ihr Euch mal die rechtlich Bedeutung von Urkunden und Siegeln anschauen ;)

 

Ja sehe ich auch so das kommt noch alles dazu^^

 

Also kan  es keinen "Legalen" Händler geben, der seine AEG'S mit F  verkauft oder?.

 

Und nun zu meiner Frage und zwar dürfen die Imoprteure/Händler die Waffen bereits bei der Herstellung mit einem F versehen? Also ist meine Theorie möglich oder nicht?

Das "F" gilt nur in Deutschland und wird auch nur hier vergeben.

Was 0,5er mit "F" angeht, ich gebs auf. Hat eh kein sinn, kann ich auch mit ner Wand reden...

Edit: Erklärt mir mal das (siehe Link).

http://www.softairsektor.de/Softair-Gewehre/Gewehre-AEG/GSG-5-A4-Sport-Line-ICS-63::1522.html

 

Thomas, es geht mir nicht darum, ob eine F-gekennzeichnete Waffe ab 18 ist oder nicht - denn diese Tatsache steht hier gar nicht zur Debatte!

Es geht hier rein um die rechtliche Orientierung über den Automatik-Modus.

Wäre das "F im Fünfeck" so eindeutig, wie Du es gerne sagen möchtest, dann wäre dies auch klar definiert - entweder als Definition >0,5J & <7,5J; oder mit dem Vermerk "Semi-Automat" etc. - TUT es aber nicht.
Du bringst hier zwei verschiedene paar Schuhe zusammen.
Da sollte man sich eher fragen, WAS mit dem F geprüft wird - und zwar die Mündungsenergie - über Semi/Vollautomatik sagt dieses Siegel nichts aus.

Die reine Annahme, dass das F bei <0,5J nicht vergeben wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass diese Waffen illegal sind.
Diese Annahme wurde immernoch nicht durch einen entsprechenden Verweis bewiesen. Daher bleiben es auch nur Annahmen!

MfG

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