0,5 Joule AEG mit ''F'' Legal oder Illegal?

 
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Wir reden hier von vollautomatischen Waffen unter 0,5J mit einem "F im Fünfeck" und ob diese legal oder illegal sind.

Alle gebrachten Argumente beziehen sich auf Waffen über 0,5J - um diese geht es hier aber nicht!

Und auch ob diese ab 18 sind, steht nicht zur Debatte.
Es geht hier rein um den Automatik-Modus.

Demnach sind auch Quellen zu nennen, die sich um diese Waffen drehen.

Und bitte bleibt beim Thema und nicht beim OT.

 

EDIT: @ Chris - Deine Quelle sagt jedoch immer noch nichts über den Automatik-Modus aus. Außerdem ist auch nach Deiner Quelle eine F-markierte Waffe unter 0,5J legal.

sagt mal reicht euch das hier nicht?

http://www.muzzle.de/N5/Softair/softair_LKA.pdf

 



 

mit F-Zeichen |unter 0,5Joule vom Waffengesetz ausgenommen, da sie wegen den 0,5J ein Spielzeug ist, egal ob mit oder ohne F-Zeichen

 

das bedeutet=> Waffengesetz greift nicht, welches besagt dass Schusswaffen keine Vollautomaten sein dürfen

deswegen gilt: unter 0,5J mit F-Zeichen = Vollautomatik = legal

und daz muss man nicht einmal 18 sein, da es sich wegen <0,5J um ein Spielzeug handelt

@ Marvbec: Was anderes sag ich doch gar nicht...u0,5 mit F = legal und FA erlaubt...wo ist das Problem?

Und ich gehe hier nur auf ü0,5er ein, weil die Leute diese hier durcheinander werfen, und denken, ü0,5 sei auch vollauto erlaubt, weil niemand glaubt, das freie Waffen nicht FA sein dürfen...

SIE DÜRFEN ES NICHT...

Und meine Quelle sagt sehr wohl etwas über den automatik modus aus...wie Pro Eddy schon sagte, steht dort, das diese vom Waffengesetz ausgenommen sind, damit dürfen sie vollautomatisch sein, und rein Theoretisch darf man dort auch Lampen montieren...allerdings nur FEST (also mit der Knarre verschweißt) da man sie sonnst ja einfach an andere Waffen montieren kann, was der Gesetzgeber wieder als illegal ansieht.

 

@ Pro Eddy: Deine PDF ist von 2005, meine von 2008, damit aktueller, auch wenn im Kern das gleiche drin steht.

Wenn du willst, kann ich dir mal das Komplette Blatt zukommen lassen, anstatt nur die letzte Seite.

@Chris: danke, hab sie aber vor mir liegen komplett, war nur zu faul sie einzuscannen ;)

@ Chris: Darum ging es mir letztenendlich - dass hier viel zu viel Argumente gebracht werden, die für über 0,5 J Waffen gelten, obwohl klar und unmissverständlich um unter 0,5er ging.

Dein Datenblatt vom LKA erklärt jedoch nicht den Ausschluss vom WaffG, sondern nur Erwerb/Besitz, Führen und Alter. Daher meinte ich auch, dass dies leider nicht zur Klärung Vollautomatik eindeutigt beiträgt.

Das <0,5 J Waffen mit F nun legal sind, ist denke ich nun eindeutig geklärt und bewiesen - das letzte, wo sich hier manche noch aufhängen ist der Automatik-Modus.

MfG

@marv

 

nochmals: http://www.muzzle.de/N5/Softair/softair_LKA.pdf

 

da steht in der Tabelle am Ende mit F und unter 0,5J

vom Waffengesetz ausgenommen: JA

 

bei chris steht nix davon, das stimmt, jedoch bei meiner quelle

 

 

 

neue Quelle: http://www.neuburg-schrobenhausen.de/export/download.php?id=3024

Soft-Air-Waffen bzw. Spielzeugwaffen werden jetzt im Handel auch als vollautomatisch schießende Spielzeuge vertrieben. Diese Waffen laufen in Insiderkreisen unter der Bezeichnung „Automatic Electric Gun" (= AEG). Bei einer Bewegungsenergie der Geschosse von unter 0.5 J sind diese üblicherweise mit Federdrucksystemen arbeitenden Schusswaffen auch als vollautomatisch schießende Geschossspielzeuge im Bezug auf den Erwerb und Besitz nicht waffenrechtlich reglementiert.
Liegt hingegen die Bewegungsenergie der Geschosse solcher „Automatic Electric Guns" über 0,5 J, dann werden sie vom WaffG erfasst und stellen Vollautomaten10 nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.3 zum WaffG dar. Das neue Waffengesetz 2008 bezieht die Strafvorschrift des § 51 Absatz 1 WaffG ausdrücklich auf Schusswaffen zum Verschießn von Patronenmunition. Somit wird vermieden, dass der Umgang mit derartigen vollautomatischen Schusswaffen unter die erhöhte Strafnorm fällt, die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorsieht.

Marvbec: "kein Mindestalter" = Spielzeug...Es gibt keine "Waffen" die keinem Mindestalter unterliegen. Alles was keinem Mindestalter unterliegt ist keine Waffe und damit auch nicht im Waffengesetz geregelt.

Von daher, es steht schon da, nur halt nicht direkt...sondern in indirektem juristen deutsch.

Pro Eddy hat ja auch den kompletten Wisch verlinkt, in dem auch der Abschnitt über "Vollautomaten" steht, ich habe meinen als einzelne JPGs, biete aber jedem mit Interesse an, diese 3 Jahre neuere Version von Eddys PDF zu erhalten...

Es steht aber Inhaltlich was ähnliches drin, nur halt das Letzte Blatt war anders.

Lest euch den Wisch einfach mal durch, sollte JEDE rechtliche Frage im Bezug auf AS klären.

@chris: danke nochmal für die Klarstellung :)

 

http://www.neuburg-schrobenhausen.de/export/download.php?id=3024 ist die 3 jahre ältere ;)

Wunderbar Jungs! Jetzt hab ich wieder was gelernt für meine Kenntnisprüfung und kann sogar Quellen nennen !!!

@Chris:: du hast das ja wunderschön formuliert:" Wir streiten uns zwar,haben uns aber alle gern !" ... Wirklich treffend!

Ich glaub nun kann wirklich niemand mehr etwas anderes sagen:

Vollautomaten mit einer Mündungsenergie unter 0,5 Joule, die mit einem "F" gekennzeichnet sind,sind legal!

0.0 die ist meinem kleinen Bruder o.0




(nachträglich editiert am 20.06.2012 um 00:41 Uhr)

Schaut mal genauer hin. ein F wie Fail

 

ps das ist übrigens ne 0.07 J Jahrmarktknifft aus'm Toacco die sich mein bruder da gekauft hat(12j)

edit:mein Internet macht gerade faxen deshalb kann ich kein anderes bild hochladen wo es besser zu sehen ist -_-

Ich weine nicht nur wegen der Plempe.

Datum des letzten Posts vor deinem und fehlender Sinnhaftigkeit eben jenen genannten Postes.

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