GSG M4 unterliegt keinen Gesetzen?
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Hi, 

ich bin verwirrt. Gerade beim herumschauen, habe ich diese Waffe gefunden. 

http://www.german-sport-guns.com/de/Colt-M4A1-Egroesser008J_TU12007

Allerdings frage ich mich nun warum diese Waffe nicht als Anscheinswaffe gilt. Nur wegen dem MFD kann es ja nicht sein, sonst dürfte man ja auch 0,5er ansprühen, um das Anscheinswaffengesetz zu umgehen. 

Kann man mich bitte mal aufklären? 

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 09.11.2014 um 09:59 Uhr)

Edit/

Nix.

Sie unterliegt nicht dem Wffg, heißt jedoch nicht das sie keine Anscheinswaffe ist

Das weiß ich, allerdings steht das nur bei den Waffen ab 14 und nicht bei besagtem M4. 

http://www.german-sport-guns.com/de/Micro-UZI_200134

Hier steht es klar und deutlich, bei dem M4 steht eben da, dass es nicht dem Waffengesetz unterliegt. 

Da die Waffe nur 0.08 joule hat ist sie vom Gesetzgeber her ein Spielzeug und darf von Personen unter 14 Jahren erworben werden. 

Es ist eine Anscheinwaffe sobald form  Farbe und größe mit dem original übereinstimmen .

Der Amerikaner muss seine Waffe mit einem Signal farbendem Mündungsfeuerdämpfer kenntlich machen ist hier in Deutschland aber nicht so. 

Kann aber trotzdem nur von Vorteil sein wenn mann seine Waffe verbringt. 

"Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

WaffG Anlage 1 zu §1 Absatz 4


(nachträglich editiert am 11.11.2014 um 21:52 Uhr)

Auch <0,5er dürfen nach Gesetz von u14 jährigen gekauft werden. Die 14-Grenze wurde von den deutschen Händlern eingeführt.

BTT: Ein Stück Holz unterliegt auchnicht dem deutschen WaffG. Wenn man es aber einer Waffe zum verwechseln ähnlich in Form bringt, ist es trotzdem eine Anscheinswaffe nach WaffG, auch komplett ohne Schussfunktion.

Das ist mir soweit alles klar, aber beantwortet die Frage nicht. 

Meines Wissens sollte das komische M4 ja auch unter §42a WaffG fallen. 

Weil wenn das mit dem MFD in Signalfarben der einzige Grund sein sollte, dass man eine 0,5er nicht mehr zu den Anscheinswaffen zählt, würden ja haufenweise Spieler sich eine 0,5er umlackieren und "legal" im Stadtwald spielen. 

Ich würde einfach mal behaupten das die Waffe nicht den original massen entspricht

Damit eine Waffe nicht mehr als Anscheinswaffe gilt, muss die Größe 50% oder 200% betragen. 

Deshalb gab/gibt es ja diese MiniSerie mit den komischen Mini AEGs 

(447 Posts)

(nachträglich editiert am 09.11.2014 um 13:53 Uhr)

Wo hast du denn eigentlich die Größen Angabe her und wie lautet der Paragraph  weiter .



Michael, scroll mal hoch

(447 Posts)

(nachträglich editiert am 09.11.2014 um 14:02 Uhr)

Ja deine Antwort ist ja auch korrekt  aber nicht die direkt über meiner letzten Antwort. 

Molsen

Eine Waffe muss ein oder mehrere die von dir genannten Kriterien erfüllen um nicht unters Waffe Gesetz zu fallen. 

Ich hoffe aber das wir jetzt helfen konnten und das alles verständlich ist. Lächelnd

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