GSG M4 unterliegt keinen Gesetzen?
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Ist zwar nur Wiki, aber ich kann auf Handy nicht besonders herumsuchen.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe

Hier werden die Größen 50% und 150% genannt. 

Das Landratsamt München meinte vor ein paar Jahren, halb oder doppelt so groß. 

Und mir wurde noch nicht geholfen, da ich immer noch nicht verstehe warum das komische M4 nicht von $(Dummes IPhone hat kein Paragraph) 42a betroffen ist. 

Dann dürfte ich nach eurer Aussage auch mit einer 0,5er mit orangem MFD auf der Straße herumlaufen, aber das darf man ja nicht.

Ich glaube einfach, dass das falsch formuliert ist. Anstatt da jetzt noch weitere drei Tage rumzuraten, schreibt doch einfach ne Mail an GSG und fragt nach. 

(137 Posts)

(nachträglich editiert am 09.11.2014 um 15:42 Uhr)

Hi Alucard,

Molsen hat die Antwort doch schon gegeben. Das Gewehr ist 1.) keine Schusswaffe im Sinne des WaffG, und auch keine Anscheinswaffe im Sinne von WaffG, weil sie eines der genannten Kriterien erfüllt (nämlich neonfarbene Materialien enthält). Da es keine Anscheinswaffe mehr ist und keine Schusswaffe im Sinne WaffG ist, unterliegt der Gegenstand von daher auch nicht §42a WaffG.

Bei einem Markierer über 0,5J muss es sich nicht zwangsweise um eine Anscheinswaffe handeln. Dieser unterliegt immer §42a, da es eine Schusswaffe im Sinne WaffG ist. Unabhängig davon ob der Markierer echt aussieht oder nicht.

Gruß,

Athrox

 

EDIT: Das wäre die rechtliche Seite. Die andere Frage wäre, ob es vernünftig wäre, mit dem Ding wirklich auf der Straße herumzulaufen...

(3886 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 09.11.2014 um 15:46 Uhr)

Ein Neonfarbenes Teil reicht aber nicht aus um nicht als Anscheinswaffe zu gelten. Chris(ATW) hat das in seinem Thread zu den Waffenrechtsinfos schonmal erklärt. 

Und da die Größe mit 700-800mm auch recht nah am Original Vorbild zu sein scheint, handelt es sich hier natürlich um eine Anscheinswaffe. 

Wie gesagt, da ist was falsch formuliert worden. Allein die Tatsache, dass die Überschrift "E>0,08J" und die Beschreibung mit "E<0,08J" sagt schon alles. 

Hi Failix,

Naja, wenn Chris das gesagt hat, wird es wohl so sein. Es ist gut möglich, dass dieses an anderer Stelle genauer geregelt ist, anfänglich lese ich es im WaffG aber so.

Wenn man sich die Artikel-Beschreibung in diesem Shop näher anschaut, hast du aber sicherlich recht und es handelt sich um eine mißverständliche Formulierung...

Marcel Noiendorf
schrieb am 09.11.2014 um 11:47 Uhr

Auch >0,5er dürfen nach Gesetz von u14 jährigen gekauft werden. Die 14-Grenze wurde von den deutschen Händlern eingeführt.

 

Nein >0,5 heißt immer noch über 0,5J !

Du meintest <0,5 J , also unter 0,5J oder

...bei den 50% größer bzw. kleiner ist zu beachten, dass es sich um 3 dimensionale Objekte handelt:

Heißt:

Länge 87%

Breite 87%

Tiefe 87%

Macht 50% von der Gesamtgröße.

Kann man bei den meisten Spielzeugwaffen (capguns) nachmessen und kommt immer genau hin.

Habe dazu sogar einige Originale vermessen und kam zu den gleichen Ergebnissen.

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