Ist der Import eines Griffstücks mit FA Abzugseinheit legal in Deutschland?
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Gegenfrage: Warum versteifst du dich so darauf, dass es auch um eine 05er gehen könnte, wenn wir von GBB sprechen?

Erklär mir mal, wie du es schaffen willst die MP5, für die das Griffstück bestimmt ist so zu drosseln, dass sie unabhängig von Temperatur und verwendetem Gas immer als 05er durchgeht und trotzdem noch funktioniert?

Könnt ihr das bitte in der Rechtslage Gruppe diskutieren?

 

An Griffstück=Waffenteil gibt's schlichtweg nichts wegzudiskutieren

 

"Wenn in ober und Unterteil getrennt sowohl das Teil das den Verschluss und Lauf als auch das Teil das die Abzugsmechanik aufnimmt"

Steht so im Text Ende.

 

Egal ob das nun fa kann oder nicht.

Lauflänge und Nozzledurchmesser

 

Wenn eine Airsoftwaffe ein Markierer ist, ist die Energie zu hoch für den eingehaltenen Abstand.

@Cooler Mann deine Versuche spitzfindig Lücken im Gesetz zu finden sind in der Mittagspause auf dem Spielfeld vielleicht witzig, hier im Forum als Antwort auf eine ernst gemeinte Frage alles andere als cool.

Die Waffe ist völlig zweifelsfrei über 0,5J und damit ist dein ganzes Gestreite absolut gegenstandslos.

Markierer ist btw. eine Erfindung der Paintball-Szene um sich in der öffentlichen Wahrnehmung aus der Militaristen und Kriegsspiel-Ecke herauszureden. Die Verwendung dieser Vokabel im Zusammenhang mit Airsoft-Waffen ist (vielleicht mit Ausnahme einiger exotisch anmutender Exemplare aus der Speedsoft-Fraktion) einfach nur lächerlich.

Wir markieren nicht. Das ist ja gerade das Tolle am Airsoft - dass es auf Ehrlichkeit basiert und nicht auf Schmodder.


(nachträglich editiert am 15.12.2023 um 13:29 Uhr)

Also ich stand mal mit einem Büchsenmacher in Kontakt der eine Lizenz zur Herstellung von freien Waffen hat.

Sprich alles an über 0,5er Softairs unabhängig von der Antriebsart bauen darf.

Laut seiner Aussage ist nach einem BKA Feststellungsbescheid, bei einer GBB nur Innenlauf und Nozzle Waffenrelevant. Wobei man Nozzle wohl auch bei Beschädigung selber tauschen sollen darf.

Selbst die Hop Up Kammer sei nicht Waffenrelevant, wenn ich es richtig im Kopf habe.

Das bedeutet, dass man die Triggereinheit einer GBB nicht mit einer S-AEG/ AEG/ HPA Geaebox vergleichen kann, welche sehr wohl Waffenrelevant sind!

Trotzdem halte ich es persönlich jetzt für so ne Sache bspw. eine installierte full Auto TM Triggerbox in einem Lower Receiver aus dem Ausland zu importieren.

Weil es ja eigentlich eine halbe Waffe darstellt.

Dann vielleicht eher nur die Triggerbox ohne Lower/ Griffstück.

Bitte nicht den Fehler machen Waffenrelevante Teile einer scharfen Schusswaffe mit einer GBB gleichzusetzen, das ist einfach Nonsens.

Wenn aber jetzt bei einem bereits vorhandenen Gewehr, die Importeur, "F" und Kaliberkennzeichnung auf dem oberen Waffenteil, sprich Upper Receiver und bei neueren Modellen mittlerweile wohl auch auf dem Außenlauf aufgetragen ist, dürfte das keine Rolle spielen.

Das bestellen und besitzen dürfte nicht verboten sein, nur das installieren in Deutschland, da full Auto Triggerbox.

Hätte man rein theoretisch eine semi-only Triggerbox bestellt, dürfte man den Lower mit Internals installieren, da nichts davon Waffenrelevant oder verboten ist, oder wenn man den full Auto Modus irreversibel bearbeitet hat.

Man kann ja auch argumentieren dass man ins Ausland fährt und dafür sich so etwas anschafft.

Nur muss man sich strenggenommen gar nicht rechtfertigen dafür.

Aber wenn's hart auf hart kommt muss man sich halt irgendwie dann doch erklären.

Autosear für ne vfc 416 krieg ich auch bei Kotte. Weiß nicht wie viel das aussagt.


(nachträglich editiert am 15.12.2023 um 11:51 Uhr)

Ja darfst du doch in Deutschland kaufen, also was ist dein Punkt?

Man darf sich ja sogar bspw. einen RS full Auto G3/ MP5 Abzug kaufen ohne EWB, da keine waffenrelevante Teile.

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