Wann ist eine Lampenhalterung eine Halterung?

 
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Sobald wir einen ZF Ring und eine Taschenlampe verschrauben, stellen wir ja einen verboten Gegenstand her.

Wie sieht es allerdings aus wenn die "Halterung" und die Lampe nichtmiteinander verschraubt werden und sich ohne festhalten lösen? 

Also wenn ich z.B. Eine 13cm Lange Lampe in ein an der Waffe befestigtens Röhrchen (sagen wir mal mit 4cm Länge) stecke an dessen Ende ein kleiner Pin den Lampenschakter drückt wenn ich die Lampe hinein drücke? 

Oder noch simpler eine offene Führungsschiene an dessen Ende ebenfalls ein Pin den Schalter drückt?

In beiden Fällen ist die Lampe ja nicht fixiert und fällt ohne die Unterstützung meiner Hand herunter.

 

Dann halt die Lampe doch direkt mit der Hand fest, statt dir hier eine Grauzone zu simulieren. 

(940 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 22:00 Uhr)

Sobald deine Führungsschiene die Lampe in der x, y oder z Achse fixiert wird diese dadurch gehalten. Mal rein von der Logik her...

 

Kann ein Mod das hier ggf. dicht machen? "Hypothetische" Fragen wie man am besten das Gesetz verbiegen könnte sind bissel grenzwertig.

(279 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 22:11 Uhr)

Ja es geht ja um "mit der Hand festhalten" lediglich dass sie zusätzlich einfach in einer Richtung geführt wird.

Das hat nichts mit Rechtsverbiegerei zu tun wenn eine Vorrichtung nichts hält sondern lediglich führt.

Railcover die eine Längsnut haben würden zb. den selben Zweck erfüllen...

 

Problematisch ist bei sowas halt, du wirst hier ein paar Leute finden die sagen: "ja geht klar, kann man so machen" und dann nochmal welche die meinen: "nee, nix da, lass das".

 

Dann stößt du auf Spielfelder wo man es dir erlaubt, andere verbieten es dir. Und bei einer Polizeikontrolle lacht der eine Beamte dich aus für die Idee, der Nächste konfisziert alles und leitet ein Verfahren wegen Verstoß gegens Waffengesetz ein.

 

Es mag klappen, aber zu welchem Preis?

 

Zumal, was machst du mit der Hand wenn du dann mal nachladen musst oder so? Welchen Mehrwert oder praktischen Nutzen hat das wirklich?

(4155 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 22:12 Uhr)

Das Objekte beleuchtet mit der Waffe verbunden dein Ziel. Ob das Leuchtmittel dabei geführt, geschraubt, geklebt, genudelt oder durch schwarze Material mit dem Schiesseisen verbunden ist, ist recht irrelevant.

Wenn du natürlich Lust auf Diskussionen hast, dann versuch ruhig die Grenzen des möglichen auszuloten. 

Es geht lediglich....blablabla....

Jedem ist klar was du mehr oder weniger vor hast. Wieso sparst du dir nicht die Scharade :/

Im frag den Chris Thread war sowas ähnliches schonmal, nur eine "Form wie der handguard" in die man die Lampe legt und mit der Hand an den handguard drückt.

-> verboten.

Was hab ich den vor?

Ich will lediglich mit einer Langwaffe auch mal im Dunkeln zocken, Nightgames Cqb z.B. soll es tatsächlich geben !!!

Und nachdem der Anschlag mit Lampe wie bei Pistole eher schwierig ist habe ich nach einer Alternative gesucht.

Diese ewige Unterstellerei hier immer.

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 22:32 Uhr)

Sobald sie befestigt ist (hält ohne Festhalten), illegal, liegt sie in deiner Hand, mit welcher du die Waffe führst, legal.

Offener Ring unter der Waffe, auf den du die Lampe legst, ist nix anders als Lampe in die Kante einer Quadrail festhalten.

Hast du eine !Vorrichtung! die dazu da ist das Ziel zu beleuchten -> illegal

Muss nicht mal fest an der Waffe sein

Kurzum: Illegal!

 

Und jetzt nochmal ausführlich und endgültig entsprechend dem deutschen Waffenrecht:

Welche Art von Zielvorrichtungen sind verboten?

Unter das deutsche Waffengesetz fallen unter der Bezeichnung „Zielpunktprojektoren“ (WaffG Anl.1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1) alle Vorrichtungen, die ein Ziel markieren oder beleuchten, und an einer Waffe befestigt werden können. Dies schließt beispielsweise auch Hochleistungstaschenlampen z.B. mit Universalklemme ein.

Sie gelten als verbotene Waffen, obwohl sie an sich, ohne die Verbindung mit einer Schußwaffe vollkommen harmlose Geräte sind. Sie müssen beim Händler auch nicht unbedingt besonders etikettiert sein. Ein „normaler“ Laserpointer, den sich vielleicht ein Lehrer für den Unterricht kauft, gilt als „Zielpunktprojektor“, sobald er über eine Haltevorrichtung verfügt, mit der er an einer Schußwaffe befestigt werden könnte.

 

Womit macht man sich strafbar?

Die Vorstellung, dass nur der Besitz einer mit einer Schusswaffe verbauten Zielvorrichtung verboten ist, ist ein verbreiteter Irrtum.

Erwerb, Verkauf, Besitz, Herstellung, Führung, Transport u./o. Instandsetzung eines vom Waffengesetz als Zielvorrichtung definierten Gerätes ist nach §52 Abs.3 WaffG strafbar, selbst wenn Sie gar keine dazu passende Waffe besitzen.

 

Welche Strafen drohen beim Erwerb oder Besitz einer elektronischen Zielvorrichtung?

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für Verstöße gegen §52 Abs.3 WaffG eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor. Die Strafe kann in Einzelfällen je nach den individuellen Umständen (Waffenschein, Vorstrafen, u.v.m.) natürlich variieren.

Wenn Sie gar keine Waffe besitzen, also keine entsprechende Absicht erkennbar ist, das erworbene Gerät als Zielvorrichtung zu benutzen, ist in der Regel eine Strafe auf Bewährung zu erwarten.

 

Und ein ZF Ring an einer Lampe ist nicht verboten

(279 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2023 um 22:56 Uhr)

@Jonas [KCT]

Darum geht es ja. Is es den "befestigt" wenn ich es mit der Hand halten muss?

Selbiges mit der Quadrail, da gibt es ja auch scheinbar 2 Meinungen.

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