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Das WaffVwV ist auch für uns gültig...ouh man...

Wenn das WaffG gültig ist, ist eine zugehörige Verwaltungsvorschrift auch gültig.
Im Endeffekt gibt die Verwaltungsvorschrift einen Rahmen vor, in der die Verwaltung ihr Ermessen ausüben darf. Es ist kein Gesetz, aber es gab und gibt Urteile, wo sich Kläger auf entsprechende berufen und Recht bekommen haben.

 

Es ist eine Verwaltungsvorschrift. Sind wir Verwaltung? 

Sie hat für uns keine unmittelbare Gültigkeit.

Dann lass ich dich mal in dem Glauben....

(2208 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2021 um 10:19 Uhr)

Mit Flashbacks zu diversenen Studienmodulen des Staatsorganisationsrechts kann ich Corax Rabes Post bestätigen. 

Fakt ist doch egal was Gültigkeit hat , so lose an der Wand ist es verboten . Keep cool 

Amüsant, da ich schon mehrmals Hausbesuche hatte (lästige Nachbarn, das is aber ne andere Geschichte), meine ehemalige Wandhalterung überprüft wurde und als legitim empfunden wurde (KV KL). 

Willst du damit andeuten, das alle Aussagen jeder Amtsperson zweifellos fehlerfrei sind? :D 

Wie schon mehrfach geschrieben: wenn deine zuständige Behörde das genehmigt (und sieh zu, dass du es schriftlich bekommst), ist es ok. Für die gilt die VwV nämlich.

 

 

 

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