Frag doch mal den Chris
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(343 Posts)

(nachträglich editiert am 16.05.2021 um 11:26 Uhr)

Hi Chris,

meine Frage bezieht sich auf Beleuchtung. Ich versuche es so kurz und präzise wie möglich zu formulieren:

Möglicher Sachverhalt:
Ich erstelle mittels 3D Druck eine Art Aufnahme, in der eine Taschenlampe ohne Waffenhalterung aber mit Kabelfernbedienung Platz findet.
Diese Aufnahme ist von der Form einseitig so gestaltet, dass Sie einfach mittels Hand an einem Handguard gehalten werden kann und optimal an einem spezifischen Handguard anliegt.
Die Halterung wird dort aber nicht fest montiert und würde man die Hand wegnehmen, würde die Aufnahme inkl. Lampe einfach abfallen.

Legal oder illegal?

 

Chris: Da Du eine Vorrichtung baust, die explizit die Zielbeuchtung ermöglichen soll, wäre hier die Bestimmung gemäß Anlage 2 gegeben.

 

Ich freue mich sehr auf deine Einschätzung!

LG Matze

(154 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:20 Uhr)

Welche einzelnen Bauteile einer Airsoft darf man legal importieren (DE), aus ausländischen Shops (insbesondere Läufe(?)).Oder andersherum, welche Teile darf man nicht importieren, über Waffenlichter hinaus.

 

Grüße

 

Chris: Für alle wesentliche Bauteil gelten die selben Gesetzesgrundlagen, wie für die vollständige waffe. Nicht wesentlich Bauteile sind auch nicht reglementiert.

(4 Posts)

(nachträglich editiert am 16.05.2021 um 11:27 Uhr)

Hallo Chris,

ist der Besitz, Nutzung und Einfuhr vom Schalldämpfer für 0,5 AEG erlaubt?

Z.B. der Schalldämpfer von Novritsch für die SSE1.

Danke schon einmal für Deine Antwort.

 

Chris: Schalldämpfer werden rechtlich so behandelt, wie die Waffe, für die sie bestimmt sind.

(1037 Posts)

(nachträglich editiert am 16.05.2021 um 11:29 Uhr)

Moin Chris,

Ist der Umbau einer Waffe mit F, durch Bearbeitung, zu einer Waffe mit einer Mündungsenergie <0,5j und der anschließende umbau auf Fullauto erlaubt?
Muss das F dann mechanisch entfernt werden oder reicht ein abdecken (Aufkleber/Lack o.ä.)?

Vielen Dank!

Grüße aus Hamburg
Gerd

Chris: Da die Aussage des F nicht beeinträchtigt wird, darf das F rein rechtlich drauf bleiben. Aber da es aber das überprüfende Verwaltungspersonal stark verwirren könnte empfehle ich das überkleben.

(85 Posts)

(nachträglich editiert am 21.05.2021 um 16:11 Uhr)

Moin Moin,

ich hätte da auch eine Frage, die ich gern stellen würde:

Beim durchstöbern div. Shops wie WGC oder Emperion habe ich gesehen, das es die Hop-Unit sowie die (adjustable) Triggerbox auch als CNC-Fertigung aus Stahl/Aluminium gibt für die Tokyo Marui MWS/MTR 16. (Sinn und Unsinn mal außen vor):

Darf ich in Deutschland beides einbauen, oder ist der Einbau nur per Büchsenmacher + Einzelabnahme zulässig?

 

Chris: Solange nichts nachbearbeitet werden muss ist das legal, da keine wesentliche Waffenteile.

(10 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2021 um 09:44 Uhr)

Hallo,

Ich habe eine hoffentlich leicht und schnell beantwortete Frage:

Ist ein funktionierender Schalldämpfer an einer airsoft Waffe, in Deutschland legal?

 

Chris: Der Schalldämpfer wird identisch behandelt, wie die Waffe, für die er bestimmt ist.

 

(343 Posts)

(nachträglich editiert am 06.06.2021 um 15:31 Uhr)

Unabhängig von der Umsetzbarkeit:

Ist eine Umrüstung einer GBB auf z.B. Polarstar, sprich elektropneumatisches HPA, ohne Bearbeitung bestehender Teile als legal einzustufen? Falls „nein“ würde die Nutzung eines rein mechanischen HPA Systems wie Kythera einen Unterschied machen?

Vielen dank für deine Mühe!

 

Chris: Grunsätzlich ist es relativ einfach: Wird eine Elektrische AEG/SAEG mit einer anderen Gearbox ausgestattet, deren Antriebssysthem kaltes vorkomprimiertes Druckgas verwendet so ist das eine Änderung der Antriebsart. Wenn nur mechanisch komprimierte Luft verwendet wird, so ändert sich die Antriebsart nicht.

 

EDIT:
Ich weiss, keine Diskussionen. Aber mit ging es tatsächlich explizit um GBBs in Umbau auf Polarstar etc.
dürfte ja dann nach deiner Aussage okay sein?

(13037 Posts)

(nachträglich editiert am 14.06.2021 um 16:46 Uhr)

Ist es inzwischen erlaubt, etwas zu bearbeiten was schon in der Gearbox ist? Zb Shortstroke oder die Finne der TP kürzen sowie deren Feder und andere?

 

Und als bitte, wenn du was editiert hast, mach nen Pusch, nach 1 Woche ist das Thema raus, da schauen die wenigsten noch obs was neues gibt.

 

Chris: Da hat sich nichts verändert.

(12 Posts)

(nachträglich editiert am 14.06.2021 um 16:51 Uhr)

Der Vollständigkeit halber hier die vorherige Antwort von Chris eine Seite weiter vorne für Kontext:

"Chris: Aus Mangel an Kennzeichnungspflicht sind Laufwechsel nicht überprüfbar oder dokumentierbar. Gleichkalibrige Austauschläufe sind ohnehin gesetzlich erlaubt und fallen nicht unter Bearbeitungserlaubnis."

 

In einem Video von GSP (GSP liefert keine Rechtsquellen) (https://youtu.be/GLiQ8YAB2hc?t=84) heißt es, dass eine Änderung des Kalibiers, eine Änderung der Antriebsart und eine Änderung der Lauflänge zu einem erlöschen des F führen würden.

Nummer 21.2 WaffVwV

Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn wesentliche Teile der Waffe [...] ausgetauscht [..] werden.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3

Die Bestimmung eines wesentlichen Teiles und eines Schalldämpfers richtet sich in der Regel danach, ob die Basiswaffe erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei ist.

Vorgearbeitete Teile sind nur dann den fertigen wesentlichen Teilen gleichgestellt, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in einen einbau- und gebrauchsfähigen Zustand versetzt werden können.

Als allgemein gebräuchlich anzusehen sind z.B. Hammer, Schraubendreher, Zange, Meißel, Durchschlag, Splinttreiber, Feile, Handbohrmaschine auch mit Ständer, biegsame Welle und Schraubstock. Werkzeugmaschinen oder andere Geräte, die nur stationär betrieben werden (z.B. Drehbänke, Fräsmaschinen, Elektroschweißgeräte), sind keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.

Schalldämpfer für erlaubnisfreie Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte tragbare Gegenstände sind entweder dem Kaliber sowie ihrer Konstruktion nach für Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen bestimmt, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, oder nicht linear durchgängig sind.

Wesentliche Teile einer zerlegten Schusswaffe sind wie die ursprüngliche Schusswaffe zu behandeln.

Der funktionsfähige wesentliche Teil einer erlaubnisfreien Schusswaffe, der auch in eine Schusswaffe eingebaut werden kann, für die es z.B. einer WBK bedarf, fällt erst dann unter die Erlaubnispflicht nach § 10, wenn er von der erlaubnisfreien Schusswaffe dauernd (nicht nur zum Zwecke der Waffenpflege) getrennt oder in eine erlaubnispflichtige Schusswaffe eingesetzt wird.

[..]

Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen.

 

Hier gibt es ja keinen "funktionsfähige wesentliche Teil einer erlaubnisfreien Schusswaffe, der auch in eine Schusswaffe eingebaut werden kann" und Austauschläufe werden explizit ausgeschlossen.

Trotzdem sorg dieses Video für Verwirrung.

Bedeutet dies trotzdem, dass man den Lauf immer millimetergenau auf die original Lauflänge kürzen lassen muss um das F nicht zu verlieren und wie passt das, wenn die original Lauflänge nicht "offiziell" festgestellt wird?

Danke!

 

Chris: Unklarheiten, die fremde Rechtsauslegungen Verursachen, sind leider nicht nicht meine Baustelle.  Jeder kann sich aussuchen, welcher Meinung er folgt.

 

(1 Posts)

(nachträglich editiert am 15.06.2021 um 07:35 Uhr)

Hi Chris, 

 

wenn man die AAP-01 mit dem Makita Set bestückt, darf man diese dann ganz normal (legal) auf nem Spielfeld spielen (man ändert ja nur den Upper und den Schalli, ansonsten bleibt die AAP01 original) oder gilt das schon als *Waffenverschleierung* und wäre daher schon verboten? 

Chris: Wer denkt sich eigentlich immer solche "Rechtsbegriffe" aus, die in keinem Gesetz vorkommen!

Waffenverschleierung gibt es nicht! Es geht im Gesetz ausschließlich darum FEUERWAFFEN, die als harmlose Gegenstände getarnt sind oder einen solchen vortäuschen, zu unterbinden! ASG sind von Haus aus harmlos!

 

 

TE: aber wenn es doch um Feuerwaffen geht, wäre eine ASG doch eigentlich zumindest Ne grauzone oder? 
sorry wegen der Verschleierung, wusste nicht wie man das sonst nennen kann… 

(56 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:19 Uhr)

Moin moin Chris, 

Ich habe ein mg42 (0,5 joule). 

Leider bin ich mit dem Aluminiumgehäuse sehr unglücklich. Ist es rechtlich legal dieses gegen ein Metallgehäuse auszutauschen?  Das Gehäuse würde ein Eigenbau 1:1 werden. Ich möchte lediglich das Vordere Stück (15 cm) und das Hintere Stück (12cm) vom einem Orginal Gehäuse verwenden.  

 

Das Gehäuse ist bei einer 0,5J ASG kein waffenrelevantes Teil und waffenrechlich keinerlai Regelungen (bis auf §42a) unterworfen.

Moin, 

Ich fordere nochmal Klarstellung wegen dieser Umbaukits für die AAP in Form von Bohrern etc.

Auf Seite 1 wurde gesagt es ist verboten, zwei Post vor diesem steht es geht nur um Feuerwaffen.

WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Verbotene Waffen

"Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

 1.2.2

ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);"

 

Ich zitiere nochmal von Seite 1:

"Chris: Ist nach meiner Einschätzung tatsächlich verboten, da hier der Waffenbegriff weit ausgelegt ist (Bis es einen Feststellungsbescheid gibt) und auch Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind grundsätzlich unter waffen zu subsummieren sind."

Und hier der Widerspruch:

"Waffenverschleierung gibt es nicht! Es geht im Gesetz ausschließlich darum FEUERWAFFEN, die als harmlose Gegenstände getarnt sind oder einen solchen vortäuschen, zu unterbinden! ASG sind von Haus aus harmlos!"

(5852 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:22 Uhr)

Ist es inzwischen erlaubt, etwas zu bearbeiten was schon in der Gearbox ist? Zb Shortstroke oder die Finne der TP kürzen sowie deren Feder und andere?

Chris: Da hat sich nichts verändert.

 

Solche Antworten sind - sorry - für'n Ar***. Ohne zu wissen, wie die Rechtslage vorher zu bewerten war (und das steht ja nun weiß Gott nicht allgemein verständlich im Gesetz), ist das wie das Orakel von Delphi.

 

Bearbeitung ist weiterhin unter Erlaubnisvorbehelt, aber es gibt keine Nachweisführung noch werden Gearboxen bei Prüfung geöffnet. Wenn Ihr schon eine echte Grauzohne habt, dann haltet einfach die füße Still und seid froh drüber.

 

(1650 Posts)

(nachträglich editiert am 07.08.2021 um 20:20 Uhr)

Zählt eine Gearbox dem aktuellen Waffengesetz nach zu den waffenrelevanten Teilen?

 

JA

(120 Posts)

(nachträglich editiert am 29.05.2022 um 23:31 Uhr)

[gelöscht]

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