Lampen an Waffen unter 0,5 J

 
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(14 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2021 um 13:54 Uhr)

Da alle Threads zu dem Thema bereits geschlossen sind:

Lampen (oder sonstige Vorrichtungen zum Beleuchten des Ziels) an einer ASG unter 0,5 J.

Ausgangssachverhalt

Ich habe darüber nachgedacht in wiefern es in Deutschland möglich wäre eine funktionierende Lampe an mein Gewehr zu bauen (unter 0,5 J Schussenergie). Dazu hätte ich mir gern eine Lampe mit Montage für eine Picatinny-Schiene aus einem ausländischen Airsoft -Shop bestellt.

Mein aktuelles Wissen zur Rechtslage

Waffengesetz mit Anlagen:

  • Verbot von für Schusswaffen bestimmten Vorrichtungen zum Beleuchten des Ziels - siehe Anlage 2, Abschnitt 1, 1.2.4.1
    • Definition Beleuchten siehe Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, 4.1 - schließt u.A. Infrarot mit ein
  • Definition Schusswaffe - siehe Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, 1.1
  • Bis hierhin wäre für mich eindeutig, dass eine entsprechende Lampe verboten wäre, aber:
  • vom Gesetz mit Ausnahme der § 42a (Regelungen zu Anscheinwaffen) ausgenommene Waffen -> ASG unter 0,5 J - siehe Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, 1. a)
  • Hierzu meine Frage: wirkt sich diese Regelung auch auf die Regelung zu den benannten vorrichtungen aus? Aus meiner Sicht ist ausschließlich der § 42a ausgenommen und somit sind, wenn von Schusswaffen gesprochen wird, die ASGs unter 0,5 J nicht mit inbegriffen.

Für mich logische Schlussfolgerung:

Die entsprechenden Lampen sind nicht vom Verbot erfasst, insofern ich sie an eine ASG unter 0,5 J anbringen möchte.

 

Da es solche Lampen in deutschen Shops nicht zu kaufen gibt, muss ich davon ausgehen, dassich hier einen Fehler in meiner Logik habe (voraussichtlich bei der oben gestellten Frage). Kann mir vielleicht einer von euch erläutern, wo ich falsch liege und warum?

Grüße, Alex


(nachträglich editiert am 08.03.2021 um 13:57 Uhr)

Nein - da die Lampe auch an jede andere Pic Schiene (Keymod/MLok mit Adapter) angebracht werden kann nicht erlaubt.

Einzige Möglichkeit wäre eine Aufnahme die es nur an 0,5J Airsofts geben darf. Wirds aber vermutlich nie geben

Die Lampe gilt einzeln bereits als verbotener Gegenstand!

Weiteres auch in dem Video von GSP:
https://www.youtube.com/watch?v=Z0TdEtaIZKI

 

(13577 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2021 um 14:03 Uhr)

Für Nerf Guns fibt es Waffenlampen. Weil die eine eigene nur zu NERF passende Montage haben. Da diese Dinger nie über 0,5 sind sind sie raus und legal.

Baust du nun eine Montage die es dir ermöglicht eine Nerfschiene an einer Softair anzubauen, musst du im zweifel nachweisen, das diese Konstruktion nicht an eine über 0,5J passt und selbst wenn, wechsel die Feder und du bist drüber...

Fazit: es ist undenkbar :)

Und bevor die Frage aufkommt...

Lampe mit Tape an 0.5 kleben ist auch verboten :)

Panzertape :^)

 

Du hast Unrecht Paul

(168 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2021 um 14:09 Uhr)

Deine Frage wurde beantwortet. Suchen hilft :)
Einfach ein "Da alle Threads zu dem Thema bereits geschlossen sind:" an den Anfang zu packen lasse ich daher nicht gelten. 

Aber ich hab heut einen guten Tag:

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000313941&seite=1

 

@johann

Hab ich? In wie fern?

Was ist da bitte dran verboten? Taschenlampe? Erlaubt. Tape? Erlaubt. Licht an Spielzeug? Erlaubt.

Beleuchtung von "Zielen", nicht erlaubt.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Ist eine LED Funzel mit Panzertape auf der Rail eine Vorrichtung? Für mich ja, da der Zweck in dem Moment in dem du das Teil verklebst offenbart wird.

Jetzt gehts aber in die tiefe Materie. Bin raus.

Nur dass das WaffG 0,5er nicht betrifft, da Spielzeug ;)

Über Sinn und ob man dem netten Beamten das im Zweifel erklären will... 

An Softair-Waffen, die eine Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweisen, können mobile Lichtquellen (z. B. handelsübliche Taschenlampe auf einer Zielfernrohrhalterung) erlaubnisfrei angebracht und damit betrieben bzw. umgegangen werden, sofern diese Lichtquellen nicht unter das Waffengesetz (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4) fallen. 

 

lies deinen verlinkten Thread halt auch durch

Auf vielen Feldern ist es sowieso verboten, also wozu . . .

Hatte mir mal einen Handguard gravieren lassen mit Lampe (for 0,5J only). Da ist trotzdem ein Dummy drin. Wenn du ihn benutzt weißt du auch warum.

Es sieht toll aus, im Anwendungsbereich ist es aber Kacke. Dann lieber eine externe Lampe, die man auch platzieren kann oder Offhand halten, damit man nicht erwischt wird oder seine Posi verrät.

Macht die Büchse der Pandora wieder zu, das Thema wurde doch schon hundert Mal durchgekaut.

Das ging schneller, als ich gedacht hätte.

Es ist hierbei aber aus meiner Sicht nicht geklärt, warum die Definition von Schusswaffen eine 0,5er ASG einbeziehen soll, wenn eine 0,5er ASG (fast) aus dem kompletten Gesetz ausgenommen ist.

Die Lampe einfach zu verbieten weil sie an eine Picattiny Schiene angebracht werden kann ist für mich generell unlogisch, da es im Gesetz nicht darum geht was die Lampe kann, sondern wozu sie bestimmt ist (an Schusswaffen montiert zu werden). Somit stellt sich für mich die Frage ob die Definition der Schusswaffe gemäß waffG eine 0,5er ASG einschließt, obwohl diese aus dem Gesetz ausgenommen sind.

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