Waffenrechtsinformation für AS

 
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na mal sehen was die mir antworten und wann, dann haben wir was schriftliches von ner Öffentlichen Stelle und fals sie sagen "an spielzeug ists legal" (o.ä.) wird dennoch ein zweifler kommen.

Licht ist Sicherheit (ab 16uhr braucht man manchma noch ne Lampe in jedem Gelände).

auch wenns erlaubt ist muss man es nicht machen, kann sie sich ja überall an köper kleben und so auch bei Waffenwechsel immernoch licht haben.

Streik, ich sage dir genau, was kommen wird:

"Die von Ihnen begehrte Rechtsberatung kann bzw. darf die Polizei nicht erteilen und wir regen an, dass Sie sich an einen Fachanwalt wenden."

 

Das ist ja ganz groß...

(Bitte ich spreche niemanden persönlich an...)

Aber: Das ist ja wohl mal die höhe das jemand der gesetztestreu bleiben will und sich darüber Auskunft hohlen möchte mit so nem Spruch abgefertigt wird und Geld ausgeben muss bis man eine "Verbindliche" Aussage bekommt, die aber jeder Richter einfach vom Tisch wischen kann....

Zum Kotzen das ganze!

flea, dann würde ich antworten "es ist keine Beratung sondern Auskunft" und zur Auskunft über Gesetze ist doch euer Arbeitgeber verpflichtet, oder täusche ich mich?

Du täuscht dich. Übrigens ist das eine Antwort, die ich so bekommen habe, als ich auch eine Frage hatte. 

Und nein, die ausführende Gewalt gibt keine Rechtsauskunft. Dafür sind ja Anwälte da.

(13038 Posts)

(nachträglich editiert am 14.02.2013 um 19:06 Uhr)

na klasse, euch wird Wissen vermittelt und das dürft ihr nicht mal weitergeben?

sehs schon kommen wenn ich angehalten werde

"sie haben eine Straftat begangen." welche? "darf keine Auskunft geben..."

 

sehs wie Paul, wenn ein gesetzt erlassen wird muss es dem Normalbürger auch kostenfrei möglich sein zu wissen was es bedeutet damit er es einhalten kann.

ansonsten ist es Abzocke und Betrug (mir fällt gerade der Begriff nicht ein den man im Handel für versteckte Kosten nutzt, wäre dann nichts anderes)

und flea, danke, ändere meine Antwort die ich schreiben würde in das was ich gerade schrieb.

Die Polizei darf Auskunft geben, wenn du Beschuldigter bist. Des Weiteren stellt das Bundesministerium für Justiz alle Bundesgesetze online. Neue Gesetze und Gesetzesänderungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Wer sich über Gesetze informieren möchte, der rufe www.gesetze-im-internet.de  auf.

flea, soll ich dir mal erklären was die Quantentheorie ist? du weißt zwar dann was es ist, hast es aber nicht verstanden, das selbe sind für die misten Bürger die Gesetze. man weiß was drinne steht, aber nicht was es bedeutet, und das ist aus meiner Sicht arglistiger Betrug. und zeig mir bette den Menschen der noch dafür die zeit hat, jedes neue oder geänderte Gesetz zu lesen (ausgenommen Arbeitslose usw)

 

und ok, bsp Änderung "darf ich die Lampe anbauen?" "diese Auskunft darf ich ihnen nicht geben" also angebaut "sie begehen grad ein Verstoß gegen das Waffengesetz..."

oder "muss ich jemanden rufen wenn ich sehe das wer erste Hilfe braucht" "diese Auskunft darf ich ihnen nicht geben" nichts gemacht -> Straftat.

 

und das ist es, man fragt, die dürfen nicht, und es ist falsch was man macht.

 

ok warten wir ma ab was die antworten, über ungelegte Eier braucht man sich nicht streiten.

 

(ot: btw Gesetz, hab gehört das irgend ne Änderung den Führerschein betreffend sein soll und auch das es Pflicht wird regelmäßig zu EH Auffrischungen zu gehen)

F: Darf ich den Schaft meiner Waffe gelb anmalen.

A: Es ist nicht verboten.

F: Kann ich das schriftlich haben?

A: Nein, ich kann ihnen nicht erlauben was nicht verboten ist.

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Keine Behörde wird sich in die Nesseln setzen (wollen). Stell dir mal vor: "Sie erlauben dir das und dann stellt es sich als Falsch herraus." (gemeint ist hier das du es als Rechtsberatung hinstellen würdest.)

Also verweise ich dich auf die Gesetze. Wenn du sie nicht Verstehst, hol dir Hilfe. (Standpunk von Vatistaat)

Ein Anwalt "darf" fehler machen. Das ist zwar für dich schlimm, aber juck ansonsten niemanden weiter. Aber stell dirt mal Vor einer Behörde passiert das.

der letzte satz war geniel {#emotions_dlg.happy}

Ich habe zu Thema gesetzte neulich auf Youtube ne Doku gesehen, wo ein Richter aus dem Bundesverfassungsgericht mal tacheles geredet hat. Zitat bekomme ich nicht mehr hin, aber innhaltlich:

Selbst wenn man 12 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und das 52 Wochen im Jahr lesen würde sein Leben lang, würde man nicht alle Deutschen Gesetzte gelesen bekommen.

(Das schließt EU recht aber schon parziell mit ein, aber trotzdem... WTF???)

(Ist übrigens aus der Diskussion entstanden daher musste ch das nochmal loswerden)

UNd den auch:

Unwissenhit schützt vor strafe nicht.

Frage zum Schluss: Wenn ich in den Sauren Apfel beiße und mir eine Rechtsauskunft geben lasse (ALso den Anwalt bezahle) ist das dann verbindlich? UNd wenn da dann doch was drann sein sollte haftet dann der Anwalt oder ich?

"UNd wenn da dann doch was drann sein sollte haftet dann der Anwalt oder ich?"

Der Anwalt wird nur haftbar gemacht werden könn', wenn du nen Nachweis über die Beratung und deren Inhalt erbringen kannst, sowas wie'n "beglaubigtes Protokoll".

kurz: wenn ich was mache oder lasse was falsch ist, bin ich der gearschte, selbst wen ich jemanden gefragt habe der es wissen müsste....

...bin ich der gearschte...

Ja, weil es ist immer noch deine Entscheidung etwas zu tun oder es bleiben zu lassen.

 

 

...der es wissen müsste...

Nun, ein Fachanwalt wird dir seine Sicht der Dinge schildern und dir dann sagen welche ungefähre Chance du im schlimmsten Falle hättest.

Er wird dich aber nicht so ohne weiters davor bewahren das ein Polizist, welcher die Sache im Augenblick, zB bei einer Kontrolle, anders als du sieht, deine Waffe beschlagnahmt.

Er wird dir aber gewiss per Telefon zur Seite stehen können und er wird dir geeignete Verhaltenstipps für den Fall der Fälle geben können. Das klingt zwar nach nichts, ist aber wirklich beruhigend und hilft dir Moralisch weiter. 

Das beste daran, der Fachanwalt kostet kein Cent, wenn du ihn nicht brauchst aber er ist "fix zur Hand" wenn doch.

 

 

sirke, stell dir vor, du bist 21 geworden, Kumpel erzählt dir was von AS, du gehst in einen laden und holst dir eine Billigknifte mit ner Lampe im Set. baust alles brav zusammen und denkst (wie die meisten Anfänger) nicht daran das du gegen ein Gesetz verstößt da du es ja so in D kaufen konntest. nun kommtse in ne Kontrolle und bekommst ne Anzeige wegen Verstoß Waffengesetz.

 

das mit dem Anwalt ist auch gut gesagt, er kann mir auch nur sagen was es heißen könnte, aber KEINER kann mir sagen was es immer heißen wird und da ist der Fehler im System. selbst wenn ich über alles 5 Fachanwälte befragen würde und alle sehen es gleich, es könnte immer noch falsch sein und ich sitze für deren Falschinformation im Knast. sowas dürfte nicht sein (genauso wenig das nur Ärzte ne Versicherung haben dürfen gegen Pfusch)

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